Es gibt kein Widerspruch einzulegen, alles korrekt. Das Ärgerliche ust das Mobilitätsstudium. Meine Tochter studiert in Heidelberg, wohnt in Homburg. Muss zwei Wohnungen bezahlen. Nur weil keine Landesgrenze dazwischen ist, wird es nicht aberkannt. Basisstipendium steht ihr zu, bachdem das Kindergeld abgezogen wurde, bekommt sie nichts mehr ausgezahlt. Evtl. Nächstes Jahr, dann ist sie 25 und bekommt kein Kindergeld mehr in Deutschland
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Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
9 Jahren ago
@elfe "Tochter studiert in Heidelberg, wohnt in Homburg. Muss zwei Wohnungen bezahlen"
Warum muss man das? Ich habe damals auch eine Wohnung aufgelöst und bin Umgezogen.