Guten Morgen zusammen,
wir sollten hier bei der Besteuerung der Überstunden sehr genau abgrenzen. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen "DBA 2012" und "DBA2024" und somit klar auch eine unterschiedliche Betrachtungsweise der Besteuerung von Überstunden.
Die Finanzämter und insbesondere das Finanzamt Trier versuchen nun mit "ihrer" Interpretation geltendes Recht (altes DBA2012) und bisherige Anwendung (Bestandsrecht und Rechtssicherheit) aufzuheben und neu zu formulieren. Insbesondere durch die Androhung "ihre neue Auslegung" auch bis zu 7 Jahre rückwirkend anzuwenden wird hier "Stimmung" gegen die Grenzgänger und Pendler gemacht. Und das ganz bewußt!
Ursprung ist wohl ein Rundschreiben der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer an die Finanzämter, die Grenzgänger der Region intensiver und kritischer zu betrachten. Wir "Grenzgänger" sind Frau Dreyer seit jeher ein "Dorn im Auge" und ihre Argumentation ist abenteuerlich. Ein guter Grund für jeden Grenzgänger, das eigene Wahlverhalten bei der nächsten Landtagswahl (Anfang 2026) in Rheinland-Pfalz diesbezüglich anzupassen 🙂
Dem Finanzamt in Trier ist nun zwischenzeitlich wohl jedes Mittel recht und so werden Bescheide einfach geschätzt, neu bewertet und es gibt auch einige Fälle, in denen behauptet wurde, das Unterlagen angefordert wurden, obwohl dies nicht belegt werden kann.
Hier sollte sich jeder Steuerzahler schützen und durch Widerspruch und Klage gegen diese "Willkür" vorgehen. Wer sich hier einschüchtern lässt und zahl, verliert nach 4 Wochen Widerspruchsfrist sein Recht auf Korrektur. Ich persönlich denke, dass das genau das Kalkül der Finanzbehörde ist.
Sehr interessant ist auch, dass die Finanzämter im Saarland die Rechtslage für das alte DBA2012 wohl auch anders einschätzen und für die alten Bescheide (vor 2024) die Besteuerung der Überstunden nicht vornehmen. Hier scheut man vermutlich die Widerspruchs- und Klagewelle.
Wir Steuerzahler / Bürger haben grundsätzlich für diese Vorgehensweisen einige Rechte und sollten diese auch nutzen:
- Dienstaufsichtsbeschwerde (unangemessenes Verhalten, insbesondere Einschüchterung und Drohung)- Fachaufsichtsbeschwerde (insbesondere, wenn der Finanzbeamte falsches Recht anwendet bzw. keine ausreichende Fachkenntnis hat)- Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG (Wenn durch falschen Bescheid Schaden entstanden ist z.B. Mehrkosten Steuerberater/in usw.)- Widerspruch- Klage
1.) Doppelbesteuerungsabkommen DBA 2012 (Steuerbescheide bis 2023)
Hier versucht das Finanzamt Trier (federführend) eine "Rechtsmeinung" zu vertreten/durchzusetzen, die es nicht gab/gibt und die nach Einschätzung der Experten auch vor keinem Gericht bestand haben kann/wird.
Folgende Punkte können hier u.a. aufgeführt werden:
- Verbot der Rückwirkung / Auslegung von Recht- DBA 2012 hat keine Beschreibung für Besteuerung- Verwaltung bindet sich durch "Vorgehensweise in der Vergangenheit"- Finanzamt Trier hat selbst in der Vergangenheit anders entschieden! Alte Bescheide- Finanzamt Trier hat in der Vergangenen Publikationen veröffentlicht, die selbst nie so argumentiert haben!- Bestandskräftige Bescheide werden nicht geändert, nur offene! Tatbestand der Diskriminierung - Unterschiedliche Vorgehensweise / Betrachtung bei den Finanzämtern im Lande! Tatbestand der Diskriminierung - ...
2.) Doppelbesteuerungsabkommen DBA 2024 (Steuerbescheide ab 2024)
Hier sieht die Rechtslage wohl anders aus und die Finanzämter können die Überstunden besteuern. Somit sollte jeder individuell seinen Steuerfreibetrag kennen und möglichst mit den geleisteten Überstunden unter dieser Grenze liegen bzw. die möglichen entstehenden Steuern frühzeitig einplanen. Zudem sind die Gewerkschaften / Finanzbehörde Luxembourg an diesem Thema ja dran und wir dürfen weiter hoffen, dass es noch eine Lösung gibt. Interessant ist in diesem Zusammenhang die derzeitige Diskussion in Deutschland keine Steuern mehr auf Überstunden zu erheben (Vorschlag der FDP) Nach meinem Verständnis müsste das dann auch für uns Grenzgänger ebenso gelten, da die Finanzbehörden das Recht auch für uns Grenzgänger anwenden.
So sehe ich die derzeitige die Situation und verfahre dementsprechend. Das ist meine persönliche Einschätzung und stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. Wir müssen uns gemeinsam gegen diese Vorgehensweise der Finanzbehörden wehren. Je mehr Widerstand entsteht, desto schneller wird hier von der "falschen" Herangehensweise abgesehen.
Kurzer Hinweis! Das Finanzamt Trier liest hier auch mit bzw. versucht unsere Diskussion zu ihren Gunsten zu manipulieren.
Allen ein schönes Wochenende...