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Forum / Steuern und Finanzen

Studienbeihilfe aus Luxemburg -> Rückwirkend alles ans Bafög-Amt zurückzahlen?  

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Kunzibert09
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4 Jahren  ago  

Hallo zusammen!

Vielleicht ist jemand dabei, der mir bei diesem ganz speziellen Thema weiterhelfen kann.

Ich studiere jetzt im 6. Semester und habe vor kurzem meine Praxisphase begonnen. Im Zuge dessen habe ich dem Bafög-Amt Auskunft über meine Praktikumsvergütung gegeben. Dabei habe ich in einem Nebensatz erwähnt, dass ich den neuen Bescheid Zwecks meines Folgeantrags für Studienbeihilfe aus Luxemburg benötige. Zack - Antwort: Senden Sie bitte alle Bescheide über die Studienbeihilfe aus Luxemburg.

Ich war etwas verwundert und habe meine Sachbearbeiterin angerufen. Sie sagte mir, dass ich wahrscheinlich alles, was ich in den vergangenen 5 Semestern aus Luxemburg erhalten habe wohl ans Bafög-Amt zurückzahlen muss, weil ausländische Studienbeihilfen vollständig vom Bafög abgezogen wird. Ist das echt so?

Es ist ja so, dass Luxemburg mir die Differenz zwischen der Luxemburgischen Beihilfe und dem nicht-Darlehen-Teil des Bafögs zahlt. Hierzu muss ich auch zunächst einen Bescheid aus Deutschland vorlegen, um die Beihilfe aus Lux bewilligt zu bekommen. Es wäre doch völlig unnötig, dass ich mich um eine Beihilfe aus Luxemburg kümmere, wenn ich sowieso alles wieder ans Amt abdrücken darf.

Das Ding ist ja das es eigentlich so laufen würde: Ich beantrage Bafög in Deutschland -> Ich schicke den Bescheid nach Luxemburg -> Luxemburg zahlt mir wie oben erklärt die Differenz -> Deutschland zieht das wiederum von meiner Förderung ab -> Luxemburg erhöht, da die Differenz größer geworden ist -> Deutschland zieht wiederum ab -> und so weiter und sofort, bis ich nix mehr aus Deutschland bekomme und nur noch aus Luxemburg unterstützt werde. Luxemburg bearbeitet allerdings keine Förderanträge, die bereits abgeschlossen werden, das heißt diese Kette wird schon nach dem ersten Bescheid abgebrochen... Das kommt mir so komisch vor, dass ich mir das kaum vorstellen kann.

Familien die zuviel Geld verdienen/haben, hätten es ja besser als ich, weil die gar nicht erst was aus Deutschland bekommen und sofort die volle Differenz aus Luxemburg erhalten.

Ist das System echt so unfair? Muss ich jetzt wirklich über 3000€ rückzahlen?

Habt ihr vielleicht Tipps, ob sich ein Anwalt lohnen würde?

Danke für eure Zeit! Grüße


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4 Jahren  ago  

Das kenne ich so nur für Auslandsstudenten.


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Fredde
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4 Jahren  ago  

Ich frage mich hier wie die Konstellation sein muss das man Bafög, Kindergeld und CEDIES bekommt. Selbst bei einem Auslandsstudenten mit Bafög ist das nicht soo einfach.


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Kunzibert09
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4 Jahren  ago  

Hi!

Mein Vater bezieht Invalidenrente aus Luxemburg. Er ist alleinerziehend, meine Mutter bezieht Grundsicherung.

Kindergeld bekommt man in Deutschland bis zum 25. Lebensjahr wenn man sich in der Erstausbildung befindet.

Nach der Berechnung des Bafög-Amtes habe ich einen Anspruch zwischen 200 und 300€ monatlich, da ich zuhause wohne - in Luxemburg ist der Anspruch etwas höher - folgich erhalte ich die Differenz noch aus Luxemburg. Laut EU-Recht ist zunächst das Land verantwortlich, wo studiert wird, danach das Land, in dem man sozialverischert ist (bei mir also Luxemburg) - ganz ähnlich sieht es beim Kindergeld aus.

Die Ungerechtigkeit, dass man mit einem zu hohen Vermögen, mehr Förderung erhält, weil man keinen Anspruch mehr in Deutschland hat, empfinde ich als sehr ungerecht und nicht zielführend, da man sich den Antrag in Luxemburg mehr oder weniger sparen kann. Selbst wenn man beachtet, dass man einen Teil des Bafög-Kredites am Ende spart, bekommt man immer noch mehr wenn man gar nicht erst Anspruch in Deutschland hat..

Grüße


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Fredde
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4 Jahren  ago  

Das heisst deine Eltern bekommen kein Kindergeld mehr für dich weil du älter als 25 bist.

Gut, den verstehe ich die Situation. Ich befürchte, das du nicht darum herumkommst einen Teil des Geldes was du aus Lux bekommst wieder an das Bafög-Amt in DE zurück zu zahlen da du ja einen um den Lux Beitrag geringeren Bedarf hast. Die Situation ist ziemlich dumm aber so geregelt. 

Interessanterweise, kam bisher noch kein ähnlicher Fall hier vor. Das liegt aber immer an dem entsprechendem Bafög-Amt. Da hatte ich schon sehr "lustige" Anfragen und Aufforderungen erhalten.

Das Grundproblem ist ja das die Regeln in LUX nicht mit denen in DE kompatible sind. In deinem Fall ist die Interpretation durchaus nachvollziehbar da in DE ja alle Zuschüsse auf deinen Bedarf angerechnet werden. Im DE Bafög system ist das sehr wohl gerecht und DE muss eben nicht kompatible mit Lux sein. 

 


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Kunzibert09
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4 Jahren  ago  

Hi Fredde!

Du verstehst mich falsch. Mein Vater erhält noch Kindergeld - jedoch aus Deutschland. Ich bin 22 Jahre alt. 

Grüße und danke für die Hilfe


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4 Jahren  ago  

Mal eine andere Frage, wer bekommt eigentlich die Leistung aus Luxemburg, ist das nicht der Vater? 


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Fredde
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4 Jahren  ago  

Wieso bekommst du dann Studienbeihilfe aus Luxemburg?

Das Kindergeld in DE wird normalerweise darauf angerechnet. Kindergeld plus 200Euro Bafög (macht ca. 400 Euro) im Monat also 2400 Euro im Semester ist eigentlich sicher mehr als die Luxemburger Beihilfe.

Basisstipendium ist 1050 Euro pro Semester, also hieraus gibt es kein geld da dort dein Bafög und Kindergeld angerechnet wird.

Dann gibt es noch das Sozialstipendium mit bis zu 1995 pro Semester. Ich interpretiere hier also das du ein Sozialstipendium oder einen Auslandszuschlag bekommst. 

Ich sehe in dieser Konstellation keine Chance das du das Geld nicht zurückzahlen musst. Es ist ganz klar das dein Bedarf in DE um den Betrag aus Luxemburg reduziert wird und damit du weniger Bafög oder gar keins mehr bekommst. Am ende hast du soviel wie jeder "normale" (nicht Grenzgänger) deutsche Bafög Empfänger. 


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4 Jahren  ago  

Das wird im Falle des Sozialstipendium wohl nicht ganz so einfach, ich gehe davon aus das der Betrag dem Vater zugeschlagen werden muss und sich daraus ein geänderter Bafög Satz (weil Papa etwas mehr hat) ergibt und das Delta beim Bafög bildet den Rückzahlungsbetrag. 


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Fredde
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4 Jahren  ago  

Beim Bafög wird dieser Betrag als zusätzlichen Einkommen/Förderung des Studies angesehen und reduziert damit den Bedarf des Studenten und damit den Bafög Betrag. Da dies nun eine weitere Förderung ist (eben nur aus Lux) gibt es auch keine Freibeträge wie beim Einkommen des Studies. Genau kann man das aber nur sagen wenn man den Bescheid sieht. 

Ws mich wundert ist nur das das Deutschen Bafög Amt erst nach zwei Jahren auf die Idee gekommen ist mal nachzufragen. Aber ich denke die wissen normalerweise nicht wie das in Lux funktioniert.


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Kunzibert09
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4 Jahren  ago  

Ich versuchs nochmal zu klären Fredde. Kindergeld aus Deutschland bekomme ich sowie so. Das sind 204€. Das ist ja erstmal völlig unabhängig von allen anderen Förderungen.

Bafög aus Deutschland bekomme ich wie gesagt irgendwas zwischen 200€ und 350€, je nach Situation (Praktikum, kein Praktikum, Schwester studiert, Schwester studiert nicht mehr, und und und). In Luxemburg beziehe ich das Sozialstipendium, bzw. die Differenz zwischen dem mit zustehenden Sozialstipendium und meinem Bafög+Kindergeld. Da kommen jedes Semester ein paar Euros zusammen, sodass ich jetzt annähern 3500€ zurückzahlen muss.

Um aber nochmal die Ungerechtigkeit rauszustellen: Hätte ich 7501€, also 1€ über der Vermögensgrenze zum Förderanspruch, würde ich mehr Geld erhalten, als es aktuell der Fall ist, da der Förderanspruch in Luxemburg höher ist, als in Deutschland. So muss ich immer alles abdrücken, was aber immerhin die Bafög-Schulden um 25% reduziert, wenn man es mit der Situation vergleichen würde, wenn ich keinen Antrag in Luxemburg stellen würde.


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4 Jahren  ago  

beim Sozialstipendium halt eben nicht, zumindest nach meiner Einschätzung, es ist eine Ergänzung zum Elternunterhalt der wegen geringem Einkommen nicht erbracht werden kann.

Immer daran denken, die Düsseldorfer Tabelle gilt nicht nur im Falle einer Scheidung.


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Kunzibert09
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4 Jahren  ago  

Also eine fundierte Antwort auf den Sachverhalt erwarte ich gar nicht. Ich halte euch aber auf dem Laufenden, wenn ich meine Neuberechnung aus Deutschland erhalte.

Was du jetzt mit der Düsseldorfer Tabelle meinst, weiß ich auch nicht - mit der Unterhaltspflicht hat mein Problem jedenfalls nichts zu tun. Ich wohne ja noch bei meinem Vater. Das Sozialstipendium ist nur der Teil der Studienbehilfe, der sich durch das Jahreshaushaltseinkommen berechnet - das ist aber auf der Seite vom CEDIES recht transparent aufgeklärt. Ich erhalte dieses Stipendium ja und nicht mein Vater. Deutschland rechnet es wiederum als staatliche Förderung ohne einen Leistungszusammenhang - damit wird es vollständig angerechnet und abgezogen.