ist so ruhig um dieses Thema, sollte die EU Kommission nicht schon ihre Entscheidung bekannt gegeben haben (Klage gegen L vor dem EuGB)
14 Jahren ago
Nein. Noch nichts bekannt. Meinst du EuGH oder?
Nochmals zur Info: Ich denke, es ist wichtig, die Ansprüche geltend zu machen, d.h. den Antrag auf Studienhilfe bei der Cedies zu machen, die Ablehnung folgt wg. "non-résidence" und dann Klage gegen die Entscheidung bei Verwaltungsgericht "de" et "à" Luxemburg. Über eine Gewerkschaft - wenn man schon 1 Jahr Mitglied ist - oder per Anwalt (Anwaltspflicht beim VG).
Abwarten und Tee trinken.