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Nise
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9 Jahren  ago  

http://www.wonnebauer.de/cms/index.php?id=239

Laut Wonnebauer beziehen sich die 90%nur auf das Einkommen des Grenzgängers. Nennt sich dann wohl Welteinkommen.


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LeFish
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9 Jahren  ago  

Ich war gestern abend auf der gut besuchten OGBL Veranstaltung in Trier, mit Stefan Wonnebauer. Meine Situation: ich bin Grenzgänger mit Gehalt / Einkommen ausschliesslich in Lux, meine Frau arbeitet halbtags in D. Ich konnte folgende Punkte für mich zurückhalten.

1. Die 90% betreffen nur mein Einkommen als Grenzgänger in Lux. Da ich keine Kapitalerträge, Mieteinkünfte oder sonstige Einkommen in D habe, habe ich sogar 100% in Lux. Demnach kann ich die Steuerklasse 2 beantragen, wenn ich unser das Gehalt meiner Frau anhand vom deutschen Steuerbescheid dem luxemburger Finanzamt mitteile. 2. Bisher dürfte noch niemand Post erhalten haben, da das Rundschreiben (Circulaire) an die Finanzbeamten in Lux noch gar nicht verteilt wurde. 3. Um den Steuerbescheid meiner Frau zu bekommen muss ich eine Steuererklärung für sie machen, auch wenn sie in der 4 ist, uns eigentlich keine Steuererklärung machen muss. 4. Anhand unser beider Gehälter wird ein Prozentsatz errechnet, mit dem meine Steuer berechnet wird. Genau kann aber keiner sagen wie hoch dieser wird.

Alles in allem denke ich aber dass es nicht so dramatisch wird (wie man's nimmt), und es ca 100-150 € pro Monat sein werden. Gut für uns ist dass wir nie eine Steuererklärung in Lux gemacht haben, und aber über diesen Weg in Zukunft wieder ein wenig an Steuern zurückholen können.

Was ich mich nun gefragt habe: was passiert mit dem guten alten "Barême", der bisher zur Steuerbestimmung gebraucht wurde? Fällt der dann komplett weg?


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Toleranter
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9 Jahren  ago  

@info: Dein Beitrag vom 28/8/17:

Auf gehts "die Spiele sind eröffnet", die erste Post vom Fa Luxemburg ist raus.

Frage: War das Spekulation oder kennst du jemanden, der es wirklich bekommen hat? Nach LeFish wären die Rundschreiben an die Finanzbeamtem selbst ja noch gar nicht raus?


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info
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9 Jahren  ago  

Ich bin fertig, habe das Schreiben aber als Kopie eher auf dem Privatweg erhalten. Tja, auch Finanzbeamte sollen sowas haben. 🙂


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9 Jahren  ago  

@LeFish

Kurze Frage, wie kommst du auf die Idee?

"3. Um den Steuerbescheid meiner Frau zu bekommen muss ich eine Steuererklärung für sie machen, auch wenn sie in der 4 ist, uns eigentlich keine Steuererklärung machen muss."


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Jack
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9 Jahren  ago  

Endlich geht's weiter

http://www.impotsdirects.public.lu/fr/archive/newsletter/2017/nl_03102017.html


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Michael125
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9 Jahren  ago  

Hi Ich kann zwar kein Französisch aber sollte man nicht von der Steuerverwaltung angeschrieben werden ab 3.10?

Frage wegen dem Link von Jack


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9 Jahren  ago  

Die Schreiben an verheiratete Grenzgänger gehen jetzt raus und sollten im Laufe des Monats ankommen.


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Jack
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9 Jahren  ago  

Tja in dem Newsletter geht's richtig interessant weiter. Unter dem Link ( http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-resident/changement-situation-perso/imposition-collective-individuelle/index.html) kann man seine persönlichen Verhältnisse dann ausrechnen lassen. Aber nur wenn man dem französisch denn dann auch mächtig ist. ;0)


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Grenzgaenger2014
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9 Jahren  ago  

Es wird 3 Szenarien für diejenigen geben, die verheiratet sind und wo beide Partner in Lux arbeiten (Noch dazu keine 1. und 2. Steuerkarte mit 15% mehr):

1) In den besagten Schreiben die gestern rausgegangen sind wird basierend auf der Steuererklärung des letzten Jahres in Lux. ein Steuersatz "vorgeschlagen). Wenn man diesen akzeptiert schickt man das ganze einfach bis spätestens 31.10.2017 unterschrieben zurück, fertig. Der Steuersatz wird dann natürlich auf beide Gehälter angewandt.

2) Wenn man nicht einverstanden ist, kann man seinen Steuersatz auch manuell über einen Link berechnen und diesesen dann an die Steuerbehörde zurückschicken. Dieser muss dann noch akzeptiert werden.

3) Keine Reaktion bis zum 31.10.2017 = Automatisch Steuerklasse 1 für beide für 2018.

MfG


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9 Jahren  ago  

Ist ja gut und schön, aber was ist jetzt mit den Grenzgängern, bei denen einer in Lux. und einer in Deutschland arbeitet oder Rente bezieht.

Werden die jetzt angeschrieben oder nicht und wenn nicht, was muss man machen? Selbst hinschreiben, welche Steuerklasse man möchte?????


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LeFish
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9 Jahren  ago  

@info : Das hab' ich so für mich aus der OGBL Veranstaltung mit Stefan Wonnebauer verstanden. Steuerbescheid gibt's nur gegen Steuererklärung.


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info
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9 Jahren  ago  

@LeFish

um den Absatz geht es "auch wenn sie in der 4 ist, uns eigentlich keine Steuererklärung machen muss." Natürlich muss die noch eine Erklärung machen, wie sonst kommt es zu einer getrennten oder gemeinsamen Veranagung.

@feuerstein schau in den link oben der von rollenderrubel eingestellt wurde.


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9 Jahren  ago  

@peet70

den link hat der Teilnehmer "Jack" vor 19h eingestellt.

Unter diesem link muss man übrigens seine Daten für das Fa Luxemburg einstellen:

http://www.guichet.public.lu/myguichet/de/index.html