Hallo liebe Forum Mitglieder, hab mit Interesse alle Fragen bezügich der Steuerklassen Wahl gelesen und mir verinnerlicht. Somit kam ich für mich zu der Entscheidung, den Vordruck nicht zu beantworten zurückzuschicken und ab Januar die Steuerklasse 1 zu akzeptieren. Kann ja immer noch in 2019 eine Steuererklärung abgeben. Hab auch über den Simulator bei my guichet , meine Situation noch überprüft und es gab keinen Unterschied mit dem Steuersatz, ob ich die Klasse 1 mit individuellen Steuersatz (mein Gehalt LUX und Gehalt DE meines Ehegatten) oder die Klasse 1 ohne indviduellen Steuersatz nur für mich angegeben habe. Jetzt erreicht mich heute die Nachricht, wenn ich keine Angaben machen würde, dann würde man mein Gehalt ab 2018 mit dem Höchststeuersatz von 30 % versteuern. Bin jetz ganz irritiert. Hier zu meiner Person Verheiratet Gehalt LUX 70.000 EURO, Gehalt DE meines Parterns 60.000 EURO. Kann mir dazu jemand antworten? Wohnen in DE. Merci und schönes WE
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Genau das hat mir eine Bekannte heute auch erzählt, dass man ihr mitgeteilt hat, dass wenn sie nicht antwortet, sie in Steuerklasse 1 gestuft wird und darauf aber 30 % Steuern zahlen müsste.
Ich habe es aber schriftlich von der Gewerkschaft vorliegen, dass man nicht reagieren muss, um in 1 zu kommen und dann auch nur mit dem Steuersatz der halt bei diesem Gehalt/Rente anfällt, versteuert wird.
Meine Bekannte und noch zahlreiche andere - so auch ich - haben noch überhaupt kein Schreiben vorliegen, was wir ggfs. zurücksenden könnten.
Na was stimmt denn jetzt? Wenn die mir von meiner Januar Rente 30 % Steuern abziehen, dann kann ich mir die Kugel geben.
Hallo! Vermutlich stimmt alles. Die richtige Frage ist, woher sollen unsere Arbeitger wissen für welches Steuermodell wir uns entschieden haben. Die wissen im Januar nicht ob Steuerklasse 1 oder 2 und sie wissen nicht welchen Steuersatz das FZA festlegt. Also wird wohl die Lohnbuchhaltung nichts anderes machen können als die 30% einzubehalten bis die neuen Lohnsteuerkarten da sind. Oder was meint ihr? Wie das bei der Rente aussieht kann ich mir nicht vorstellen.
@Sonnenschein: ohne nähere Details zu kennen ist bei deiner Situation die Steuerklasse 2 definitiv besser, hast du das mal kalkuliert?
@ Dollmichel: ich bin da auch mal gespannt. Laut diversen Aussagen kann man die Steuerklasse ja noch bis 31.12. beantragen, jedoch wird nur bei Antrag bis 31.10. garantiert, dass zum Januar der richtige Satz angewendet wird. Ich habe da meine Zweifel, das die das hinkriegen.
Der jährliche Vorteil der Steuerklasse II gegenüber der Steuerklasse I liegt bei etwa 1.019,71€ unter Berücksichtigung von Werbungskostenpauschale, Fahrtkostenpauschale, Sonderausgabenpauschale, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und halben Ehegattenbonus.
Also ja ich kann LuxusFux uneingeschränkt zustimmen, dass die Steuerklasse 2 definitiv besser wäre. Andererseits ist es scheiss egal, da er sich am Jahresende das zu viel Gezahlte zurück holen kann. 30% ist der obligatorische Steuersatz wenn man keine Lohnsteuerkarte vorliegen hat, diese soll jedoch angeblich Anfang der neuen Jahres, wie gewohnt, kommen.