Hallo zusammen,
ich hätte ein paar Fragen zur strikten Einzelveranlagung in Luxemburg. Diese wählt man ja eher, wenn der Partner in Deutschland wesentlich mehr verdient als der Partner in Luxemburg.
Bei der Standardkonstellation (Lux-Partner verdient mehr als D-Partner) bin ich mittlerweile sicher unterwegs. Aber umgekehrt stell ich mir gerade noch folgende Fragen: - Wenn man die strikte Einzelveranlagung in Lux wählt, MUSS man ebenfalls die Steuererklärung jährlich abgeben und darauf achten, dass sie auch bis 31.03. abgegeben wurde?
- trage ich die Werte für den Partner, der in Deutschland arbeitet wie gewohnt bei Zusammenveranlagung auch bei der strikten Einzelveranlagung ein und es müssen auch beide zusammen die Steuererklärung unterschreiben?
- Wenn zum Beispiel Kinder im Haushalt wohnen, darf ich die Kinder bei den Sonderausgaben berücksichtigen, den Partner der in D arbeitet aber nicht wg. der Einzelveranlagung? (z. b. Sonderausgaben Versicherungsbeiträge also 3 x 672 statt 4 x 672)