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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Steuersatz berechnen  

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terraLUX
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12 Jahren  ago  

Ich würde gerne meinen Steuersatz wissen, wenn bei der Steuererklärung mein luxemburger Gehalt und das deutsche meiner Frau zusammengerechnet wurden.

Wenn ich diesen Steuersatz habe, so verstehe ich das, kann ich diesen Prozentsatz auf mein steuerpflichtiges Einkommen (Formular Punkt 1638) annehmen und so auf das zu versteuernde Einkommen kommen. Habe ich mehr bezahlt kriege ich dann was zurück, vereinfacht gesagt.

Dann gibt es im Formular noch eine sogenannten Festsetzung des Satzes der in Luxemburg zu versteuernden Einkünfte. Wird berechnet aus meinem luxemburger Gehalt mal 100 geteilt durch mein luxemburger Gehalt plus das deutsche meiner Frau. Bei mir kommt ca. 65% raus, was hat das genau zu bedeuten?


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herbea
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12 Jahren  ago  

Tja wenn das so einfach wäre.... Das hängt von so vielen Sachen ab, wie zB Höhe der Gehälter, FreibetrÄge, Abzugsmöglichkeiten etc..... da kann es sogar leicht sein, dass eine Steuererklärung in Lu keinen Sinn macht, weil die Abzugsmöglichkeiten nicht reichen, um die Erhöhung des Steuersatzes in Lu duch das deutsche Gehalt wieder auszugleichen... dann muss man sich mit der Steuerklasse 2 zufrieden geben und kann aber nichts absetzen. Wenn man eine Steuererklärung abgibt und es sich nicht lohnt, da das deutsche Gehalt höher ist als die Abzugsmöglichkeiten, wird dies durch die Steuerverwaltung mitgeteilt, aber in diesem Fall braucht man dann auch nichts nachzuzahlen. Anders ist es, wenn beide in LU arbeiten, dann wird in der Regel auch eine Nachzahlung fällig.

Steuerklasse 2 in Lu gibts wenn man mehr als 50% der beruflichen Einkünfte des Haushalts in LU erzielt.

Wenn der %-Satz bei 65% liegt, heisst es das dies der Anteil des Lux. Einkommens am Gesamthaushalts- einkommen ist. Seit der letzten Rechtsänderung muss man aber 90% des Welteinkommens in LU haben, damit man eine Steuererklärung abgeben darf. Im Steuergesetz steht auch drin dass Ehegatten wie ein einziger Steuerpflichtiger zu behandeln sind. Früher hat es immer gereicht, wenn derjenige der in LU arbeitet 90% von seinen eigenen Einkünften in LU erzielt.... ich bin etwas verunsichert, ob dies immer noch gilt.


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terraLUX
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12 Jahren  ago  

Aber es gibt doch Tabellen aus denen man den Steuersatz ablesen kann, der Finanzbeamte muss das ja auch irgendwie können - wo finde ich die?


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nickonly
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12 Jahren  ago  

herbea: Früher hat es immer gereicht, wenn derjenige der in LU arbeitet 90% von seinen eigenen Einkünften in LU erzielt.... ich bin etwas verunsichert, ob dies immer noch gilt.

Also in den aktuellen Formularen für die Erklärung für das Jahr 2012 steht auf Seite 3 u.a. folgernder Abschnitt, man beachte den vorletzten Satz:

"Nichtansässige Steuerpflichtige können die Anwendung der Bestimmungen gemäß Artikel 157ter L.I.R. beantragen, wenn mindestens 90% des Gesamtbetrags ihrer inländischen als auch ihrer ausländischen Einkünfte in Luxemburg versteuert werden. Bei nichtansässigen verheirateten Steuerpflichtigen, die nicht getrennt leben, muß einer der Ehegatten diese Bedingung erfüllen. Die gleichen Bestimmungen gelten bei Zusammenveranlagung von Partnern."

Für in Belgien Ansässige gibt es eine Sonderregelung.

@terraLUX: Den Link zum Rechner habe ich gerade auch in einem anderen Thread gepostet. Hier nochmal: https://saturn.etat.lu/cobar/bareme/CalculPP


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herbea
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12 Jahren  ago  

Wenn das nur so einfach wäre... der obige link funktioniert nur bei einem rein in Lu zu versteuernden Einkommen.

Bei der klassischen Grenzgängersituation mit einem Gehalt aus D eben wird es viel komplexer... das Gehalt aus D ist nicht in Lu steuerpflichtig, wird aber zur Berechnung des Steuersatzes hinzugezogen, Zinsen für's Eigenheim in D senken den Steuersatz, sind aber nicht wirklich abzugsfähig, Zinsen für Kleinkredite, Bausparprämien, Versicherungsbeiträge senken das zu versteuernde Einkommen und auch den Steuersatz (Freibeträge abhängig auch davon aus wievielen Personenn der Haushalt besteht) usw...

Grenzüberschreitend ist halt doppelt kompliziert.....


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terraLUX
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12 Jahren  ago  

Aber es ist immer von einer Jahressteuertabelle die Rede anhand der ich Steuersatz Einkommen Luxemburg und Deutschland bestimmen kann. Wo finde ich die?


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nickonly
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12 Jahren  ago  

terraLUX: Aber es ist immer von einer Jahressteuertabelle die Rede anhand der ich Steuersatz Einkommen Luxemburg und Deutschland bestimmen kann. Wo finde ich die?

Dafür hatte ich den Link des Rechners gepostet. Der ist vielleicht nicht ganz exakt und man muss natürlich ggfs. das deutsche Einkommen des Partners (nach möglichen Abzügen) noch hinzurechnen, aber das musst man bei den Tabellen doch auch?!?

Steuertabellen habe ich hier gefunden, allerdings nur auf Französisch: http://www.impotsdirects.public.lu/az/b/barem_impo/index.html


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herbea
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12 Jahren  ago  

ich sagte bereits, das ganze ist nicht so einfach... also: das deutsche Einkommen wird zum lux einkommen dazugerechnet, dann der Steuersatz ermittelt, der auf das gesamte Einkommen anwendbar wäre, dann muss aber das deutsche Einkommen wieder herausgerechnet werden und der höhere Steuersatz wird dann nur auf das zu versteuernde lux. Einkommen angewendet.... alles klar?

Die Steuertabelle gibt's nur in französisch aber das dürfte wohl das kleinere Problem sein, die Berechnung hat es schon in sich....


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nickonly
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12 Jahren  ago  

Ja, aber das ist doch logisch. Ich verstehe nicht, was daran unklar ist?


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nickonly
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12 Jahren  ago  

Vielleicht sehe ich das auch falsch - dann bitte korrigieren - aber meines Wissens sollte die Berechnung ungefähr folgendermaßen aussehen:

Wir haben das zu versteuernde Einkommen (nach allen Abzügen und Sonderausgaben) aus Luxemburg: = ekLU

Und wir haben das steuerfreie Einkommen (ebenfalls nach allen Abzügen) des in Deutschland verdienenden Partners: = ekDE

Diese Einkommen werden addiert: ekLU + ekDE

Die erhaltene Summe kann dann in den oben Rechner eingeben oder in der Steuertabelle (beides oben verlinkt) nachschlagen werden. Dabei erhält man die dazugehörige Lohnsteuer für diesen Gesamtbetrag: = LStGesamt

Da das deutsche Einkommen nicht in Luxemburg nochmals versteuert wird, entspricht dies nicht der endgültigen Steuerlast, sondern hilft nur dabei, den auf das luxemburger Einkommen ekLU zu veranschlagenden Steuersatz zu berechnen.

Dazu die Lohnsteuer LStGesamt teilen durch das gesammte Einkommen (ekLU+ekDE).

Nun erhält man einen Wert, z.B. 16,8 %

Dies entspricht - meiner Meinung nach - dem Steuersatz, der dann auf das eigene zu versteuernde Einkommen angewandt wird.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Falls ich irgendwo einen Denkfehler habe, lasse ich mich gern korrigieren.