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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerreform: Einzelveranlagung (Steuerklasse 1)  

Anonymous
Anonyme

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7 Jahren  ago  

Hallo zusammen, verdiene mein Geld als Grenzgänger in Luxemburg, meine Frau in Deutschland. Sie verdient allerdings mehr als ich, weshalb eine Steuererklärung in Lux. mit Antrag auf Gleichstellung nie Sinn gemacht hat. Habe aktuell Steuerklasse 1a. Kann ich jetzt ab 2018 die Einzelveranlagung in Steuerklasse 1 als Grenzgänger beantragen, mit dem Zweck, dass ich auch mal meine Werbungskosten etc. absetzten kann? Gibt es einen Unterschied zwischen der "zwangsweisen" Steuerklasse 1, wenn ich nix mache und dem Antrag auf Individualbesteuerung? Wäre Klasse, wenn das jemand erklären kann. Danke M.


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aubinyvonne
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7 Jahren  ago  

Moin, da bist du einer der wenigen in dieser Konstellation (gut geheiratet ;-). Ist bei mir aber auch so. Ich denke, ich werde damit leben müssen, von der 1a in die 1 zu kommen. Ob zwangsweise oder selbst beantragt, dürfte da keinen Unterschied machen. Vielleicht weiß jemand mehr was die Klasse 1a in Zukunft betrifft ?


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Toleranter
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7 Jahren  ago  

Hallo Ihr Zwei, Beitrag zu 1A / 2 war von mir nicht korrekt dargestellt, > modifiziert. In der -1- wird m.E. keine Möglichkeit bestehen, Versicherungen, BSV etc. absetzen zu können, da keine "Gleichstellung" erfogt mit Anssäsigen. Ob darüber hinaus in der -1- dann generell die ausserhalb Luxemburgs anfallenden zusätzlichen Einkommen (Solaranlage, Miete etc.) des GRENZGAENGERS (nicht des in DE beschäftigten Partners!) überhaupt Anrechnung finden, konnte ich noch nirgends lesen ... Info? 🙂


Anonymous
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7 Jahren  ago  

Hallo Toleranter, Deine Aussage ist nicht korrekt. Als ich selbst noch mehr als 50% des Haushaltseinkommens erwirtschaftet hatte, stand mir noch Klasse 2 zu! Erst als sich das umgedreht hat, habe ich die Steuerklasse 1A erhalten. Ab 2018 ist Klasse 1 gesetzt für mich, das ist klar, aber darf ich ab 2018 auch die Gleichstellung mit Gebietsansässigen mit Individualbesteuerung beantragen, um so Ausgaben für Lebensversicherung etc. von der Steuer abziehen zu können?


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Toleranter
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7 Jahren  ago  

Hallo CandiM,

du hast zu 100% RECHT ! Habe mich vertan, unter 50 % die 1A, darüber die 2 ! Sorry ! Habe den Beitrag modifiziert, um keinen zu verwirren 🙂 Die Frage zur Gleichstellung interessiert mich bei der 1 auch!


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info
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7 Jahren  ago  

Die Gleichstellung hat nur mit der 90% Grenze und zukünftig den 13.000 Euro zu tun, ob ich in der 1 oder 1a oder 2 übers Jahr hinweg versteuert habe ist egal.


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Toleranter
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7 Jahren  ago  

okay, jedoch:

über 90% und unter 13K: Bekommen die 2, muss aber sämtliche Einnahmen (selbst) und des Partners in De angeben => höherer Steuersatz wg Progression

ABER Wer die 1 wählt, hat zwar keine Möglichkeit der Gleichstellung, jedoch finden die Einnahmen ausserhalb Luxemburgs keine Anrechnung auf den Steuersatz via Progression? Kann das sein? Seltsam. Dann könnte der Grenzgänger gigantisches Einkommen in DE generieren, ohnes das es "negative" Anrechnung findet? Steuersatz in der 1 bei 30k p.a. ist ein anderer als bei 100k Wo liegt mein Denkfehler?

Ist das korrekt?


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Fredde
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7 Jahren  ago  

Das Welteinkommensprinziep kann eigentlich nur in einem Land gelten und zwar in dem Land in dem der Steuerpflichtige voll umfänglich steuerpflichtig ist, also dem Wohnsitzland.

Dort wird auch der Progressionsvorbehlat vorgenommen. Bei Steuerklasse 1 wird nur das Einkommen in Lux einbezogen aber dieses Lux einkommen wird natürlich in DE dem Progressionsvorbehalt unterzogen.

Die Regelung die Lux jetzt hat und dazu führt das in zwei Ländern ein Progressionsvorbehalt durchgeführt ist eigentlich nicht korrekt! Es führt zu einem doppelten Progressionsvorbehalt und damit wird der Steuerpflichtige in beiden Ländern immer nur mit dem höheren Steuersatz besteuert was zu einem signifikant höheren mittleren Steuersatz über das gesamte Einkommen führt. Das ist eigentlich so nicht korrekt und nicht in Einklang mit den entsprechenden OECD regeln.


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Toleranter
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7 Jahren  ago  

Hallo Fredde, Danke - genau so sehe ich das auch - Merci für die sachlich kompetente Antwort.

Was sagt info zum Thema "Welteinkommen" in Lux?


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info
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7 Jahren  ago  

Sorry, aber was da geschrieben wurde ist schlicht weg falsch.

Natürlich muss man als Steuerklasse 1 auch seine ausländischen Einkünfte angeben, auf guichet kann das jeder nachlesen unter "Mitwirkung des Steuerpflichtigen".

Ich habe das zwar schon x-mal geschrieben, aber nochmals der Hinweis, Luxemburg gleicht mit dem deutschen Finanzamt die Daten ab, die Anbindung steht jetzt und wer falsche oder keine Angaben macht wird sehr bald unfreundliche Post bekommen.


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Fredde
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7 Jahren  ago  

Ich kann dir zustimmen das die Aussage das bei Steuerklasse 1 das DE Einkommen nicht berücksichtigt wird eventuell nicht korrekt ist.

Das änder aber an den anderen Aussagen aber nichts.


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info
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7 Jahren  ago  

die Aussage zum Progressionsvorbehalt ist leider auch falsch.


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Toleranter
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7 Jahren  ago  

Nun: Wer zukünftig aus der 2 in die 1 rutscht, ist somit nicht verpflichtet in Lux eine Steuererklärung zu machen (abgesehen von der Einkommensgrenze, die eine Erklärung in Lux zur Pflicht macht - die lasse ich hier mal aussen vor.) Ergo: Wo bitte soll(te) er/sie die ausländischen Auskünfte, sofern vorhanden, überhaupt angeben?

Also ganz so einfach mit "Achtung Abgleich" ist es dann auch nicht...


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Toleranter
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7 Jahren  ago  

@info: Ich schätze deine Meinung, Wissen und Fachkompetenz. Interessieren würde mich auch mal deine gute "Quelle" - aber die geht mich nichts an und wird auch ein Geheimnis bleiben -gut so. Nur: Es hilft m.E. nur wenigen hier im Forum, permanent den "imaginären Zeigefinger zu heben" und mit "wenn ihr nicht, dann" Argumenten die Hilfesuchenden zu verängstigen. Dies führt lediglich zu weiteren Unklarheiten und schürt die Angst noch mehr. Das manche Fragen gebetsmühlenartig immer wieder kommen - nun gut - ist eben so in einem Forum. Viele nutzen dieses Forum, um Zukunftsängste abzubauen, dafür werfen Sie ihre persönliche Lebenssituation "unsortiert" in den Raum. Das dies nicht zielführend ist, weil Steuerthemen einfach zu individuell und komplex sind (und wir hier darüber hinaus auch keine Steuerberatung anbieten dürften) sollte jedem klar sein. Die aktuelle Situation der Änderungen 2018 in Luxemburg überfordern einfach sehr sehr viele Menschen, deren Hauptfokus eben NICHT auf der Steuer/Ersparnis liegen. Übel kann ich es keinem nehmen, da die Reform an sich in vielen Punkten nicht "abgerundet" ist. Vielleicht fehlen mir aber einfach auch nur die konkreten Quellen (Handbuch), um alles zu verstehen. Daher: Halte uns unterrichtet INFO - bitte


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7 Jahren  ago  

Ich versuche es mal mit einem Beispiel.

Der Herr Mustermann arbeitet seit Jahren in Luxemburg und war in der Steuerklasse 2 und hat pro Monat 65 Euro bei 3000EK gezahlt. Herr Mustermann geht "freiwillig" in die 1 und zahlt ab kommendem Jahr ohne murren 254 Euro Steuern im Monat.

Dieser freiwillige Elan Steuern zu zahlen wird das Softwareprogramm vom Fa ausfiltern und die Beamten in Luxemburg werden in Deutschland nachschauen ob es einen anderen Grund gibt warum der Herr Mustermann plötzlich viel mehr Steuern zahlt als früher.

Bei Herrn Mustermann stellt das Finanzamt in Luxemburg fest das die Klasse 2 für Herrn Mustermann in der Vergangenheit falsch war da die >50% nicht gegeben waren. Darum bekommt der Herr Mustermann ein Verfahren in Luxemburg wegen Steuerhinterziehung.

Darum rate ich allen Herren Mustermanns dringend die Vergangenheit ins Reine zu bringen, auf Guichet ist extra ein Link eingelegt worden.