Liebe Grenzgänger,
aufgrund einiger geplanter Dienstreisen 2023 habe ich mit meinem AG Steuersplitting zu Beginn 2023 vereinbart. D.h. wir sind uns einig, dass die 19 Tage überschritten werden, allerdings die kritische Grenze von 25% (sozialversicherungspflicht) definitiv nicht. Wahrscheinlich pendelt es sich Ende des Jahres bei ca. 45-50 Tagen ein.
Nun habe ich die ersten Abrechnungen erhalten und auch erste Rückfragen gestellt. Auf den Abrechnungen ist meine in Luxembourg geleistete Arbeitszeit in % angegeben. Mit dieser Prozentzahl wird auch dann mein Brutto angepasst, bzw. nur so viel % in Luxembourg versteuert wie auch in Luxembourg gearbeitet wurde.
Nun hatte ich in den ersten zwei Monaten auch noch Urlaubstage. Was mich wundert ist, dass diese von meinen "Arbeitstagen" und zur Berechnung des % Anteils in Luxembourg herangezogen werden.
Bspl: Arbeitstage pro Monat: 22 davon außerhalb Lux: 5 plus 5 Tage Urlaub
Ich würde annehmen, dass 5/22 = 22,72% der Zeit außerhalb Luxembourgs geleistet wurden und somit 22,72% meines zu versteuernden Bruttos dann nicht lohnsteuerpflichtig in Lux wären....
Pustekuchen: Aktuell sieht die Abrechnnug wie folgt aus: 22 Arbeitstage - 5 Tage Urlaub = 17 Arbeitstage, davon 5 außerhalb Lux = 7 / (22-5) = 41,17 %
Dies führt dazu, dass 41,17 % meines zu versteuernden Bruttos dann nicht lohnsteuerpflichtig in Lux sind. Dazu kommt, dass natürlich auch FD (Fahrtkosten) und alle anderen "steuerrelevanten" Abgaben um diesen Betrag reduziert sind.
Fragen:
- Hat jemand hiermit Erfahrung und kann mir sagen ob dies so richtig ist?
- Warum zählt der Urlaub / Krankheit nicht zu den steuerrelevanten Tagen, sonst werden die in Lux ja auch herangezogen...
- Was wäre wenn ich 3 Wochen Urlaub nehme und 1 Woche in Lux arbeite? Dann dürfte doch theoretisch gar kein Steuersplitting stattfinden, da kein Tag außerhalb Lux gearbeitet....
- Was wäre wenn ich 3 Wochen Urlaub habe, 2 Tage Homeoffice mache und 3 Tage in Lux arbeite... bei einem 4 Wochen Monat... Laut aktueller Regel/Berechnungsgrundlage wäre das 2 / (20-15) = 40 %, obwohl ich 2/20 = 10% vermuten würde..
Irgendwie macht das so für mich keinen Sinn. Meine Personalabteilung (sitzt in Deutschland), verweist darauf, dass die Abrechnung aus Lux kommt und es so sein muss...
Und hoffentlich findet diese Bewertung auch nicht Anklang bei der Festlegung der 25% für die Sozialversicherungspflicht.... Weil dann ist man mit 30 Tagen Urlaub und ggf. noch 5 Tagen Krankheit ja recht schnell mit dabei 🙁
Danke für Eure Hilfe,