Weiß jemand hier im Forum, ob das Parlament die Steuerreform 2024 verabschiedet hat und falls ja, ob es die Tabelle bereits in Papierform bzw. als PDF gibt?
Danke für Support!
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Guten Tag,
in diesem Monat greift ja zum ersten Mal die Steuerreform mit einer Anpassung der Tabelle.
Ich glaube gelesen zu haben, dass die Regierung daran arbeite die Steuerklasse 1a weniger mit Steuern zu belasten. Hat jemand Infos hierzu ob die Steuerklasse 1 auch auf deren Agenda steht? Denn die Steuerlast in der Klasse 1 finde ich bei einem unteren bis mittleren Gehalt (je nachdem wie man es sieht) gegenüber der Steuerklasse 2 schon sehr hoch.
Ich selbst bin noch zur Zeit in der 2 aufgrund der Scheidung aber danach finde ich die Steuerlast sehr hoch.
Danke.
Oh Herr hilf, das es die pauschale Klasse 2 für Grenzgänger nicht mehr gibt haben einige wohl verschlafen und nach dieser Änderung hat man in der 2 die gleichen Absetzmöglichkeiten wie in der Klasse 1! Warum sind denn wohl viele verheiratete in der 1? Weil der Steuersatz in der 2 sogar höher wäre!
@Info und alle
Gibt es da einen verlässlichen Rechner zum prüfen, ob Steuerklasse 1 oder 2 besser ist?
Wichtig wäre ja, das berücksichtigt wird, dass der Partner nicht in Lux arbeitet?
Oder ist der Rechner der Steuerberater?
Danke!
Seit der Steuerreform 2018 macht es doch keinen Unterschied mehr, ob man in Klasse 1 oder 2 ist , wenn beide in Lux arbeiten.
Nach der Steuerreform 2018, bei der man endlich die Klasse wählen konnte, sind wir auch von Klasse 2 zu Klasse 1 gewechselt.
Ich habe damals mehrere Simulationen mit Klasse 1 und 2 gemacht, mit unterschiedlichen Gehältern der beiden Partner, und das Endergebnis in Bezug auf die gezahlten Steuern war immer das gleiche.
Vorher in Klasse 2, hatten wir vierteljährlichen Vorauszahlungen zu leisten und hatten auch noch Nachzahlungen. Das wer extrem nervig.......nun in Klasse 1, schluss mit Vorauszahlungen und es gibt jedes Jahr noch eine schöne Rückerstattung.
Bemerkung : In einigen meiner Simulationen, in denen ich die Gehaltsunterschiede zwischen den beiden Partnern sehr groß gemacht habe (ca. 80 % Unterschied), gab es doch noch einen (kleinen) Vorteil in Klasse 2 beim Endresultat.
Der echte Unterschied ist also eher :
Klasse 2, monatlich mehr netto, rechnen mit Nachzahlungen, und für manche
auch vierteljährliche Vorauszahlungen.
Klasse 1, monatlich weniger netto, keine Nachzahlungen, sondern eine Rückerstattung.
Es sei, es hat sich da seit 2018 etwas gravierend verändert, dass ich verschlafen habe.
Die Frage ist ja, wenn nicht beide in Lux arbeiten, sondern nur einer/ eine....
Kann es dann sein das 1 günstiger ist? Ich denke, das kann nur der Fall sein wenn die Progression des deutschen Gehalts höher ist als die doppelten Freibeträge....
Abe rich habe keine Vorstellung was das in Zahlen bedeutet und würde es mal gerne simulieren....
du kannst auf Guichet.lu eine Simulation durchführen. Man ist übrigens immer in der 2.
Man kann als verheirateter aber auf Einzelveranlagung optieren und dann wird man analog Steuerklasse 1 besteuert. Das macht meistens Sinn, wenn der deutsche Part gleich, mehr oder nur unwesentlich weniger verdient als der Luxemburger Part. Die klassische 2 lohnt sich nur wenn der andere nichts oder kaum verdient. Also quasi nur in den 3 Jahren nach der Scheidung wenn nur das eigene Einkommen für den Steuersatz herangezogen wird 😉
Wenn du aktuell in der Klasse 2 bist hast du ja der gemeinsamen Veranlagung schriftlich beim FA Luxemburg zugestimmt. Das bedeutet aber auch das du Steuererklärungen abgegeben hast, weil das ja zwingend vorgeschrieben ist. Jetzt kannst du zwar für 3 Jahre weiter in der Klasse 2 bleiben, aber deine Ex muss in den 3 Jahren mit dir eine Steuererklärung machen und unterschreiben das sie dafür im Zweifelsfall finanziell haftbar ist. Ob die dazu bereit ist musst du selbst wissen, wenn nicht solltest du besser sofort in die Klasse 1 wechseln.
Ich bin jetzt im 3. Jahr in der Steuerklasse 2. Ab 2025 dann wieder in der 1.
Für das Jahr 2022 habe ich schon die Steuererklärung gemacht und bekam eine Rückzahlung. Wieso sollte ich dann umgehend in die 2 wechseln? Ich weiß ja nicht was meine Ex macht bzw. deren aktuellen Status.
Deine Rückzahlung erfolgt unter Vorbehalt und kann 5 Jahre lang rückgängig gemacht werden. Die eigentliche Kontrolle deiner Steuererklärung erfogt im ersten Jahr wenn du in der Klasse 1 bist. Vereinfacht gesagt bekommt die Ex dann Post aus Luxemburg und ich hoffe für dich das die so nett ist und dem FA aus Luxemburg antwortet. Ansonsten wirst du rückwirkend in die 1 eingestuft, ich kann ein Lied davon singen wie teuer es dann wird.