Ich habe folgende Frage:
Meine Tochter studiert seit 01.10.2012. Sie hat zum 01.10.2013 ihr drittes Semester begonnen. Ich wohne in Deutschland und war von 1982 - 2007 in Luxemburg beschäftigt und beziehe seitdem eine Invalidenpension aus Luxemburg. Habe ich oder meine Tochter jetzt ein Anrecht auf Studienbeihilfe ? Weil so wie ich das auf der Lux. Seite verstehe muss man mind. die letzten 5 Jahre dort in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Von Eltern die eine Pension haben steht da nichts das die auch ein Anrecht haben.