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Forum / Steuern und Finanzen

Studienbeihilfe  

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MoviLounc
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9 Jahren  ago  

Hallo Kennt sich jemand mit dem Handling aus als Grenzgänger studienbeihilfe zu beantragen .Macht es überhaupt Sinn diese zu beantragen. Laut einem Bafög Rechner bekommen wir in Deutschland kein Bafög. Bin für jede Info dankbar .


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9 Jahren  ago  

Geh doch einfach auf den online Rechner und tippe deine Zahlen ein. In 2 min hast du die Antwort auf deine private Situation. Es gibt keine Antwort wie "es rechnet sich immer" oder "es rechnet sich nie".


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Hallo, und hier kannst Du in Luxemburg nachrechnen.

http://portal.education.lu/etudes/Home.aspx


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MoviLounc
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9 Jahren  ago  

Lieben Dank Ich meinte auch nicht ob es sich rechnet, sondern ob man als Grenzgänger überhaupt eine Chance hat etwas zu bekommen. Mir wurde von Bekannten gesagt nur Studenten, die in luxemburg leben bekommen Unterstützung. Liebe grüße


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oernie
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9 Jahren  ago  

das ist falsch.


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Hallo,

wenn Du nachgerechnet hättest, kämmst Du auf ein Zuschuß.

Alles andere hört man über Dritten.

Gewerkschaft sagt Dir, ein Zuschuss besteht.


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oernie
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9 Jahren  ago  

http://portal.education.lu/etudes/Home.aspx


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lrg206
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9 Jahren  ago  

Hallo Mein Sohn Studiert in Deutschland und bekommt aus Luxemburg pro Semester 2100€ Studienbeihilfe! Ist glaube ich das minimum. Sobald du eine Ablehnung von der BaföG in Deutschland bekommst hast du anspruch auf Studienbeihilfe in Lux. Einfach den Antrag ausfüllen ich denke es lohnt sich immer Gruß Jürgen


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9 Jahren  ago  

Wie oben bereits mehrfach angegeben gibt es einen online Rechner.

Folgende Fragen sollten ohne Kopfzerbrechen zu beantworten sein: 1 Student mit/ohne zusätzlichem Einkommen? 2 Wohnsitz in Luxemburg bzw nicht? 3 Bafög in welcher Höhe? 4 Stipendium? 5 Einkommen der Eltern (Klasse 1 bis 8)? 6 Geschwister? 7 UNI Gebühren

Und hier die Informationen für die welche nicht über einen Link gehen wollen Den Zugang zu einem Studium garantieren! Das neue System der Studienbeihilfen

jeudi 10 juillet 2014

Jeder Jugendliche soll die finanziellen Möglichkeiten haben, ein Hochschulstudium zu absolvieren. Mit der Reform der Studienbeihilfen sollen Studenten deshalb bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 18.700 EUR unterstützt werden. Das System ist dabei sozial gestaffelt und orientiert sich an den Bedürfnissen der Studenten [mehr]

Die Studienbeihilfen teilen sich auf in Stipendien und Darlehen.

l. Stipendien

1. Basis-Stipendium: Jeder Student erhält jährlich eine nicht rückzahlbare Hilfe von 2.000 Euro, die an keine weiteren Bedingungen geknüpft ist.

2. Mobilitäts-Stipendium Studenten, die im Ausland studieren und dort eine Wohnung finanzieren müssen, erhalten eine nicht rückzahlbare Hilfe von 2.000 Euro jährlich.

Mit dem Mobilitäts-Stipendium will die Regierung Studierende dazu ermutigen, ein Studium im Ausland zu absolvieren und dort ihre Erfahrungen zu sammeln. Das „Erasmus-Prinzip“ ist eine Konstante in der Luxemburger Hochschulpolitik der vergangenen Jahrzehnte. Gleichzeitig berücksichtigt die Regierung mit dem Mobilitäts-Stipendium die tatsächlichen Bedürfnisse von Studenten die für Wohnungskosten aufkommen müssen, gegenüber Studenten, die noch bei ihren Eltern leben.

3. Sozial-Stipendium: Je nach Einkommen der unterhaltspflichtigen Eltern können Studenten eine nicht rückzahlbare Hilfe von maximal 3.000 Euro erhalten. Die Beträge verlaufen abnehmend bis zu einer minimalen Beihilfe von 500 Euro für Familien mit einem Einkommen von bis zu 8.644 Euro (4,5x Mindestlohn).

Mit dem Sozial-Stipendium will die Regierung auch Studenten aus einkommensschwachen Familien ermöglichen, ein Studium zu absolvieren. Dies ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Aus dem Grund werden vor allem Familien mit geringem Einkommen mit dem neuen System der Studienbeihilfen bis zu 1.000 Euro jährlich mehr Unterstützung erhalten als bisher.

4. Familien-Stipendium

Für den Fall, dass ein Student ein oder mehrere Geschwister hat, die ebenfalls studieren, wird eine nicht rückzahlbare Hilfe von jeweils 500 Euro an alle studierenden Geschwister ausbezahlt.

Mit dem Familienstipendium reagiert die Regierung darauf, dass die Eltern unterhaltspflichtig sind und zur Finanzierung des Studiums ihrer Kinder beitragen müssen. Die finanzielle Mehrbelastung von zwei oder mehr Kindern die gleichzeitig studieren ist dabei jedoch erheblich. Die Regierung will die Eltern in diesem Fall entlasten und jedem Jugendlichen ermöglichen unabhängig von seiner familiären Situation ein Studium zu absolvieren.

ll. Darlehen

1. Basis-Darlehen: Jeder Student hat ein Anrecht auf ein zinsreduziertes Darlehen in der Höhe von 6.500 Euro jährlich. Der Zinssatz ist auf maximal 2% festgelegt.

2. Darlehen bei Nicht- oder Teilerhalt des Sozial-Stipendiums : Den (Teil)betrag des Sozial-Stipendiums, der dem Studenten aufgrund des Einkommens seiner Eltern nicht zusteht, kann der Student als zinsreduziertes Darlehen beziehen. Als Beispiel kann ein Student der 500 Euro als Sozial-Stipendium erhält, noch bis zu 2.500 Euro als zinsreduziertes Darlehen aufnehmen. Dieses Darlehen kann zusätzlich zu den 6.500 Euro Darlehen aufgenommen werden, auf die jeder Student ein Anrecht hat.

Mit dem zinsreduzierten Darlehen im Bereich des Sozial-Stipendiums will die Regierung auch Studenten aus einkommensstärkeren Familien zu einer weitgehenden finanziellen Autonomie verhelfen.

Einschreibegebühren

Die Einschreibegebühren an der Hochschule werden Ihnen, abhängig von Ihrer Situation, bis zu 3700€ zurückerstattet. Nach Abzug von 100€ (Pauschalbetrag), wird die Hälfte dem Stipendium und die andere Hälfte dem Darlehen hinzugefügt.

Beispiel bei Einschreibegebühren von 900€: 100€ (Pauschalbetrag) 400€ werden dem Stipendium hinzugefügt 400€ werden dem Darlehen hinzugefügt


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MoviLounc
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9 Jahren  ago  

Danke ihr seid klasse. Das Studium beginnt erst im April 2016. Ich möchte einfach früh genug geginnen mich zu informieren. Vielen Dank für alle Antworten. Es passiert einfach zu oft das man aus Unwissenheit etwas nicht in Anspruch nimmt. Das möchte ich einmal im Leben vermeiden Bin weiterhin für jede Info dankbar. Aber ich bin jetzt schon wesentlich schlauer.


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Im Augenblick wird bei dieser Berechnung noch das deutsche Kindergeld angerechnet. Das ist zwar sehr zweifelhaft ob das mit EU Recht einhergeht aber das wird so gemacht. Das heisst aber auch das man ca. 2000 Euro als Einnahmen mit berücksichtigen muss.


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elfe
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9 Jahren  ago  

Studentenbeihilfe wurde bewilligt, minus Kindergeld, 0 Euro Auszahlung Studentenbeihilfe


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Du solltest einen Widerspruch einlegen da vielleicht doch noch jemand gegen diese Anrechnung des Kindergeldes klagen wird.


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elfe
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9 Jahren  ago  

Danke Fredde


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Hallo @ elfe,

warum frägst Du nicht bei einer Gewerkschaft nach.