logo site
icon recherche
Profilbild von
Wasserband
50 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

@HD 2018HD: Hallo zusammen... kann mir jemand sagen wie die Steuerreform sich für verheiratete Ehepaare auswirkt wenn der Ehepartner in Deutschland brutto ein höheres Einkommen hat? Welche Nachweise sind wann zu machen bzw einzureichen und wie hoch ist der Verdienstverlust? Welche Möglichkeiten gibt es "dagegen"? Stundenanzahl in Deutschland und somit das Gehalt reduzieren? Vielen Dank und viele Grüße

Aktuell: Partner in DE hat höheres Einkommen als der Grenzgänger => Der Grenzgänger steuert unter 50% zum Haushaltseinkommen bei => bekommt in Lux nicht die 2 sondern die 1A

ab 2018: Der Grenzgänger hat nur Einkommen in Luxemburg bzw. unter 13.000 Eur zusätzliches Einkommen in De => Der Grenzgänger kann in Lux die 2 beantragen, jedoch wird das Partnereinkommen auf sein Grenzgaengereinkommen hinzuaddiert, um die Steuerprogression zu ermitteln => Sein Gehalt in Lux wird mit einem höheren Steuersatz (dem von beiden Gehältern) besteuert. Möchte der Grenzgaenger das nicht, wird diesem nichts anderes übrig bleiben, als die Steuerklasse 1 zu wählen ...sprich wie Ledige.

Wo kann ich das ausrechnen: Wie des öfteren bereits geschrieben: Pauschal nicht zu beantworten, aber als Milchmädchenrechnung einfach den Gehaltsrechner auf grenzgaenger.lu nutzen: Dort dein jetziges Gehalt eingeben, Steuerklasse 1A wählen => Sollte dein jetztiges Netto bei rauskommen (wenn du alle Felder wie Fahrtkosten etc. berücksichtigt hast) Dann das ganze nochmal, aber mit Steuerklasse 1 (Ledige): Das ist dein "worst case", sprich dein zukünftiger möglicher maximale "Super Gau" .... Alles was bei der Konstellation mit der Steuerklasse 2 und Progression bei rauskommt, muss/sollte besser sein, ansonsten Finger weg ...


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Dazu ein kurzer Hinweis. Wir bekommen ja alle bald Post vom Finanzamt aus Luxemburg und sollen die notwendigen Angaben machen. Dabei geht es um zwei Themen: 1. die Einkünfte des Ehepartners. Hier hat Luxemburg aber kein Recht auf diese Daten, man muss diese folglich nicht angeben aber rutscht leider in die Klasse 1. 2. eigene Einkünfte des Grenzgänger im Ausland, hier hat Luxemburg das Recht auf Angabe der Daten.

Für die 1 muss man das eigene Einkommen zwingend angeben und in der 1 wird das auch unter den Progessionsvorbehalt gestellt. Wer diese Angaben nicht macht bekommt die 1, diese aber mit dem Spitzensteuersatz. Evtl kennt ihr das wenn keine Steuerkarte vorliegt, dann wird dieser Satz auch angewendet.

Wenn die Post vom Finanzamt da ist wisst ihr was die haben wollen und es verbleiben wohl grob 3 Monate um diese Fragen zu beantworten. Wer in Deutschland eine Steuererklärung gemacht hat kann da praktisch abschreiben.


Profilbild von
Michael125
209 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

@info

Bezüglich der 25% Marke

Was heißt fällt alles an das Wohnland?

Heißt wenn Mann 45.000 in L verdient und Frau in D 16.000 fällt alles in D? Versteh das jetzt nicht


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Die bezieht sich genau wie die 90% Grenze nur auf das Einkommen des Grenzgänger. Die EU Richtlinie sollte jeder Grenzgänger lange kennen.


Profilbild von
Melissapes
0 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

@ Wasserband... Vielen Dank!! Ist es denn nicht so, dass die Gehaltsrechner aktuell nicht das zukünftige Gehalt von 2018 ausgeben, weil sich nicht nur die Steuerklassen ändern sondern auch die % Besteuerung der einzelnen Steuerklassen. Das heißt Steuerklasse 1 2017 zu 18% und 2018 zu ?%??


Profilbild von
Wasserband
50 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

@2018HD

Eine Veränderung der generellen Steuersätze ist mir nicht bekannt. Würde auch keinen Sinn machen, da erst eine Anpassung von 2016 zu 2017 stattgefunden hat - und dies ja positiv.

Die 2018er Änderungen haben damit nichts zu tun (imho)


Profilbild von
peterpan125
58 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Hallo!

Soweit ich bis jetzt mitgekommen bin und wie mir auch beantwortet wurde, erhalte ich die Steuerklasse zwei mit einem individuellen Steuersatz auf Basis meines Einkommen in Lux und dem Einkommen meiner Frau in D.

Aber wie sieht es mit dem individuellen Steuersatz aus, wenn sich das Gehalt in Lux oder D gravierend ändert?


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Du musst in Zukunft zwingend eine Steuererklärung machen und da werden final die realen Zahlen zur Berechnung der Steuer angewendet. Hiermit sind alle Änderungen final berücksichtigt.


Profilbild von
Pista Zis Trogher
2 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Die Steuererklärung hat aber auch den Vorteil dass man zusätzliche Sonderausgaben absetzen kann, die man eventuell auf der deutschen Steuererklärung nicht angeben kann, wie Zinsen auf Immobiliendarlehen, Versicherungen, Bauspar- und Zusatzrentenversicherung, etc. Ich mache das schon seit Jahren und wurde bisher auch immer mit dem ermittelten Steuersatz (meine Frau arbeitet in D) besteuert. Im Endeffekt waren Nachzahlungen minimal bzw es gab auch mal was zurück. So wie ich die Diskussionen hier verstanden habe, haben viele jahrelang von der Klasse 2 profitiert ohne eine Steuererklärung zu machen sonst wären sie mit dem System vertraut gewesen. Für mich wird sich demnach nicht viel ändern


Profilbild von
CaptainHook
636 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Ja, da hast du einiges an den Steuerbasics falsch verstanden. Es gibt natürlich Tranchen in der Steuertabelle, d.h. nur der Betrag über 45.000 wird mit dem max. Steuersatz besteuert. Die ersten 13.000 (oder so) Euro werden z.B. gar nicht besteuert. Und aus all diesen Tranchen ergibt sich dann ein Mittelsatz, z.B. 23 %, der dann auf dein lux. Einkommen angewandt wird.


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

@peet70

Habe deinen post überflogen und da sind mindestens 10 Grundlegende Fehler drin, daher rate ich dringend zu einem Steuerberater, sonst sehe ich schwarz.


Profilbild von
resamaus
16 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Hallo! Ist jemandem bekannt, wie man die Fahrtkosten, die z.B. in Deutschland entstehen, in Luxemburg ab 2018 absetzen kann? So wie es jetzt ist werden nur die gefahrenen Kilometer in Lux. ab der Grenze beachtet, aber was ist mit den restlichen Kilometern? Da ab 2018 das Welteinkommen zählt, müsste doch die ganze Fahrstrecke gelten. Können diese dann als "Werbungskosten" geltend gemacht werden? In Deutschland wird einmal die komplette Wegstrecke zugrundegelegt. Herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe!


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

@resamaus

Daran wird sich auch 2018 nichts ändern.

Deine km Kosten in Deutschland werden nach wie vor in der deutschen Steuererklärung geltend gemacht.


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Auf gehts "die Spiele sind eröffnet", die erste Post vom Fa Luxemburg ist raus.

Kann nicht lange dauern bis die ersten Fragen von der Fraktion Tiefschlaf kommen.


Profilbild von
miyanabavencof
0 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Guten Abend. Wird sich was bei einem verheiratetem, Alleinverdienendem Grenzgänger ändern? Weiterhin Klasse 2 oder? Was sollte man wählen kollektiv oder individual? Grüsse Talle