Habt ihr schon davon gehört? Klingt ja nicht gerade berauschend:
Veröffentlicht am Freitag, 22. Mai 2015 um 13:51 auf www.wort.lu
"(mv/vb) - Sind Sie bei denen, die mehr zahlen müssen? Wenn im Zuge der großen Steuerreform wirklich die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren abgeschafft wird, schlägt sich das auf der Steuerrechnung nieder. Einige Beispiele.
DP und LSAP haben vor, die gemeinschaftliche Besteuerung von Ehepaaren, die es in Luxemburg seit 1967 gibt, abzuschaffen. Dies würde bedeuten, dass jeder Steuerzahler nur aufgrund seines Einkommens, und nicht mehr aufgrund seiner familiären Situation besteuert wird.
In Luxemburg fallen Verheiratete in die Steuerklasse 2, die günstigste Klasse. Der Steuersatz variiert zwischen 0 und 40 Prozent, je nachdem wie hoch das Jahreseinkommen liegt. Bei Ehepaaren kommt das „Splitting“ zur Anwendung.
Das funktioniert so: Die zwei Jahreseinkommen werden addiert und durch zwei geteilt. Dann wird die Steuer laut Tarif berechnet. Dieser Betrag wird dann verdoppelt. In der Praxis hat das zur Folge, dass für die Besteuerung ein Durchschnitt der beiden Gehälter gebildet wird.
Von diesem Verfahren profitieren am meisten solche Paare (verheiratet oder gepacst), bei denen der Unterschied besonders groß ist. Wenn beide Partner exakt das gleiche verdienen, liefern einzelne und kollektive Besteuerung das gleiche Ergebnis.
Beispiele:
Partner A verdient im Jahr 70 000 Euro (besteuerbares Einkommen). Partner B verdient 30 000 Euro. A und B sind verheiratet oder gepacst. Bei gemeinsamer Besteuerung müsste das Paar 20 444 Euro an Steuern bezahlen. Bei individueller Besteuerung käme für Partner A eine Steuerschuld von 18 022 Euro heraus, für Partner B 3153 Euro. Zusammen macht das 21175 Euro, also 731 Euro mehr als bei kollektiver Besteuerung.
Ein anderes Beispiel (ein Partner ist nicht berufstätig):
Partner A verdient im Jahr 50 000 Euro. Partner B hat kein eigenes Einkommen. Mit dem jetzigen Modell muss das Paar 3906 Euro Steuern bezahlen. Ohne das Splitting würden 10222 Euro fällig. Ein Unterschied von 6316 Euro.
Eric Henn, Co-Autor des Buchs „La déclaration d'impôt facile“, ist Beamter in der Steuerverwaltung. Er erklärt, dass das Splittingverfahren aus einer Zeit stammt, in der üblicherweise nur die Ehemänner berufstätig waren und für die Ehefrau mitverdienen musste. „Damals schien es fair, dass ein Ehemann weniger Steuern zahlen musste als ein Junggeselle. Aber diese Verhältnisse spiegeln heute nicht mehr die gesellschaftliche Realität wider“, sagt Eric Henn.
In manchen Fällen hat die gemeinsame Veranlagung auch eine Kehrseite. Eric Henn erklärt, dass beide Ehepartner auch beide gemeinsam dafür verantwortlich sind, die Steuern zu zahlen. Nach einer Scheidung könne das zu Problemen führen, wenn eine Steuernachzahlung fällig wird. Auch gravierende Fälle treten immer wieder auf, erklärt Eric Henn. Zum Beispiel, wenn ein Ehepartner ins Ausland verschwindet und nicht mehr auffindbar ist. Dann kann die Steuerverwaltung sich an den in Luxemburg verbliebenen Partner wenden, der dann die Steuerschuld mit begleichen müsste."