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Forum / Steuern und Finanzen

Tax Splitting bei Überschreitung der 19 Tage  

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webkern
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2 Jahren  ago  

Liebe Grenzgänger,

aufgrund einiger geplanter Dienstreisen 2023 habe ich mit meinem AG Steuersplitting zu Beginn 2023 vereinbart. D.h. wir sind uns einig, dass die 19 Tage überschritten werden, allerdings die kritische Grenze von 25% (sozialversicherungspflicht) definitiv nicht. Wahrscheinlich pendelt es sich Ende des Jahres bei ca. 45-50 Tagen ein.

Nun habe ich die ersten Abrechnungen erhalten und auch erste Rückfragen gestellt. Auf den Abrechnungen ist meine in Luxembourg geleistete Arbeitszeit in % angegeben. Mit dieser Prozentzahl wird auch dann mein Brutto angepasst, bzw. nur so viel % in Luxembourg versteuert wie auch in Luxembourg gearbeitet wurde.

Nun hatte ich in den ersten zwei Monaten auch noch Urlaubstage. Was mich wundert ist, dass diese von meinen "Arbeitstagen" und zur Berechnung des % Anteils in Luxembourg herangezogen werden.

Bspl: Arbeitstage pro Monat: 22 davon außerhalb Lux: 5  plus 5 Tage Urlaub

Ich würde annehmen, dass 5/22 = 22,72% der Zeit außerhalb Luxembourgs geleistet wurden und somit 22,72% meines zu versteuernden Bruttos dann nicht lohnsteuerpflichtig in Lux wären....

Pustekuchen: Aktuell sieht die Abrechnnug wie folgt aus: 22 Arbeitstage - 5 Tage Urlaub = 17 Arbeitstage, davon 5 außerhalb Lux = 7 / (22-5)  = 41,17 %

Dies führt dazu, dass 41,17 % meines zu versteuernden Bruttos dann nicht lohnsteuerpflichtig in Lux sind. Dazu kommt, dass natürlich auch FD (Fahrtkosten) und alle anderen "steuerrelevanten" Abgaben um diesen Betrag reduziert sind.

Fragen:

  1. Hat jemand hiermit Erfahrung und kann mir sagen ob dies so richtig ist?
  2. Warum zählt der Urlaub / Krankheit nicht zu den steuerrelevanten Tagen, sonst werden die in Lux ja auch herangezogen...
  3. Was wäre wenn ich 3 Wochen Urlaub nehme und 1 Woche in Lux arbeite? Dann dürfte doch theoretisch gar kein Steuersplitting stattfinden, da kein Tag außerhalb Lux gearbeitet....
  4. Was wäre wenn ich 3 Wochen Urlaub habe, 2 Tage Homeoffice mache und 3 Tage in Lux arbeite... bei einem 4 Wochen Monat... Laut aktueller Regel/Berechnungsgrundlage wäre das 2 / (20-15) = 40 %, obwohl ich 2/20 = 10% vermuten würde..

Irgendwie macht das so für mich keinen Sinn. Meine Personalabteilung (sitzt in Deutschland), verweist darauf, dass die Abrechnung aus Lux kommt und es so sein muss...

Und hoffentlich findet diese Bewertung auch nicht Anklang bei der Festlegung der 25% für die Sozialversicherungspflicht.... Weil dann ist man mit 30 Tagen Urlaub und ggf. noch 5 Tagen Krankheit ja recht schnell mit dabei 🙁

Danke für Eure Hilfe,

 

 


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2 Jahren  ago  

Das ist in der Tat falsch, nicht der vollständige Urlaub darf eingerechnet werden sondern nur der Prozentuale Anteil der aus der Arbeit außerhalb von Luxemburg entsteht.

Krankheit ist übrigens immer zu 100% wie Arbeitszeit in Luxemburg.


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webkern
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2 Jahren  ago  

Danke, d.h. meine Annahme bzw. das folgende Beispiel wäre korrekt? 

Bspl: Arbeitstage pro Monat: 22 davon außerhalb Lux: 5  plus 5 Tage Urlaub

Ich würde annehmen, dass 5/22 = 22,72% der Zeit außerhalb Luxembourgs geleistet wurden und somit 22,72% meines zu versteuernden Bruttos dann nicht lohnsteuerpflichtig in Lux wären....


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2 Jahren  ago  

Fast richtig, plus 22.72% von den 5 Tagen Urlaub.


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2 Jahren  ago  

Ok... aber dann ist es ja in der Tat so, dass NUR die tatsächlichen Arbeitstage gezählt werden.

Sprich: 22 reguläre A-Tage hat der Monat, 5 Tage Urlaub --> d.h. 17 Arbeitstage die herangezogen werden. Bei 5 Tagen Arbeiten außerhalb von Lux wären das dann aber (5/17)  29,41 % anstatt den (5/22) 22,72%. 🤔 

und somit wären 29,41 % meines Gehalts nicht in Luxembourg lohnsteuerpflichtig...

 


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2 Jahren  ago  

Ach so, übrigens muss bei dem Urlaub dann noch die fiskalische Rundungsregel beachtet werden.

Bis 30min wird auf 0h abgerundet und ab 31min auf 1h aufgerundet.

Hier: 40h Urlaub, davon 22.72% = 8.108h -> es wird abgerundet auf 8h die in Deutschland zu versteuern sind.

Endsumme: 5 Tage ausserhalb von Luxemburg (Achtung es gelten die realen Stunden) plus 8h anteiliger Urlaub 


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2 Jahren  ago  

reale Stunden heißt aber doch nicht, dass wenn ich 3 Tage in London bin, dass dann 72 Stunden angestezt werden, sondern "lediglich" die Zeit, die ich auch dort arbeite.... 

Mensch, wer sich den Kram ausgedacht hat, gehört ers...... Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht... Hauptsache wir sind "ein Europa" 😷 


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2 Jahren  ago  

Es geht nur um die real abgerechnete Arbeitszeit, wenn es Überstunden gab zählen die halt auch mit rein.