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Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Mein Beitrag ist sachlich und auch reflektiert, ich weiß nicht wo das Problem ist. Und in manchen Punkten muss man hier mal darauf hinweisen, dass es auch in L Leute gibt, die "nur" mit 2000 EUR nach Hause gehen. Allerdings findet man hier, wie in vielen deutschen Foren sofort Argumente a la Steuergerechtigkeit und der sozialen Umverteilungsmaschinerie. Und Gerichtigkeit bei Steuern zu sprechen ist sowieso ein Paradoxon. Ich bin nicht dagegen aber sie wird nie gerecht sein.

Wenn ein Vorteil wegfällt wird es immer ein Nachteil, das ist per Definition schon so....

Bin ich nicht von überzeugt, ich denke es wird für alle eine Mehrbelastung, wo einer in L und einer in D arbeitet. Für diejenigen, die beide in L arbeiten wird es günstiger.

Wieso Lebensfern? Das Einkommen des Partners wird dann doppelt besteuert, in D und progressiv nochmal auf das L Einkommen. In D kann kann der Partner unter IV getrennte Veranlagung machen und es trifft mich keine Progression, oder wenn beide in D arbeiten profitiert der Mehrverdiener von der III. In L ähnlich Im Endeffekt wird für Grenzgänger das "Ehegattensplitting" verschlechtert.

Praktisches Beispiel. Er in Lux, Sie in D, drei Kinder, weil sie in D arbeitet sind die Kinder nicht auf seiner Steuerkarte. Wenn ihr Einkommen auf seinen draufgeschlagen wird, dann ändert sich da sehr wohl etwas, und wohl nicht zu Guten. Denn beiden arbeiten jeweils in nicht hochbezahlten Berufen. Aber welchen Zweck sonst hat der Progressionsvorbehalt, als dass ein "reeller" Steuersatz ermittelt wird. Der wird bei sagen wir bei 60000 veranschlagtem Jahreseinkommen (40k er/20 sie) aufgrund der Prorgression defintiv höher sein als bei 40000 nach jetzigem Modell, es sei denn die EInkommensteuer wird zeitgleich massiv nach unten gesetzt, dass 60 quasi das neue 40 in der Steuertabelle sind.

Daran glaube ich aber genauso wie an den Nikolaus und an den Osterhasen.


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fritzmann
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9 Jahren  ago  

Ist es denn überhaupt möglich in Lux zusammenveranlagt zu werden und in D getrennt?


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nickonly
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9 Jahren  ago  

@fritzmann: Warum sollte das nicht möglich sein?

@Manta1: Ich stimme dir insofern zu, dass der Wegfall eines Vorteils durchaus ein Nachteil ist. 😉 Ganz egal wie (moralisch oder juristisch) dies rechtens ist.

Allerdings wird das Einkommen des (in DE arbeitenden) Partners eben nicht wie von dir erwähnt doppelt besteuert! Lediglich das LU Einkommen würde höher besteuert (Progressionsvorbehalt). Und wenn man das nicht möchte, könnte man nach bisheriger (eher spärlicher) Information auch in Steuerklasse 1 wechseln. Dies entspräche dann ungefähr dem deutschen Modell "Einzelveranlagung".


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fritzmann
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9 Jahren  ago  

Ok, stimmt eigentlich..

Noch eine Frage: Können z.B Versicherungsbeiträge des in D arbeitenden Partners in Lux abgesetzt werden, obwohl sie schon in D ja berücksichtigt wurden?

Oder wird nur das Einkommen von D mit dem in LUX addiert, die Sozialbeiträge und der Pauschbetrag abgezogen, der Steuersatz ermittelt und dieser dann nur auf das Einkommen von Lux berechnet?

Oder einfacher gesagt, was kann bei einer Zusammenveranlagung in LUX alles vom deutschen Einkommen abgesetzt werden?

Danke


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Jefferyvaw
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9 Jahren  ago  

vorab mal zu eurer Diskussion:

1. es istnoch nichts entschieden.

2. die Steuertabelle wird noch angepasst. Daher gleicht sich auch schon einiges aus.

3. Ehepaare sollen trotz dieser Änderung nicht benachteiligt werden betont die Regierung! Die Individualisierung der Steuer für Verheiratete wird zum 1. Januar 2018 eingeführt. Damit niemandem ein Nachteil entsteht, wird sie optional. Sowohl die Einwohner Luxemburgs als auch die Grenzgänger können diese Möglichkeit nutzen. Also, sollte man auch mal die Kirche im Dorf lassen und keine "Hororzenarien - von wegen großer Einkommenseinschnitt" hier zelibrieren. "Aber halt typisch deutsch-immer erst mal negativ denken!


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Michael125
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9 Jahren  ago  

Ich blicke jetzt gar nicht mehr hier durch.

Beispiel : er verdient 3.300 brutto Lux (gute Steuerklasse 2) bezahlt jetzt Steuern ca 60€ sie verdient 830€ brutto D (Steuerklass IV). 80€ Steuern.

Wie viel Steuern muss man dann in Lux ca mehr bezahlen?


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nickonly
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9 Jahren  ago  

Wie mara1 richtigerweise noch einmal wiederholt hat; es ist noch nichts entschieden. Daher macht es meiner Meinung nach auch keinen Sinn eine Berechnung anzustellen, die auf gleich mehreren Hypothesen beruht.


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9 Jahren  ago  

Typisch Deutsch ist auch, alles auf sich zukommen zu lassen, anstatt sich vorher damit zu beschäftigen. Das sind keine Horroszenarien sondern durchaus berechtigte Fragen und Möglichkeiten, die auf uns zukommen können. Daher sind die Fragen vorher zu stellen sind und nicht dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Zudem stehen bereits vorher/nachher Steurrechner zur Verfügung. Allerdings helfen die bei der L/D Kombi nicht.

Klar ist, ohne Zahlen keine Sicherheit.

/quote/ "Lediglich das LU Einkommen würde höher besteuert (Progressionsvorbehalt). Und wenn man das nicht möchte, könnte man nach bisheriger (eher spärlicher) Information auch in Steuerklasse 1 wechseln. Dies entspräche dann ungefähr dem deutschen Modell "Einzelveranlagung". /unquote/

--> richtig, aber beides ist schlechter als jetzt! Und die Aussage "lediglich das Luxemburger Einkommen" wird höher besteuert, das ist eine fatale und ignorante Aussage denen gegenüber, die hauptsächlich auf das L Einkommen angewiesen sind. Und es wird ja wohl keiner behaupten wollen, dass 1 die Lösung ist. Das kann in einer Familie durchaus Auswirkungen haben und sollte allen bekannt sein bzw. wäre es toll, wenn ein Steuerrechner die Option hätte, dies darzustellen.


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nickonly
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9 Jahren  ago  

@Manta1: Vielen Dank auch. Ich habe sachlich argumentiert, was daran fatal und ignorant sein soll, erschließt sich mir nicht. Ich habe in meinem ersten Post geschrieben, dass es zu einer deutlichen Steuererhöhung für bestimmte Kombinationen kommen könnte(!). Also bitte weniger Polemik.

Wer rechnen will, kann sich mit den aktuellen Gehaltsrechnern ja an eine theoretische Besteuerung mit Progressionsvorbehalt rantasten (oder die Steuertabellen bemühen). Dann könnte man ungefähr mit dem Rechner der Steuerreform die wahrscheinlich niedrigere Steuer ab 2017 abschätzen und hat so einen Wert.


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9 Jahren  ago  

Polemik ist was anderes. Ich streite auch gar nicht ab, dass du sachlich bist. Ich kritsiere die Aussage, weil ich die Formulierung lediglich in Luxemburg nicht in Ordnung finde. Wie jetzt mehrfach erwähnt habe beziehen genug Grenzgänger "lediglich" (das ist jetzt nicht böse gemeint)das Haupteinkommen aus L. Das kann als Person mit wenig Haushaltseinkommen durchaus als Ignornanz aufgenommen werden.

Ebenso kritisiere ich die Haltung einiger, die lieber warten als proaktiv sich damit auseinandersetzen.

Ich denke ein Forum sollte dazu dienen, sich auszutauschen. Man muss dabei nicht immer kuscheln und ich habe auch keinen persönlich angegriffen, sondern lediglich Kritik geäußert.


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PsstGeheim
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9 Jahren  ago  

@Manta1 Aber wenn jemand das Haupteinkommen aus L bezieht, dann ist im Umkehrschluss doch das Einkommen aus D so gering, dass durch die Progression keine signifikante Steuersatzerhöhung zu erwarten ist. Ich gehe nicht davon aus, dass Arbeitnehmer dadurch Probleme bekommen. Und wenn andererseits das Einkommen aus D so hoch ist, dass der lux. Steuersatz stärker ansteigt, dann wiederum sehe ich die Einkommenssituation als belastbar genug an. Ich denke man sollte wirklich erstmal abwarten, bevor man Haus und Hof verkauft und alle Verträge kündigt 😉


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nickonly
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9 Jahren  ago  

@Manta1: Ich sehe das ebenfalls so, dass man sich in einem Forum austauschen sollte. Das "lediglich in Luxemburg" habe ich übrigens nur reingeschrieben, um ganz klar deutlich zu machen, dass es eben keine Doppelbesteuerung ist. 😉 Das kam anscheinend unglücklicherweise so an, als ob ich die ganze Sache für unwesentlich halten würde. Ich kann versichern, dem ist nicht so.


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LuxusFux
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9 Jahren  ago  

Eieiei, so eine Diskussion wollte ich gar nicht los treten

@ Manta1: Noch ein Hinweis, der die Situation etwas entschärft. Ich mutmaße mal, dass du zur Zeit nicht din Gleichstellung mit einem Gebietsansässigen beantragst bzw. die Gleichstellung zwecks Günstigerprüfung wegfällt (sonst würde sich mit der Reform für dich persönlich nichts ändern). Das heißt aber nicht dass du mit der 1 besteuert wirst. Du wirst weiter die 2 haben und die durch das Gehalt deiner Frau ausgelöste Progression kannst du durch das Absetzen verschiedener Sonderausgaben reduzieren. Du wirst vermutlich mehr Steuern zahlen als jetzt, aber auch einiges weniger als mit der 1.


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Gregorymix
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9 Jahren  ago  

Guten Abend Frau Herr.

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danke


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

"Steuerreform wird angepasst" - Hat jemand zugriff auf den gesamten Artikel? https://www.wort.lu/de/politik/neue-regelung-fuer-grenzgaenger-steuerreform-wird-angepasst-595f7369a5e74263e13c3b0a