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LuxusFux
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9 Jahren  ago  

http://www.wort.lu/de/politik/neue-details-zur-steuerreform-cheques-repas-werden-aufgewertet-5718a2f51bea9dff8fa76781[/url]

Verstehe ich das richtig, dass der bisherige Vorteil: Lux-DE, > 50% Lux, Steuerklasse 2 ohne Progressionsvorbehalt der Partners aus D wegfällt? Mich macht der "reelle" Steuersatz stutzig...


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revolting
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9 Jahren  ago  

Hört sich für mich so an als würde die komplette Besteuerung nach Artikel 157bis wegfallen. Bin mal gespannt wie das aussehen soll. Theorie und Praxis oO


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CaptainHook
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9 Jahren  ago  

Ich verstehe das so: Es ist zukünftig alles offenzulegen, insbesondere für den in D arbeitenden Ehepartner, um die Steuerklasse 2 zu erhalten. Wer das nicht tut, da es keine Verpflichtung zu geben scheint, wird in der unvorteilhaftere Steuerklasse 1 eingeordnet. Erscheint so zumindest logisch und nachvollziehbar.


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nickonly
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9 Jahren  ago  

@CaptainHook:

Nach dem oben verlinkten Artikel zu urteilen, könnte(!) es tatsächlich darauf hinauslaufen, wie LuxusFux es schreibt. Wenn von einem "reelen" Steuersatz die Rede ist, interpretiere ich das ebenfalls so, dass das Einkommen des Partners aus D für die Ermittlung des Steuersatzes in L herangezogen wird (Progressionsvorbehalt). Dies würde für die betroffenen Fälle - in Abhängkeit der Höhe des deutschen Einkommens - eine mehr oder weniger deutliche Steuererhöhung bedeuten.

Aber die Infos sind weder verifiziert, noch ist die Reform überhaupt beschlossen.


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info
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9 Jahren  ago  

Es ist nur ein Schritt der Finanzämter von Luxemburg und Deutschland um den Datenabgleich zu verbessern.

Es gab und gibt weiterhin Spezialisten die in Deutschland keine Angaben über ihre Einküfte in Luxemburg machen und in Luxemburg nicht zwingend die richtigen Angaben machen um dadurch in jedem Land kreativ die Steuerlast zu senken.

In Zukunft sollen die Daten online abgleichbar sein und dann werden die jeweiligen Finanzämter sehr schell erkennen wer hier schummelt.


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CaptainHook
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9 Jahren  ago  

@nickonly

Genau, so sehe ich das auch. Und sind wir doch mal ehrlich, nur so wäre es gerecht. In D wird es ja genauso gehandhabt. Es darf doch eigentlich nicht sein, dass man sich steuerliche Vorteile generiert, indem man in einem Land die Einkünfte des anderen verschweigt. Warum sollte ein Paar, das in L und D arbeitet im Vergleich zu einem Paar, bei welchem beide in D oder beide in Lux. arbeiten steuerlich bevorzugt werden?!


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fritzmann
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9 Jahren  ago  

Ja ok, aber in D habe ich die Möglichkeit einer getrennten Veranlagung, d.h. mein Gehalt von Lux wird zwar angegeben, aber in D nicht mehr versteuert bzw auch nicht berücksichtigt.

Obs das in Lux gibt, weiß ich nicht, wenn das Gehalt in D (vom Ehepartner) jetzt auf einmal für die Steuer in Lux mitzählt, dann ist das auf jeden Fall eine Steuererhöhung im Falle einer Zusammenveranlagung..


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PsstGeheim
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9 Jahren  ago  

Du musst es ja in Lux nicht angeben, dann wirst du nach Stkl. 1 versteuert. In Deutschland wirst du ja bei der getrennten Veranlagung auch nicht nach Splittingtabelle versteuert. Somit bin ich auch der Meinung es ist konsequent, entweder in beiden Ländern Progression oder in beiden Ländern nicht, dann aber auch Veranlagung wie ein Alleinstehender.


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LuxusFux
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9 Jahren  ago  

@ CaptainHook:

ich stimme dir da vollkommen zu, es wäre ein weiterer Schritt in Richtung gerechtere Besteuerung. Dennoch ist es natürlich für diejenigen, die bisher von dieser Regelung profitiert haben, eine erhebliche Mehrbelastung, da man seine persönliche Steuersituation bei verschiedenen Planungen berücksichtigt hat.

Mal abwarten, wie es kommt...


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Ich bin auch gespannt. Natürlich wäre es aus dem Gerechtigkeitsaspekt richtig es für alle gleich zu handhaben, allerdings müsste das dann auch für alle Bereiche gelten, nur wo hört das dann auf?

Zum anderen bin ich gespannt, ob es Auswirkungen auf die Attraktivität des Arbeitsstandortes haben wird. Ich weiß nicht wie die Regelungen in F und B sind, wenn es ähnlich gelagert ist, kann ich mir vorstellen, dass einige sich von L abwenden oder gar nicht erst kommen warden.

Es hat alles sein Für und Wider.


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grenzerfahrung
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9 Jahren  ago  

Bezüglich des Progressionsvorbehaltes frage ich mich wie das dann geplant ist, denn man kann ja (gemeinsame Veranlagung vorausgesetzt) nicht auf beiden Seiten den Progressionsvorbehalt ansetzen, dann würden ja sowohl das Luxembourger Gehalt des einen Partners als auch das deutsche Gehalt der anderen höher besteuert, das macht m.E. auch keinen richtigen Sinn.


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CaptainHook
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9 Jahren  ago  

Es wird in D und in Lux der Progressionsvorbehalt angesetzt, damit eben die Besteuerung so ausfällt, dass es unerheblich ist, ob beide in D oder beide in Lux oder eben einer in D und einer in Lux. arbeitet. Nur so macht es am Ende Sinn, damit am Ende der korrekte Steuersatz sowohl in Lux wie auch in D ermittelt werden kann. Die Einnahmen aus dem anderen Land wurden ja bereits in dem Land besteuert und wirken sich nur noch auf den Steuersatz aus mit dem das noch unbesteuerte Einkommen versteuert werden muss.

Das ist übrigens keine Mehrbelastung sondern ein bisher geduldeter, ungerechtfertigter Vorteil, der ja positiver Weise zu Mehreinnahme bei den Betroffenen führte. Diese Duldung entfällt zukünftig. Im Prinzip wie ein nicht garantierter Bonus, der nun obsolet wird und hoffentlich nicht leichtfertig in die finanzielle Lebensplanung als sicherer Posten eingerechnet wurde. Zumindest kann man sich jetzt für die Zukunft darauf einstellen.

Auch ist es keineswegs ein Standortnachteil, da man sich ja nicht schlechter stellt, als wenn beide in D arbeiten würden.

Fazit: sich einfach drüber freuen, dass es so viele Jahre einen "Bonus" gab und nun die normale Besteuerung hinnehmen.


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Die letzten beiden Sätze sind aber fern der Lebensrealität.

Sich zu freuen, dass man etwas hatte und in Zukunft die Lebensplanung umgestalten muss, kann durchaus gravierende Folgen haben. Nicht jeder von uns läuft mit 5000 EUR netto nach Hause und manche Familien kamen halt besser aber nicht luxurös über die Runden. Sagst Du denen dann auch, die sollen sich freuen, dass bisher genug Geld da war aber Ferien ist jetzt nur noch alle zwe oder drei Jahre drin?

Doch, ich bin überzeugt, dass das ein Standortnachteil sein wird. Denn was ist oftmals der ausschlaggebende Grund, dass einige hier zig Kilometer pendeln oder herziehen? Dann kommt man erst gar nicht auf die Idee das zu machen, weil unterm Strich nicht mehr übrig bleibt.


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fritzmann
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9 Jahren  ago  

Die Frage ist ja auch wie das dann praktisch aussehen soll.

Kann ich z.B. dann nur in beiden Ländern entweder zusammen oder getrennte Veranlagung machen oder gehts auch gemischt.

Ich gehe davon aus, dass man nur entweder oder stellen kann.

Wie sieht das dann mit dem Absetzen von irgendwelchen Beiträgen aus?

Kann ich meine dann nur dort absetzen wo ich arbeite (also in Lux) und meine Frau in D oder geht das dann auch anteilig in Lux und D?


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CaptainHook
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9 Jahren  ago  

Der Gerechtigkeitsaspekt ist ja sehr schnell über Bord geworfen worden. Und dann dieses wirklich lebensferne Ferien nur noch alle 3 Jahre, weil man nun ganz normal seine Steuern zahlen muss. Wir sprechen von einem Haushalt wo beide Geld verdienen, der eine in Lux und der andere in D. Wenn beide sehr wenig verdienen, ändert sich nur wenig an dem Steuersatz. Da werden die wenigstens bzw,. keiner von Armut bedroht sein, weil Dinge gerecht gemacht wurden. Es wird eben genau die treffen, bei denen beide sehr viel verdienen. Und dann das ganze gekoppelt mit so einem plakativen 5000 Euro Statement. Etwas Sachlichkeit und Reflektion hätte geholfen.

Ein Vorteil fällt weg, ja, aber es wird kein Nachteil werden. Dafür gibt es noch viel zu viele andere Faktoren. Das ist viel zu eindimensional gedacht.