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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerreform: Einzelveranlagung (Steuerklasse 1)  

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Toleranter
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7 Jahren  ago  

Schönes Beispiel, setzt aber voraus, dass Herr Mustermann in De überhaupt eine Steuerklärung abgegeben hat. UND: Die plötzlich ins Spiel gebrachte 50% Grenze werden 99% der "alten 2er Klasse" sicherlich korrekt erreicht und angegeben haben, daher ist dieser Hinweis für mich nicht nachvollziehbar, da die Klasse 2 korrekt war. Somit eher die Ausnahme dann die Regel


Anonymous
Anonyme

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7 Jahren  ago  

Hallo nochmal,

@Toleranter, also wenn Du als Grenzgänger zusätzliche "ausländische Einkünfte" (z.B. in D oder sonstwo) hast, dann musst Du diese doch in deinem Wohnsitzland (also D) versteuern! Da geht doch nix verloren...

Um auf MEINE Frage zurückzukommen; Ich habe die Wahl (siehe Voraussetzungen oben) zwischen: a) automatisch Steuerklasse 1 bekommen und keine Steuererklärung abgeben zu können ODER b) Gleichstellung + Individualbesteuerung (auch Steuerklasse 1) beantragen und dann verpflichtend eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Aus Euren Hilfestellungen und weiteren Recherchen macht Alternative a) für mich überhaupt keinen Sinn, denn nur mit b) bekomme ich z.B. Steuerermäßigungen für Kinder, kann Werbungskosten und Sonderausgaben absetzen. Irgendwas hat doch jeder... Was meint Ihr?


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info
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7 Jahren  ago  

Hallo @ Toleranter, Das mit dem Beispiel ist als solches zu verstehen. Die Finanzbeamten aus beiden Länder gehen von einer Quote von 5 bis 15% aus bei den Grenzgänger die Dreck am Stecken haben, das über alle diversen Themen hinweg.


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Wasserband
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7 Jahren  ago  

alles irgendwie nicht zu Ende gedacht


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Toleranter
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7 Jahren  ago  

@info: Da bin ich bei dir - es werden sich sicherlich einige wundern wie gläsern die Welt geworden ist. Ich gehe aber mal davon aus, dass sich der überwiegende Teil im "rechtlichen Rahmen" bewegt hat, Ausnahmen der Unkenntnis ausgenommen - ich weiß, schützt vor Strafe nicht 🙂 Die Frage, ob mit der Wahl zur Steuerklasse -1- alles abgegolten ist, sprich keine Angaben zu weiteren Einkommen in De gemacht werden muss und diese dann auch nicht zur Progression herangezogen werden erschliesst sich mir dennoch immer noch nicht - bin gespannt. @CandiM: Versteuern musst du diese in DE angefallenen Einkünfte ausschliesslich in DE, absolut richtig, weil das Wohnortprinzip gilt: DORT bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig. ABER: Die Frage ist, ob diese Einkünfte nicht doch in Lux für die Ermittlung des Steuersatzes (Thema Progression) herangezogen werden müss(t)en, obwohl du dich für die 1 entschieden hast. Bei Wahl der 2 werden Sie herangezogen (NUR zur Progression!). UND: Thema 13.000,-: Ist dies ein "Freibetrag" oder eine Freibetragsgrenze...das Thema lassen wir jetzt aber. Zu deiner Frage der Option: Erlaube ich mir keine Aussage zu, solange selbst für mich Unklarheiten bestehen. Bist du sicher, dass du bei der Option 1 trotz der 1 keine Steuererklärung abgeben kannst? Es handelt sich bei der jetzigen Auswahl m.E. um einen erster Schritt zur Selektion für das Steueramt Die jetzt gefällte Option kann nochmal geaendert werden nach Abgabe einer Steuererklärung. Wer die ZWEI wählt MUSS definitiv in 2019 fuer 2018 eine Steuererklärung in Lux abgeben. Bei der EINS bin ich mir unsicher bezüglich können und müssen ...info?


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Toleranter
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7 Jahren  ago  

Übrigens: Im Schreiben steht wohl nun die Begrifflichkeit wie z.B. "zu versteuernde NETTOeinkünfte" - was die 13.000 angeht! Die 13.000 sind und waren ja auch offen, was anzurechenen ist (Brutto/Netto/zu versteuerndes EK etc)