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Michael125
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9 Jahren  ago  

Hallo Normal dass man bisher kein Schreiben erhalten hat?


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JasonReils
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9 Jahren  ago  

Ich habe auch noch keins bekommen. Bin mir aber nicht ganz sicher ob ich eins bekomme da ich Steuerklasse 1a habe ( <50% des Haushaltseinkommens). Weiß vielleicht jemand ob es diese Steuerklasse noch in irgendeiner Form gibt oder bekommen alle Alleinerziehenden, Witwer oder Ledige älter als 63 Jahre automatisch Steuerklasse 1 bzw. in meinem Fall kann man 2 mit individuellem Steuersatz beantragen?


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Nise
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9 Jahren  ago  

Steuerklasse 1a bleibt allerdings wirklich nur noch für die Alleinerziehenden und die die sie vorher auch hatten und nicht verheiratet sind.


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LucasTar
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9 Jahren  ago  

Hallo, kann jemand eventuell mal die Option 1 des Schreibens klar verständlich erklären?!

Hier wird ein Steuersatz deklariert und angegeben, ist es sinnvoll diesen zu akzeptieren?!

Bleibt man dann in Steuerklasse 2 ?!

Bedeutet diese Option "Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung.

Es gibt ja beim Simulator 3 Varianten.

Zusammenveranlagung in Klasse 2 und Berechnung des Steuersatzes auf Lohnsteuerkarte(n) (gemäß Artikel 157bis, Absatz 3 L.I.R.)

Strikte Einzelveranlagung in Klasse 1 und Berechnung des Steuersatzes auf Lohnsteuerkarte(n) (festgestellt gemäß den Bestimmungen von Artikel 3ter, Absatz 2 L.I.R.)

Einzelveranlagung mit Umverteilung der Einkommen (gemäß den Bestimmungen von Artikel 3ter, Absatz 3 L.I.R.) mit Eintragung eines Steuersatzes auf die Lohnsteuerkarte(n).

Welche ist hier die übliche Variante wenn ein Arbeitnehmer in Lux ca. 50.000,- und der Partner in Deu ca. 36.000 Brutto Einkommen hat?!

Danke für die Antwort


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ghazal
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9 Jahren  ago  

Ich habe immer noch keinen Brief erhalten. Sonst noch wer ohne Schreiben?


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Grenzgaenger2014
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9 Jahren  ago  

+1


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Jamesunwix
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9 Jahren  ago  

Ich auch nicht.


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info
3730 Messages

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9 Jahren  ago  

Aktuell ist noch nicht sicher ob bis Ende dieser Woche alle Schreiben verschickt werden können. Also einfach warten.


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ghazal
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9 Jahren  ago  

@info. Vielen Dank für Deine Info!


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Douglasdep
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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe ja hier schon öfter geschrieben, dass ich ungeachtet dessen, dass ich noch gar keinen Brief erhalten habe, die Simulation am guichet.lu Simulator sofort weiterleitet habe.

Nun habe ich bis zum heutigen Tage noch garkeinen Brief erhalten, sodass ich heute mal beim Steuerbüro Remich angerufen habe.

Erstmal vielen vielen Dank an die nette Dame vom Steuerbüro Remich, die sich so viel Zeit für mich genommen hat und das nach 16 Uhr. Da könnten sich viele deutsche Beamte mal ne Scheibe von abschneiden.

Wie dem auch sei, man war verwundert, dass ich ohne Anschreiben den Simulator bedient hatte! Sie haben den Vorschlag jedoch schon erhalten und aufgrund der mitgesendeten Dokumente nachvollzogen und "genehmigt". Den Brief kann ich jetzt getrost in die Tonne werfen (wenn er denn mal kommt). Ich hatte irgendwie das Gefühl mich entschuldigen zu müssen, da ich dachte ich hätte einen erhöhten Aufwand verursacht. Ganz im Gegenteil, ich war wohl einer der ersten der das gemacht hat und wurde somit sofort "geholfen".

Den Simulator kann im Übrigen jeder nutzen um einen Vorschlag zu errechnen, auch diejenigen, die noch keinen Brief erhalten haben.


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Anonym2609
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9 Jahren  ago  

???


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Jamesunwix
1 Messages

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9 Jahren  ago  

Ich habe gerade bei der Steuerverwaltung angerufen und es konnten mir einige Fragen beantwortet werden:

- Definition des Einkommens der Frau in DE: Bruttojahresgehalt minus 540 € Werbungskosten (Fahrtkosten etc. dürfen nicht abgezogen werden).

- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sollten 50:50 geteilt werden zwischen beiden Partnern.

- Sonderausgaben sollten 50:50 geteilt werden zwischen beiden Partnern (egal auf wen Verträge für Versicherungen etc. abgeschlossen wurden).

- Außerberuflicher Freibetrag: 2.250 € bei mir, 0 € bei meiner Frau, da er nur für luxemburgische Gehälter gilt.


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raschid
Deutschland | 213 Messages

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9 Jahren  ago  

Laut Aussage unseres Steuerberaters kann man grob davon ausgehen, dass sich so gut wie immer die Klasse 2 lohnt, wenn das Gehalt in Dtl unter dem in LUx liegt. Je naeher sich beide Gehaelter sind um so aehnlicher warden sich Klasse 1 & 2.


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LucasTar
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9 Jahren  ago  

Danke DrPepper,

für das deutsche Gehalt. Sozialabgaben trägt man aber auch ein, oder?


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LucasTar
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9 Jahren  ago  

Hallo,

ich denke es wäre hilfreich wenn jemand einfach mal diese Einträge (ist die Simulation bei Guichet) erläutern könnte, da hier Unklarheit darüber herrscht, was hier jeweils einzutragen ist. Danach kann jeder im Prinzip seine Daten eintragen

In 1. un 2. jeweils die Bruttoeinkommen / Rente

1. Einkünfte aus einer nichtselbständiger Arbeit (laut Grafik = Revenue net, ist dies korrekt?!)

2. Einkünfte aus Pensionen oder Renten 3. Einkünfte aus Kapitalvermögen 4. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 5. Sozialversicherungsbeiträge (siehe Grafik, Eintrag von Bescheinigung 2016) 6. Sonderausgaben (was kann man hier abziehen?)

7. Abschlag für außergewöhnliche Belastungen (Art. 127bis L.I.R) (kann man hier laut Michael125 die 2250,- eintragen?!)

8. Außerberuflicher Freibetrag (Art. 129b L.I.R) (?) 9. Abschlag für nachhaltige Mobilität (Art. 129d L.I.R.) (?) 10. Freibetrag laut Artikel 153(5) L.I.R. (?)

Danke im Voraus