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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Tagesgeldkonto  

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Grenzgaenger2014
224 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Hallo in die Runde und zunächst mal ein frohes und gesundes neues Jahr 2021.

Kurze Frage zwecks Versteuerung aus Kapitalerträgen:

Meine Frau und ich arbeiten beide in Luxemburg, wohnen in Deutschland und müssen somit seit Jahren unsere Lohnsteuererklärung nur in Lux machen. Wir haben nun ein Onlinetagesgeldkonto bei einer Bank mit Sitz in einem anderen EU Land (Nicht D und nicht Lux) eröffnet welches ein DBA mit Deutschland hat, es muss somit keine Quellsteuer bezahlt werden.

Die Crux bei der Sache: Es kann kein Freistellungsauftrag erstellt werden, man erhält lediglich Ende des Jahres eine Bescheinigung fürs Finanzamt.

Jetzt meine Frage: Kann ich diese Kapitalertragssteuer einfach in der Lux Steuererklärung angeben oder gibt es eine Art und weise wie ich dies beim deutschen Finanzamt einreichen kann, ohne gleich für ein paar Euro Zinsen auf einen kleinen angelegten Betrag eine ganze Lohnsteuererklärung in Deutschland machen zu müssen?

Vielen Dank im Voraus und bleibt gesund.


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Tuta
85 Messages

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4 Jahren  ago  

Wenn Ihr in D wohnt seid Ihr in D für Eure Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig.

Soweit solche Einahmen nicht bereits von der Bank in D versteuert wurden (Abgeltungssteuer) seid Ihr verpflichtet in D eine Steuererklärung abzugeben. Ein automatisierter Informationsaustausch der Steuerbehörden sorgt dafür, dass Ihr das auch nicht "vergesst".

Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Eurem begrenzten Fall ist nicht kompliziert und auch nicht aufwendig. Am besten direkt über das On-line Portal ELSTER machen.

Es fragt sich natürlich, ob die Vorteile der Anlage in einen anderen EU-Land den zusätzlichen Aufwand überhaupt rechtfertigen.