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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerreform 2018  

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8 Jahren  ago  

Hallo zusammen konnte gestern am Steuerchat leider nicht teilnehmen.

Ich gehöre wahrscheinlich zu der Kategorie, die vielleicht nur wenige hier betrifft, von daher meine Frage: Also ich erhalte Rente seitens Lux. u. Deutschland, habe Steuerklasse 1 a bisher gehabt. Meine Renten zusammen sind aber geringer als das Einkommen meiner Frau in Deutschland. Ich komme also nie in die glückliche Lage die Steuerklasse 2 in Lux. zu erhalten.

Verstehe ich das jetzt richtig, dass es für uns günstiger ist nicht zu reagieren und ich komme automatisch in Steuerklasse 1 (d.h. ich hätte statt bisher 90 Eur Steuern, ca. 150 pro Monat) als dieser pauschale Steuersatz? Denn eine Steuererklärung machen wir bereits in Deutschland und ich hätte für die Erklärung in Lux. ja nichts abzusetzen.

Kann mir das jemand einmal so erklären, dass ich es auch verstehe. Mit diesem Rechner komme ich überhaupt nicht klar, da meine Rente ja geringer ist, nimmt der die Konstellation mit dem Gehalt des Partners ja gar nicht an, wenn das höher ist. Ich bin für jede Hilfe überaus dankbar!


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8 Jahren  ago  

Kann mir niemand weiterhelfen?

Ich verstehe es einfach nicht und selbst die Gewerkschaft kann noch nichts dazu sagen. Wie soll ein Laie es denn verstehen!!!


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8 Jahren  ago  

da schon mal reingeschaut?

http://www.ogbl.lu/frontaliers-allemands/files/2011/10/arbeitslos_renten.pdf


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8 Jahren  ago  

Danke Info, die Seite und die Pdf.Datei kenne ich.

Darin steht, was ich in der Lux. Steuererklärung absetzen kann, das sind aber doch alles Posten, die ich bereits in der dt. Steuererklärung angebe, kann mir nicht vorstellen, dass man das zweimal machen kann.

Es hilft mir aber nicht bei meiner Frage weiter, ob es einfach bei "Nicht reagieren auf das Steuerformular, welches im Laufe des Jahres kommt" so ist, dass man automatisch in die Steuerklasse 1 kommt.


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8 Jahren  ago  

Die Posten darfst du natürlich auch in Luxemburg absetzen und deine Frage kann ich dir leider nicht beantworten da hierzu die Zahlen fehlen. Mein Vorschlag, geh zum nächsten Steuerfrühstück und frag den Hr Wonnebauer persönlich. Kostet nichts und die Abschätzung ist sicherlich genauer als jeder Steuerrechner da er die Pauschbeträge mit überschlägt.


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8 Jahren  ago  

Danke Info. Zu dem Frühstück kann ich nicht kommen, da ich nicht mehr mobil bin.

Ich warte jetzt ab, was unser Steuerberater dazu zu sagen hat, selbst der sagt, es ist noch einiges im unklaren. Das gleiche wie die Gewerkschaften und da soll man dann als Otto Normalverbraucher noch irgendeine Ahnung haben.

Trotzdem danke für Deine Hilfe


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8 Jahren  ago  

Hallo feuerstein,

grundsätzlich besteht absolut kein Anlass zur Hektik. Im Jahr 2019 kannst du noch immer eine Steuererklärung machen und damit evtl zuviel gezahlte Steuern zurück holen. Dazu brauchst du einfach das Schreiben nicht zu beantworten. Bis 2019 läuft noch viel Wasser die Mosel runter und ich bin mir sicher das es bis dahin reichlich abgesicherte Informationen gibt.

Es gibt da noch eine Möglichkeit, füll doch mal eine Steuererklärung für 2016 aus, da muss ja heute schon das Einkommen der Frau und die deutsche Rente eingetragen werden. Am Ergebnis kannst du ablesen was auf dich zu kommt.

Es gibt eigentlich nur diese Möglichkeiten: 1 - Du kommst 0 auf 0 raus oder bekommst sogar was zurück = Schreiben aus Luxemburg beantworten. 2 - Du bekommst nichts zurück weil du X zu wenig bezahlt hast (keine Panik, es gibt keine Steuernachforderung in diesem Fall) dann würde ich keine Antwort verschicken auf das Schreiben vom FA Luxemburg.


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8 Jahren  ago  

Vielen Dank für deine umfangreichen Infos lieber Info.

Aber ich habe in meinem Lebtag noch keine Steuererklärung alleine auf die Reihe bekommen, war halt Handwerker. Wir geben das jetzt demnächst alles an unseren Steuerberater und mal schauen, zu welchem Ergebnis man kommt.

Ich bin der Meinung dass es eine Seite geben müsste, wo man seine Einkünfte eintippen kann und dann kommt heraus, die oder die Konstellation ist für einen besser oder schlechter. So hat man bzw. ich überhaupt keine Ahnung, was da auf einen zukommt.

Ich zahle auf alle meine Renten Steuern, meine Frau auf ihr Gehalt, alles wird ordnungsgemäß bei der Steuererklärung angegeben, zahle auf die Lux. Rente deutsche Krankenkassenbeträge und es reicht immer noch nicht aus. Jetzt soll dann auf einmal noch die Steuerklasse 1 a wegfallen (hatte im Leben noch nicht die 2) - kapier es einfach nicht.


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8 Jahren  ago  

Hallo Feuerstein willkommen im Boot, mir geht's genauso wie Dir bzw. habe jetzt noch einmal meine Zahlen vom letzten Jahr raus gesucht. Also bei uns ist es wohl so: Ich Rente aus Lux. und D - zusammen ist das mehr, als meine Frau an Gehalt aus D erhält. Nur, was das jetzt definitiv für uns ab Januar bedeutet, davon habe ich keinen blassen Schimmer. Ich hoffe jetzt mal darauf, dass unser Steuerberater uns irgendwann im Lauf der nächsten Wochen mal sagen kann, was das für uns bedeutet.

Mir geht es nämlich da genauso wie Dir, ich verstehe es auch nicht.


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8 Jahren  ago  

Hallo Horn, hallo Feuerstein,

habt ihr den LuxTrust Token? Wenn ja könnt ihr eine Online-Steuer ausfüllen und da gibt es auch zu jedem Feld eine Hilfefunktion mit guten Erklärungen. Man kann also recht einfach das ganze mal simulieren, allerdings nur nach den alten 2016 Steuergesetzen und die sind ja überholt.

Ein Tipp von mir, es gibt ja die Gesetzänderung von diesem Jahr nach der man den Individualsteuersatz bereits im laufenden Steuerjahr anwenden kann. Da ihr ja das Einkommen vom Ehepartner kennt müsst ihr nur die Zahlen eintippen und die Berechung aktivieren. Ihr bekommt ein auf wenige Euro abweichende genaue Kalkulation was 2018 auf euch zu kommt.


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elfe
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8 Jahren  ago  

Horn, hattest du bisher Klasse 1 A? Man wird ja scheinbar von dem Steueramt angeschrieben, um seine finanzielle Situation bezüglich Einnahmen beider Ehepartner offen zu legen. Wenn man nicht antwortet, erhält man dann automatisch die Klasse 1 . Das A wird in den Berichten nicht erwähnt. Ob dies wegfällt in dem Fall? Gute Frage. Ich würde aber lieber auf das A verzichten, als deine Rente aus Deutschland und das Gehalt deiner Frau dazu addieren zu lassen, um den globalen Steuersatz zu errechnen. Kannst du ja mal im Rechner simulieren, wie viel das wäre. Da du auch eine Rente aus Deutschland erhältst, also weniger als 90 Prozent deiner Einnahmen aus Lux kommen, bekommst du weder Klasse 2, noch kannst du dich als Gebietsansässiger einstufen lassen und somit auch nichts absetzen. Da sind die Gewerkschaften jedoch am kämpfen, das Rentenbezieher aus beiden Ländern nicht weiter benachteiligt sind. Du hast ja nur, wenn man beide Renten zusammen zählt, mehr als deine Frau. Deshalb müsste es so sein. Es wird zwar gemunkelt, das in einem weiteren Schritt geprüft wird, in wie Fern es rechtmäßig ist, dem Steueramt auf seine Fragen nicht zu antworten, bis jetzt läuft diesbezüglich meines Wissens noch nichts.


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8 Jahren  ago  

Die rechtliche Situation ergibt sich aus diesen Gesetzen: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/declaration-revenu-non-resident/obligation-fiscale/index.html __________________________________________________________________________

Wer es durchspielen möchte nutzt bitte diesen link: http://www.reforme-fiscale.public.lu/fr/personnes-physiques/calculatrice-fiscale/index.php#

Beide Einkommen eintragen und den button "Imposition individuelle" anklicken, danach ausrechnen.


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MartinO
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8 Jahren  ago  

Der Rechner unter http://www.reforme-fiscale.public.lu/fr/personnes-physiques/calculatrice-fiscale/index.php# ist ganz gut, er kann jedoch keine Progressionseinkünfte, also die Einkünfte aus Deutschland, berechnen.

Da muss man leider selbst Hand anlegen und nach alter Schule selbst anhand der Formeln zur Berechnung der Steuer im Gesetz rechnen.


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Gregorymix
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8 Jahren  ago  

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