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Forum / Steuern und Finanzen

Überstunden in Lux. steuerpflichtig in D  

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Luxi
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9 Monaten  ago  

In dem Zusammenhang gern nochmal meinen Ursprungspost lesen. Die Formulierung "wenn ... tatsächlich besteuert" existierte auch in den Fassungen vor 2024, nur waren die Überstunden in der Verständigungsvereinbarung nicht explizit hervorgehoben. Denke, darauf beruft sich jetzt das FA.

Was wiederum heisst, selbst wenn jetzt für die Zukunft was geändert werden sollte, wird sich wohl in Berti Vogts Manier an den letzten Jahren festgebissen.


Anonymous
Anonyme

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9 Monaten  ago  

Wo gebe ich diese Beträge denn an? In der Anlage N? In der Anlage N-AUS finde ich keine passende Möglichkeit.

Was vielleicht noch für den ein oder anderen interessant ist (falls mein Steuerprogramm die Wahrheit sagt) : Von den zu versteuernden Überstunden werden noch die Kinderfreibeträge und die Werbekostenpauschale abgezogen.

Weiß hier jemand, ob das tatsächlich stimmt? 


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MRedZac
86 Messages

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9 Monaten  ago  

Die Sache ist ganz einfach: Dann werden eben keine bezahlten Überstunden mehr gemacht und alles abgefeiert. Basta. Soll sich das Finanzamt Trier von mir aus den Finger in den Arsch stecken !!


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MRedZac
86 Messages

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9 Monaten  ago  

Die Schuld liegt doch hier nicht bei Luxemburg, sondern bei den raffgierigen deutschen Finanzbehörden ! - Die wollen doch an Deine Kohle ran und nicht etwa Luxemburg, das hier sogar eine Steuerfreiheit für Arbeitnehmer auf Überstunden zugunsten selbiger pflegt... 


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carenka
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9 Monaten  ago  

Ja, aber nur Luxemburg hat es in der Hand dem einen Riegel vorzuschieben, damit Deutschland (oder auch andere Ländern) das Besteuerungsrecht verlieren.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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9 Monaten  ago  

Freut euch erst mal wenn ihr in Rente kommt.

Wer z.B. in D eine Rente erhält (egal welche auch Erwerbsminderung usw.) u n d später die lux. Rente, aber in Deutschland  wohnt. Der erlebt noch mehr.

Die dt. Krankenkasse ist lt. Gesetz vom 1.7.2011  für ihn zuständig. d.h. in Lux war der Arbeitnehmer krankenversichert. U N D jetzt bei der dt. Krankenkasse. Das bedeutet man zahlt von der lux. Bruttorente monatlich 12,15 % an die dt. Krankenversicherung. Die Rentner in Luxemburg sind mit 4,2% kranken- und pflegeversichert.

Folglich wird es nochmals uninteressanter (trotz besserer Rente) nach Luxemburg arbeiten zu gehen.

 


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fritzmann
79 Messages

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9 Monaten  ago  

Moin zusammen,

Da steht:

Da Deutschland, laut Information des luxemburgischen Finanzministeriums, erst ab einem jährlichen Gesamteinkommen von 12.834 Euro Steuern erhebt, wird es voraussichtlich nicht zu einer systematischen Besteuerung aller in Luxemburg geleisteten Überstunden in Deutschland kommen“.....

Also ich verstehe das mit den 12834€ nicht. Jeder der in Lux arbeitet und z.b. nur seine Überstunden in D versteuern müsste, hat doch das Problem, dass sein Gehalt in die Progression mit einbezogen wird.

Somit muss er doch jeden Euro, der als zu versteuerndes Einkommen "übrig" bleibt auch mit seinem hohen Steuersatz zu versteuern.

Beispiel: lux. Einkommen 60000€, Überstunden 3000€.

Dann werden von den 3000€ die Werbungskosten abgezogen und es bleiben zum Beispiel 1500€ zu versteuerndes Einkommen übrig.

 

Diese 1500€ werden doch dann mit dem Steuersatz seines 60000€ Gehaltes versteuert, also zum Beispiel mit 20%.

Das bedeutet man bezahlt für die 3000€ Überstunden ca 300€ (1500€ x 20%)...

Wer kann mir da helfen..

 

Danke

Gruß

Fritz


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Markus2409
32 Messages

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9 Monaten  ago  

falls es so gerechnet wird, wäre meine Meinung: 54000EUR Gehalt, 6000EUR Überstunden. Nun kann man beispielsweise 3000EUR Werbungskosten absetzen. Ich vermute, dann heißt es: von den 3000EUR Werbubgskosten entfallen 90% auf die 54000EUR, sind somit nicht zu berücksichtigen, da dieses Geld ohnehin steuerfrei ist, 10% entfallen auf die 6000EUR. Also wird auf ein Gesamteinkommen von 57000EUR (Total minus Werbubgskosten) der Steuersatz gebildet und dieser dann auf die 5700EUR (Übestunden minus anteilige Werbungskosten) angesetzt. So wurde es berechnet, als ich bei der Bundeswehr war und steuerfreie und zu versteuernde Einkünfte gleichzeitig während Auslandseinsätzen hatte. 


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grenzdebil124
5 Messages

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9 Monaten  ago  

Hallo Fritzmann, da du hast Recht. Der Grundfreibetrag hilft überhaupt gar nicht.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

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9 Monaten  ago  

„Entwarnung“ bei Steuern auf Überstunden 

http://rp-tv-epaper.s4p-iapps.com/artikel/1012351/30653513


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FrecherFritz
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9 Monaten  ago  

Wieso ist plötzlich nicht mehr die Rede von den Zuschlägen an Feiertagen, Wochenenden und für  Nachtschichten?


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lilischlumpf
25 Messages

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9 Monaten  ago  

Das liegt daran, dass diese Zuschläge auch in Deutschland steuerfrei bleiben, wenn die steuerlichen Vorschriften eingehalten werden.

 


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lilischlumpf
25 Messages

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9 Monaten  ago  

Artikel zu den deutschen steuerliche Vorschriften

https://www.haufe.de/personal/entgelt/lohnabrechnung-steuerfreie-oster-und-feiertagszuschlaege_78_231084.html


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info
3730 Messages

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9 Monaten  ago  

Das mit dem Steuerfreibetrag ist doch völliger Unsinn, jeder der in der Vergangenheit mal über 19 Tage gekommen ist kann ein Lied davon singen.

Wenn das mit der Steuerpflicht sich final tatsächlich durchsetzt müssen die Überstunden in dem normalen Teil der Steuererklärung angegeben werden und das in Luxemburg versteuerte Einkommen kommt in die Anlage N-Aus.