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Grenzgaenger2014
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9 Jahren  ago  

@Info: An sich war doch klar, dass wie bisher Ein Ehepaar bei dem beide Grenzgänger sind und in Lux. arbeiten die 2 haben? Der eine die "normale" 2 und der andere die 2 mit den 15%. Was ändert sich denn da ab nächstem Jahr?


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9 Jahren  ago  

Bei denen ändert sich nichts, aber bei 2 Einkommen aus Luxemburg konnte man nie 2x den günstigen Satz haben und übrigens müssen die Doppelverdiener übers Jahr schön brav ihre zusätzliche Steuervorauszahlung leisten.


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HarryHdW
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9 Jahren  ago  

Hallo info,

Mit dem Verständnis hab ich meine Probleme. Bleiben wir mal bei dem o.g. Beispiel 70/30 pro Jahr. Beide in L: Der CALCULATRICE FISCALE errechnet 11.647,- Steuer pro Jahr für 100 in CLASSE 2 COLLECTIVE Dann 70 in L und 30 in D ab 2018: Der CALCULATRICE FISCALE errechnet 14.267,- Steuer pro Jahr für 70 in CLASSE 1 Ohne überhaupt noch über die Steuer in D zu reden passt es doch nicht, oder wo ist der Fehler?


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Grenzgaenger2014
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9 Jahren  ago  

OK, danke @Info. So hatte ich das nämlich auch auf dem Schirm. Alleridngs dachte ich, dass auch da sich etwas bei der Berechnung des Gesamtsteuersatzes ab 2018 ändern wird aber anscheinend doch nicht.

Mit den Vorauszahlungen hatten wir noch keine Erfahrung, da wir erst letztes Jahr geheiratet haben, für 2016 sah es also noch gut aus. Wait and see was nächstes Jahr kommen wird 😉


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Michael125
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9 Jahren  ago  

Ich finde echt leider den Rechner nicht


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9 Jahren  ago  

wie fast immer auf guichet anfangen

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/pension-rente/paiement-impot/calcul-montant-impot/index.html


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HarryHdW
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9 Jahren  ago  

Was ist denn mit dem hier? http://www.reforme-fiscale.public.lu/fr/personnes-physiques/calculatrice-fiscale.html

Und dann nochmal zu o.g. Beispiel: Meine Frage ist ernst gemeint, denn ich verstehe es nicht und würde mich über eine Antwort freuen !


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9 Jahren  ago  

exakt auf dem link kommt man an wenn man auf guichet startet und die Frage oben verstehe ich so nicht.


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HarryHdW
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9 Jahren  ago  

ok, versuche es nochmal. Wenn ich im CALCULATRICE FISCALE in CLASSE 2 COLLECTIVE 70t bei (A) und 30t bei (B) (also Gesamt 100t) eingebe, dann werden 11.647,- Steuer pro Jahr errechnet. Nehme ich nun den gleichen Betrag 70t als Grenzgänger hier in L und die 30t in D, dann errechnet mir der CALCULATRICE FISCALE 14.267,- Steuer pro Jahr für 70t in CLASSE 1 - dass sind schon 2.620,- mehr als Verheirateter als die beiden Gehälter in L. Wenn ich dann noch an die Steuer in D von den 30t denke, dann passt es für mich nicht, oder wo ist der Fehler?


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9 Jahren  ago  

12.306 nicht 14.267


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HarryHdW
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9 Jahren  ago  

mmmmh, hab ich jetzt nochmal gemacht und bei mir kommt nochmal das gleiche raus. Da kann man doch nichts falsch machen, Jahresbrutto auswählen und 70.000 bei Kl. 1 eintragen dann kommt:

Avant la réforme Après la réforme En euro En pourcent ANNUEL 15 546 € 14 267 € −1 279 € −8 % MENSUEL 1 295 € 1 189 € −107 € −8 %

Wie kommt man auf die 12.306,-?


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HarryHdW
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9 Jahren  ago  

Und auch wenn die 12.306,-korrekt sind, aus welchem Grund muss ein verheirateter Grenzgänger für 70t ca 650,- mehr zahlen als zwei zusammen in L mit 100t? Würde ich gerne verstehen, oder wo ist der Fehler?


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Zitat von lessentiel.lu (27.07.17):

"Für Grenzgänger gelten ab 2018 neue Steuerregeln

LUXEMBURG – Der Finanzminister Pierre Gramegna hat die neuen Rahmenbedingungen vorgestellt, die für Grenzgänger ab dem nächsten Jahr gelten.

Die laufende Steuerreform tritt mit dem Fiskaljahr 2018 in eine neue Phase ein: Dann werden Grenzgänger automatisch in der Steuerklasse I platziert, während sie bisher in der Steuerklasse II landeten. Um in die Steuerklasse zu kommen, die für verheiratete Paare vorbehalten ist, müssen die Grenzgänger eine umfassende Steuererklärung abgeben. Zudem müssen 90 Prozent des Einkommens aus Luxemburg kommen.

Um aber jede Diskriminierung von Grenzgängern zu vermeiden, könne der Steuerpflichtige in seinem Wohnsitzland bis zu 13.000 Euro pro Jahr beziehen, die nicht der Besteuerung unterliegen, erklärt der luxemburgische Finanzminister Pierre Gramegna. «Mit der Gewerkschaft OGBL haben wir versucht, sicherzustellen, dass so viele Grenzgänger wie möglich in Luxemburg assimiliert werden und von Klasse 2 profitieren können.»

So wie diese neue Regelung für verheiratete Grenzgänger gilt, so gilt sie auch für Rentner, die eine grenzüberschreitenden Karriere hatten. «Wir wollten so viele Fälle wie möglich abdecken, indem wir diesen Freibetrag von 13.000 Euro pro Jahr hinzugefügt haben. Wir denken, dass dies die Steuerreform fairer macht», sagt Jean-Claude Bernardini von der OGBL. (Patrick Théry/L’essentiel)"


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HarryHdW
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9 Jahren  ago  

Gibt es keine Antwort auf meine letzte Frage: Aus welchem Grund muss ein verheirateter Grenzgänger für 70t ca 2.620,- (oder halt 650,-) mehr Steuern zahlen als zwei Verheiratete zusammen in L mit 100t? Und obendrein in D noch mehr ! Würde es wirklich gerne verstehen das ganze, oder wo ist der Fehler?

Oder heißt dies wenn ich 20t in D verdiene muss ich nur noch 7t in L zusätzlich versteuern?


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Ich kann es dir leider auch nicht erklären, da ich. Es auch nicht verstehe! Alles was ich bis jetzt kapiert habe, ist die Tatsache, dass die die vorher Klasse 1a .hatten und nicht die Chance habe, die 2 zu bekommen, die ober Gearschten sind! Also bei mir macht das 250 Euro monatlich weniger! Ich bin restlos begeistert! Und darauf dass man mal konkrete Infos von der Gewerkschaft erhält, kann man auch lange warten!