Hi jack, hi rollenderrubel,
denke, so wird es gemeint sein! Auf Antrag, wenn EINER, sprich der, welcher Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit in Luxemburg erhält, die 90% nicht unterschreitet.
Aber was heißt das jetzt? Bisher hieß es, es reicht wenn einer die 90% hält, kann er die Steuerklasse 2 auf Antrag bekommen. Und jetzt wird es geändert und das Familieneinkommen muss 90% in Luxemburg liegen? bzw. mit ca. 11.000,00€ Freigrenze des ausländischen Anteils? Stellt man sich in dem Fall nicht schlechter? Ich Blick nicht mehr durch. :o{
Um es nochmal zu sagen was die 90% angeht. 1. 90% für die steuerliche Gleichbehandlung im Steuerausgleich, dieser bezieht sich nur auf das Einkommen des in Luxemburg arbeitenden Grenzgänger. 2. 90% bildet quasi eine Bagatellgrenze für ein gemeinsames Einkommen bei dem die Änderung 2018 nicht greift, das ist allerdings auch kein gnädiges Geschenk von Luxemburg denn Luxemburg würde durch einen Loja mehr auszahlen müssen als im alten System wo meist der Aufwand gescheut wurde.
@horn Sorry, das ist eine irrige Annahme.
rafapancho: Genau dieser Punkt wurde schon in einigen Beiträgen auf der ersten Seite diskutiert. 😉
Der Artikel aus dem Luxemburger Wort könnte allerdings auch das Doppelverdiener-Grenzgängerpaar meinen, bei denen beide in Luxemburg arbeiten. Dann gäbe es auch keinen Unterschied zum Artikel von H. Wonnebauer.
Dann wäre der "Freibetrag" von11.265 Euro auch logisch, da ein mittleres Doppelverdiener-Gehalt von z.B. 80.000,- € pro Jahr mit 9.000,- € z.B. Mieteinnahmen in DE dann trotzdem noch die Klasse 2 erhalten könnte.
Ist aber auch egal, denn ich weiß es nicht. 😉
@rafapancho Wir werden vom Fa Luxemburg angeschrieben und mit der Antwort ist der Antrag gemacht. Und bitte verwechsele die beiden 90% Grenzen nicht. Die über die wir geredet haben bezieht sich auf die steuerliche Gleichbehandlung und nicht auf die Bagatellgrenze (übrigens pro Jahr)
Muss hier auch mal nachfragen: Bei mir ist die Konstellation ähnlich wie bei Horn. Habe z.Zt. Steuerklasse 1 a. Kapiert habe ich, dass es die ab Januar nicht mehr gibt. Was passiert denn, wenn ich überhaupt nicht auf das Schreiben des FA reagiere, dann bekomme ich Steuerklasse 1 - sehe ich das richtig? Und dann zahle ich nur Steuern auf meine Lux. Rente oder dann zusätzlich noch auf meine deutsche? Weil die zahle ich ja schon in Deutschland.
Kann mir das mal einer so erklären, dass ich es verstehe.
Hallo, die ganze Sache ist ziemlich verwirrend fuer mich. Vielleicht koennte mir jemand erklaeren wie das alles gemeint ist. Ich arbeite in Lux und meine Frau in Deutschland. Ich verdiene etwa 70% unseres gesamten Haushaltseinkommens. Heisst das, dass ich ab 2018 automatisch in the Steuerklasse 1 eingestuft werde, oder gibt es die Moeglichkeit in der 2 zu bleiben? Danke vorab.
@raschid Ja die Möglichkeit gibt es! Erkläre sämtliche inländische und ausländische Einkünfte nach Luxemburger Recht von Euch beiden. Daraufhin wird ein globaler Steuersatz ermittelt, der auf Deiner Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse 2 eingetragen und ab 2018 bei Deinen Gehaltsabrechnungen angewendet wird. Ob es sich lohnt die Steuerklasse 2 mit dem progressiv erhöhen Steuersatz zu haben, oder freiwillig in die Steuerklasse 1 zu gehen, musst Du ausrechnen oder ausrechnen lassen. Bei einem Gehaltsverhältnis von 70 zu 30 dürfte die Steuerklasse 2, ohne die genauen Verhältnisse und Details zu kennen, sehr wahrscheinlich günstiger sein. Teurer im Vergleich zu 2017 wird es allerdings in jedem Fall werden.
Guten Morgen
meine hoffentlich letzte Frage zu dem Thema: Wenn ich in einem Steuerrechner jetzt meine Bruttorente eingebe und statt bisher Steuerklasse 1 a jetzt die 1 eingebe, ist das dann der Betrag den ich ab Januar erhalten werde oder gibt es noch sonstige Dinge, die ich berücksichtigen kann, sodass die Differenz zwischen 1a und 1 nicht allzu groß sein wird.
Wie immer recht herzlichen Dank und sorry für meine "Unwissenheit"!!!
Leider gibt es keine weiteren Möglichkeiten einer Reduzierung der Steuer wenn man freiwillig die 1 nimmt. Nebenbei, ich hatte es zwar schon mal geschrieben aber einfach die 1 nehmen bedeutet nicht das für jeden der Käse gegessen ist. Die "freiwilligen 1er" wird sich das Finanzamt über den Datenaustausch mit Deutschland anschauen und für die welche dann auffallen gibt es nochmal Post von Luxemburg. Soviel kann ich aus dem Steuerregelkreis Deutschland/Luxemburg mitteilen.