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Forum / Steuern und Finanzen

Studienbeihilfe ?  

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HubertLoren
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11 Jahren  ago  

Ich habe folgende Frage:

Meine Tochter studiert seit 01.10.2012. Sie hat zum 01.10.2013 ihr drittes Semester begonnen. Ich wohne in Deutschland und war von 1982 - 2007 in Luxemburg beschäftigt und beziehe seitdem eine Invalidenpension aus Luxemburg. Habe ich oder meine Tochter jetzt ein Anrecht auf Studienbeihilfe ? Weil so wie ich das auf der Lux. Seite verstehe muss man mind. die letzten 5 Jahre dort in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Von Eltern die eine Pension haben steht da nichts das die auch ein Anrecht haben.


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nickonly
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11 Jahren  ago  

Ich weiß von vergleichbaren Sachverhalt mit Wartegeld. Dort soll es trotzdem gelten.

Ein Anruf bei der CCSS war nötig, da die automatisch beantragte Bescheinigung (Sozialversicherungsnachweis) nur die Jahre des aktiven Arbeitslebens erfasst. Es wurde dann aber eine weitere Bescheinigung erstellt, die auch den Zeitraum des Wartegeldbezugs einschließt.

Ob das Ganze nun auch reibungslos funktionieren wird, ist eine andere Sache.


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nickonly
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11 Jahren  ago  

Kurzes Update: Wie schon vermutet, werden nach Aussage von cedies Pensionsempfänger von den Studienbeihilfen ausgeschlossen.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hast du mal bei der Gewerktschaft nachgefragt?


Anonymous
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11 Jahren  ago  

Wo steht das denn, dass Pensionsempfänger davon ausgeschlossen sind? Kindergeld und Kinderbonus steht den Pensionsempfänger also ehemaligen Grenzgängern auch zu; das hat man auch seitens der Lux. Gewerkschaften bestätigt. Warum sollten die Studienbeihilfen davon ausgenommen sein?

Also Frage an die Fachleute hier: Was meint ihr dazu?


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info
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11 Jahren  ago  

Die Frage kann sich jeder selbst beantworten - durch eine einfache Gegenfrage.

"Bekommen luxemburger Pensionsempfänger die Studienbeihilfe?"

Für den Rest kann man auch auf die anstehende offizielle finale Anpassung der Gesetzlage warten, es laufen ja noch weitere Klagen.

Das Übergangsgesetz das zZ gültig ist schliesst folgende Gruppen aus: - Pensionsempfänger - Personen mit einem Arbeitsverhältniss <5 Jahre in Luxemburg - Personen die nicht die leiblichen/adoptiv Eltern des Studierenden sind - Personen die <50% der gesetzlichen Sozialversicherungspflichtigen Wochenarbeitszeit in Luxemburg beschäftigt sind

ps - und wenn es nach der ADR geht (6 Punkte Plan) dann sollen die Familienleistungen in Lu sowieso auf ein vergleichbares Mass der Nachbarländer eingeschrumpft werden und dann erledigt sich das Thema "Ausgleichzahlungen" leider von selber.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Ich habe jetzt auf public.lu gesucht und nichts zu Pensionsempfängern gefunden; dann werde ich wohl mal noch genauer suchen müssen!


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11 Jahren  ago  

Doch - du must halt nachschauen das die bei der Gruppe der in Lu wohnhaften eingeschlossen sind und bei den nicht Lu wohnhaften nicht aufgeführt sind.

Ist hat das sg Ausschlussprinzip.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo @info,

wie sieht es mit Leute die Reclessement sind ?


Anonymous
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11 Jahren  ago  

Danke, dann werde ich mir das noch einmal in Ruhe anschauen!


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Sorry ich kann mir nicht vorstellen, dass es umsetzbar ist, die Familienleistungen in Lux. so drastisch zu reduzieren - das würde ja auch die Luxis selbst ganz empfindlich treffen und die Gewerkschaften gehen doch eh schon auf die Barrikaden, dass die Familienleistungen vom Index abgekoppelt sind. Das irgendwann an der Schulanfangszulage geschraubt wird - o.k., das ist denkbar, aber das Lux. Kindergeld z.B. auf das Niveau von Deutschland herabzusetzen, das glaube ich ist undenkbar - dann wird der Aufstand aber auch zu Recht auch in Lux. riesengroß sein!


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info
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11 Jahren  ago  

Der geplante Weg ist nicht unclever.

Familienleistungen für alle runter.

Wer in Luxemburg Miete zahlt oder Wohneigentum hat kann für die Kinder eine Aufwandsentschädigung / Zuschuss erhalten. Damit bliebe die Familienkasse der Luxemburger unangetastet - das Kind hat nur einen anderen Namen. Damit wäre es übrigens keine Familienleisung mehr nach EU Recht und die Gleichbehandung ist nicht anwendbar.

Als Vergleich kann man sich die Logik bei dem Brillenzuschuss anschauen - den bekommt man als Grenzgänger ja auch, aber nur wenn auf der Rechnung ein Optiker aus Luxemburg angegeben ist. Oder der Mehrwertsteuerreduzierung auf Bauvorhaben in Luxemburg.


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oernie
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11 Jahren  ago  

info: Der geplante Weg ist nicht unclever.

geplant? von wem? von der ADR? die kommt ja nicht mal in die nächste Regierung (so wie es momentan aussieht). von jemand anders? Momentan weiss man ja nicht mal wie die neue Regierung aussehen wird.


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11 Jahren  ago  

Sorry, ich glaub das war wohl eher die DP. Eine der drei Parteien die gerade in der Regierungsbildung sind.


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oernie
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11 Jahren  ago  

das wäre allerdings blöd :shocked:

das hiesse dann auch runter mit dem Mindestlohn und Zuschüsse nur für die in L. lebenden AN. Immerhin kommen wohl auch die Sozis in die Regierung.