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Forum / Steuern und Finanzen

Suche dringend Hilfe und/oder Rat  

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cglux
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7 Jahren  ago  

Hallo an alle,

ich weiss das im Moment viele Probleme haben mit dieser Steuerreform und schon vieles hier gefragt wurde! Dennoch wage ich es hier nochmal mein Problem zu schildern, nachdem ich mit der Steuerverwaltung telefoniert habe! Da ich zur Zeit in Reha bin, kann ich nicht nochmal mit der Verwaltung telefonieren!

Ich bin so verzweifelt, das ich hier alle Zahlen und fakten niederschreiben werde, in der Hoffnung das sich jemand melden wird und mir Hilfe geben kann!

Also, erstmal zu den Zahlen mit Hilfe des Simulators :

Einkünfte des Steuerpflichtigen:

Einkünfte aus Pensionen (inländisch): 29806,92 Sozialversicherungsbeträge: 1234,44 Sonderausgaben: 480 Ausserberuflicher Freibetrag: 2250

Einkünfte des Ehegatten:

Steuerbefreit: 660 Sonderausgaben: 480 Ausserberuflicher Freibetrag: 2250

So, nun habe ich 4 Möglichkeiten zum auswählen:

1. Die Möglichkeit, die mir im Brief vom Finanzamt vorgeschlagen wird,d.h den Steuersatz von 2,9% anzunehmen, wobei ich anmerken muss das ich im Jahr 2016 1800€(im Jahr) weniger bekommen hab!

2.Zusammenveranlagung in Klasse 2 und Berechnung des Steuersatzes auf Lohnsteuerkarte(n) (gemäß Artikel 157bis, Absatz 3 L.I.R.)

Ihre SIMULATION :Zusammenveranlagung in Klasse 2 (mit gemeinsamen steuerbefreiten Einkünften)

Geschuldete fiktive Steuer (Welteinkommen) 97,00 Durchschnittssteuersatz 0,40% Geschuldete Steuer (inländisches Einkommen) 101,00 Beschäftigungsfonds 7,00 Geschuldeter Gesamtbetrag 108,00 Steuersatz auf Lohnsteuerkarte(n) 0,43%

3.Strikte Einzelveranlagung in Klasse 1 und Berechnung des Steuersatzes auf Lohnsteuerkarte(n) (festgestellt gemäß den Bestimmungen von Artikel 3ter, Absatz 2 L.I.R.)

hre SIMULATION : Einzelveranlagung in Klasse 1 (mit individuellen steuerbefreiten Einkünften)

Geschuldete fiktive Steuer (Welteinkommen) 1750,00 Durchschnittssteuersatz 6,77% Geschuldete Steuer (inländisches Einkommen) 1746,00 Beschäftigungsfonds 122,00 Geschuldeter Gesamtbetrag 1868,00 Steuersatz auf Lohnsteuerkarte(n) 7,23%

4.Einzelveranlagung mit Umverteilung der Einkommen (gemäß den Bestimmungen von Artikel 3ter, Absatz 3 L.I.R.) mit Eintragung eines Steuersatzes auf die Lohnsteuerkarte(n).

Ihre SIMULATION : Einzelveranlagung in Klasse 1 (mit individuellen steuerbefreiten Einkünften)

Geschuldete fiktive Steuer (Welteinkommen) 48,16 Durchschnittssteuersatz 0,38% Geschuldete Steuer (inländisches Einkommen) 48,00 Beschäftigungsfonds 3,00 Geschuldeter Gesamtbetrag 51,00 Steuersatz auf Lohnsteuerkarte(n) 0,43%

Sind diese Zahlen jährlich oder moanatlich? Wenn jährlich, so sind diese Zahlen doch sehr gering, und wenn monatlich, so ist Möglichkeit 3 sehr hoch!

Für welche Option soll ich mich entscheiden?? Ich hab definitiv keine Ahnung und danke euch im voraus für jede Hilfestellung,bzw. jeden Rat!

Wünsche euch allen ein schönes Wochenende!


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LuxusFux
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7 Jahren  ago  

Die Zahlen sind jährlich. Da du ja quasi Alleinverdiener bist, bist du auf jeden Fall ein Kandidat für die Zusammenveranlagung. Daher wähle 2.


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cglux
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7 Jahren  ago  

@LuxusFux

Danke dir! Hatte ich mir fast gedacht!

Was mich allerdings stutzig macht, ist das ich dann nur 108€ fürs Jahr zahle, und jetzt momentan zahle ich 648€! Das wäre ja um einiges weniger!

Ich danke dir nochmal für deine Antwort!


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LuxusFux
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7 Jahren  ago  

D.h. du zahlst zur Zeit eigentlich zu viel. Kannst du über eine Erklärung zurück holen.


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info
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7 Jahren  ago  

Von mir gibt es nur einen Ratschlag der dir in deiner Situation evtl. hilft, nimm den Vorschlag vom Finanzamt an und kümmere dich um deine Gesundheit. Deine Gesundheit ist weit wichtiger als alles andere, die Steuer regelst du eh erst wie jeder andere im Jahr 2019 und ich persönlich wünsche dir das sich bis dahin deine Gesundheit top gebessert hat. Bon weekend.


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MartinO
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7 Jahren  ago  

Ich würde im Zweifel die 1 nehmen und mir am Jahresende das zu viel gezahlte Geld durch Abgabe einer Steuererklärung zurück holen!

Warum? Ganz einfach! Luxemburg hat die strafbefreiende Selbstanzeige abgeschafft und mir wäre es zu heikel auf gut Glück selbst zu versuchen etwas zu berechnen für die Steuerklassenwahl und der Vorschlag des Steuersatzes beruht, wie mein Steuerberater nachgerechnet hat, ausschließlich auf meinen Steuerdaten und nicht auf Basis des Welteinkommens von mir und meiner Frau, die in Deutschland arbeitet.

Damit ist der vorgeschlagene Steuersatz in jedem Fall zu niedrig (bei mir etwa nur 1/4 so hoch) und ich hinterziehe nacher noch Steuern und/oder habe eine Riesen große Nachzahlung. Wie Luxemburg dann bei der Steuererklärung damit umgeht weiß ich nicht! Ich traue den Gaunern alles zu!

Immerhin: 9 Monate Nichtstun und uns im Dunkeln sitzen lassen, dann Brief auf 22.09.2017 datiert verschickt und erst am 10.10.2017 erhalten und dann verlangen in zwei Wochen Antwort mit allen Unterlagen etc. zu bekommen - Frechheit!!!!

Daher meine Empfehlung: Finger weg vom vorgeschlagenen Steuersatz! Lieber sicherheitshalber die 1 nehmen, Oder, wenn man viel mehr in L verdient, alles offenlegen/hinschicken und die rechnen lassen!


Anonymous
Anonyme

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7 Jahren  ago  

Das ist ein sehr weiser Rat Info. Ich gehöre auch zu der Kategorie der wirklich sehr kranken Invaliden, die Rente aus Lux. bekommen. Mich macht das alles noch kranker als ich eh schon bin. Diese ganzen Theorien hier, das und das kann auf dich zukommen, wenn du nicht das Gehalt des Partners/Partnerin aus D angibst und wenn man freiwillig die 1 nimmt werden die Steuerbehörden aufbegehren.

Ich würde mich auch lieber um meine Gesundheit kümmern, als mich sorry um diese scheiß Steuerreform hier zu kümmern. Bei uns kommt beim Simulator bei Steuerklasse 2 ein weitaus höherer raus als bei der 1.

Aber ich habe jetzt Panik wenn ich die 1 nehme bzw. gar nicht reagiere, da ich immer noch keine Post aus Lux. habe (und der 31. naht mit großen Schritten), dass das Steueramt denkt, da kann ja nur etwas faul sein und ich bekomme einen Schock weil ich dann irgendwann eine riesen Summe doch nachzahlen muss.

Mich kotzt das einfach nur noch an - als Laie überfordert mich das, aber wenn man sich eigentlich auf seine Gesundheit konzentrieren muss und möchte, dann ist das ganze schier die Hölle.


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angiewoolcock
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7 Jahren  ago  

Du darfst auch freiwillig und proaktiv Kontakt aufnehmen und auf dem Postweg einen Antrag stellen.


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7 Jahren  ago  

Und was soll ich Deiner Meinung nach angeben? Dass ich freiwillig die 1 nehme, weil ich keine Ahnung habe, was auf mich zukommt?

Kann mir denn jemand sagen, was ich von meiner Bruttorente noch abziehen darf, wenn ich mich für die 1 entscheiden sollte. Sind das die gleichen Beträge wie bei einem Arbeitnehmer. Also die Bruttorente minus EURO 2.250,--? Oder kann ich noch etwas abziehen?


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info
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7 Jahren  ago  

Bei der 1 als verheirateter darfst du exakt nix abziehen.


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LuxusFux
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7 Jahren  ago  

@Gaulix: warum kommt direkt die Steuerhinterziehungskeule?

Mit einem geschätzten Steuersatz für das nächste Jahr kann man wohl kaum Steuern hinterziehen, keiner kann zu 100% sagen was sich nächstes Jahr an der persönlichen Situation evtl. ändert. Es handelt sich lediglich um eine Steuervorauszahlung und abgerechnet wird in der Erklärung. Sollten in dieser Einnahmen verschwiegen oder Sonderausgaben zu hoch angegeben werden, könnte man frühestens von Steuerhinterziehung sprechen. Ich für meinen Teil gehe davon aus, dass die Bearbeitung der 2018er Erklärungen lange auf sich warten lässt und dann möchte ich ungern zu viel gezahlt haben und 3 Jahre auf eine Rückzahlung warten. Natürlich die dann fällige NAchzzahlung sehr hoch ausfallen, wenn man vermutlich auf einen Schlag für 3-4 Jahre nachversteuert wird, aber das hat man dann ja auf dem Schirm.


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angiewoolcock
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7 Jahren  ago  

Das sagst Du so in Deinem jugendlichen Leichtsinn LuxusFux!

Ich kann die Argumentation von Gaulix ein Stück weit nachvollziehen, wenn man bedenkt wie verschärfend sich Luxemburg in letzter Zeit verhalten hat. Denen ist daher inzwischen vieles zuzutrauen. Ich sage nur: Steuerklasse 2 und Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige. Absolut denkbar!


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SamHawkins
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7 Jahren  ago  

BDO sagt: Abschließend weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Berechnung der Lohnsteuer nur vorläufigen Charakter hat, da: • die Grenzgänger, die vor Ende Oktober für die Gleichstellung optieren, verpflichtet sind, in 2019 eine Steuererklärung für 2018 abzugeben; diese Erklärung ermöglicht die Kontrolle, ob die Gleichstellungsvoraussetzungen erfüllt sind sowie die Berechnung der definitiv geschuldeten Steuer; • die Grenzgänger, die nicht vor Ablauf des Monats für die Gleichstellung optieren, dies, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, immer noch mittels Abgabe Anfang 2019 der Steuererklärung 2018 vornehmen können.

Insofern ist es egal, was man jetzt macht, die holen sich Ihre Steuern entweder mit den monatlichen Abrechnungen oder über die Steuererklärung. Deshalb auch mein Rat: keep calm, nicht aufregen, das ist es definitiv nicht wert!