Ich habe es so verstanden:
Verheiratete Grenzgänger bei dem einer in Deutschland und der andere in Luxembourg arbeitete und der in Luxembourg arbeitende mehr als 50% des Hausaltseinkommens beisteuerte wurde so besteuert dass das Einkommen des in Deutschland arbeitenden keine Rolle spielte (also etwa vergleichbar Steuerklasse 3 in Deutschland).
Deutsche "Halb"-Grenzgänger-Paare wurden damit im Prinzip besser gestellt als Ansässige, deren Steuersatz sich ja aus der Summe der Einkünfte ergibt. Das wird jetzt geändert. Es war ja sehr angenehm dass es für die Luxembourger Steuer keine Rolle spielte ob der in Deutschland arbeitende 1000€ im Jahr verdiente oder aber fast soviel wie man selbst.
Wobei ich schon noch Verständnisprobleme damit habe wie eventuelle Progressionsvorbehalte berücksichtigt werden müssten und ob damit nicht doch durch die Hintertür eine Art Doppelbesteuerung eingeführt wird, denn auf beiden Seiten der Grenze das Einkommen des anderen zu berücksichtigen klingt doch sehr danach.