@luxi83 und an alle Wenn der Wonnebauer Recht hat und davon gehe ich mal aus, dann hatte ich wohl doch was falsch verstanden. Wenn ich so die Kommentare der anderen lese, dann werden die Steuerberater demnächst gut verdienen. Trotzdem bleibt die Ungerechtigkeit der Doppelbesteuerung. Meine Frau zahlt in Deutschland schon und jetzt wird ein Lux das Einkommen nochmal für den Steuersatz herangezogen. Ist das EU-konform?
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Hallo Riggi2, ich denke ebenfalls, dass Herr Wonnebauer von der Richtung/Tendenz richtig liegt. Was das Thema "Doppelbesteuerung" angeht, verstehe ich deine Verwunderung nicht: Luxemburg macht "genau" (mit dem Ziel) das gleiche, was Deutschland schon die ganzen Jahre macht:
Wenn deine Frau in DE arbeitet und ihr zusammen veranlagt seid, wird in DE das Gehalt deiner Frau genommen, dein lux. Gehalt dazu addiert, um anschliessend mit dem daraus resultierenden höheren Steuersatz ausschlieslich das Gehalt deiner Frau zu besteuern ! Nennt sich Progression.
Genau das macht nun (mit Abwandlungen), ab 2018 Luxemburg, nur eben umgekehrt. Meine Verwunderung ist umso grösser, da du geschrieben hast, du hättest dich mit diversen Steuerberatern, der Finanzverwaltung etc. in Verbindung gesetzt? Wie handhabst du es denn aktuell ?
Hallo Toleranter und Info, es ist richtig, dass mein Einkommen auch schon in Deutschland berücksichtigt wird. Das Wort Doppelbesteuerung habe ich gewählt (vielen Dank also für den "Bullshit" von Info), weil es formal vielleicht keine ist aber mir als eine Art Doppelbesteuerung erscheint. Findet Ihr es richtig, das jedes Land das Einkommen für den Steuersatz heranzieht? Dadurch wird die steuerliche Belastung in jedem Fall auf beiden Seiten der Grenze höher, weil 2 Staaten mein Einkommen belasten. Wenn Ihr Luxemburger seid, kann ich nachvollziehen wenn Ihr das neue System verteidigt, falls Ihr Deutsche sei kann nicht nicht verstehen, dass Ihre befürwortet mehrere Hundert Euro im Monat weniger zu haben.
@Marc82: Anstatt Popcorn, wären sicher Hilfestellungen für User sinnvoller, die nicht so gut informiert sind, wie manche hier. Dies sollte eigentlich auch der Sinn eines Diskussionsforums sein. Manche scheinen hier allerdings eher unterwegs zu sein, um sich auf Kosten anderer zu amüsieren...
Zu der "Doppelbesteuerung": Ohne genaue Zahlen zu kennen, aber wenn man in LUX die Steuerklasse II erhält und somit >50% des Haushaltseinkommens aus LUX kommt, dürfte es in den meisten Fällen günstiger sein, wenn sich der Partner in DE getrennt veranlagen lässt (was meist mit SKL IV einhergeht, aber nicht 1:1 in Verbindung mit der Steuerklassenwahl steht). In dem Fall gibt es auch keinen "doppelten" Progressionsvorbehalt. (eine "Doppelbesteuerung" schon mal gar nicht)
@ DrPepper85
Die 4 in Deutschland und die 1 in Luxemburg haben letztlich den gleichen Effekt. Wer partout nicht will das ein Einkommen in einem anderen Land betrachtet wird nimmt in Deutschland halt die 4 und in Luxemburg die 1. Das kann gut sein, muss es aber nicht. Bei meiner Frau war 2015 die Klasse 4 die gute Lösung und 2016 die Klasse 3.
Riggi, hier mal ein extremes Beispiel, damit du das Prinzip besser verstehst, warum der Progressionsvorbehalt "gerecht" ist, auch wenn die Steuergesetze in Gänze sicher nicht gerecht sind:
Eine in D ansässige, verheiratete Person hat in 20 EU-Ländern jeweils 8.000,- Euro Arbeitseinkünfte. Wenn nun in jedem Land die 19 anderen 8.000,- Euro Verdienst steuerlich nicht berücksichtigt würden, dann würde diese Person mit 160.000,- Euro Jahreseinkommen insgesamt NULL Euro Steuern zahlen, da unter Freibetrag (oder minimaler Steuersatz). Wenn diese gleiche Person die 160.000,- Euro nur in D oder nur in einem anderen EU-Land erwirtschaftet, wird sie einige 10.000nde an Steuern zahlen. Um diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, gibt es den Progressionsvorbehalt, so werden in jedem Land die 8.000,- Euro so versteuert als ob er einen Steuersatz zu einen Einkommen von 160.000,- Euro hätte. Nur damit ist es dann egal, wo du das Geld verdienst, ansonsten gäbe es ja (weiter) den steuerlichen Anreiz sein Einkommen möglichst aus unterschiedlichen Ländern zu beziehen.
PS: hier geht es im Beispiel nur darum das Prinzip zu veranschaulichen, also bitte keine Erbsenzählerei wie "unterschiedliche Steuersätze in den Ländern" oder in "Land xy gibt es keinen Freibetrag" oder ähnliches
Zitat von dir: "Wenn Ihr Luxemburger seid, kann ich nachvollziehen wenn Ihr das neue System verteidigt, falls Ihr Deutsche sei kann nicht nicht verstehen, dass Ihre befürwortet mehrere Hundert Euro im Monat weniger zu haben."
Natürlich mach ich keine Luftsprünge, wenn ich nächstes Jahr mehr Steuern bezahlen darf. Allerdings hab ich es auch gerne, wenn es gerecht zu geht. Und die Steuerreform schafft auf jeden Fall etwas mehr Gerechtigkeit. Warum sollten Grenzgänger weniger Steuern zahlen müssen, als Ansässige?
Hallo zusammen... kann mir jemand sagen wie die Steuerreform sich für verheiratete Ehepaare auswirkt wenn der Ehepartner in Deutschland brutto ein höheres Einkommen hat? Welche Nachweise sind wann zu machen bzw einzureichen und wie hoch ist der Verdienstverlust? Welche Möglichkeiten gibt es "dagegen"? Stundenanzahl in Deutschland und somit das Gehalt reduzieren? Vielen Dank und viele Grüße
2018hd, du bist dann ja bereits in 1a. Dann musst du es ausrechnen wie ich bereits in einem meiner früheren Posts beschrieben habe.es ist sehr abhängig vom Einkommen und Höhe. Aber so kann man eine ungefähre Richtung der Einkommenseinbuße ausrechnen.manchmal ist es aber auch eine positive Änderung.