Hallo zusammen,
ich beginne im August eine Beschäftigung im abhängigen Angestelltenverhältnis. Das Gehalt soll aus Fixum und 10% Erfolgsprovision bestehen. Die Provisionsregelung soll aber nicht Bestandteil des Angestelltenvertrages (in dem Fall wäre die Provision sozialabgabenpflichtig!) sein, sondern außerhalb des Angestelltenvertrages in einen Provisionsvertrag , wo ich als Selbstständiger für das Unternehmen agieren soll.
Meine Fragen : (1) Ist es rechtlich überhaupt erlaubt gleichzeitig als Angestellter und selbstständiger Handelsvertreter für ein Unternehmen aufzutreten? (2) wie sieht es steuerrechtlich mit Erfolgsprovisionen aus? Das Unternehmen hat seinen Sitz in Luxemburg, was steuerrechtlich auch für Selbstständige seine Auswirkung haben wird, nehme ich mal.
ich bin euch dankbar für jede Hilfe, sonst bleibt mir wohl nur noch ein Steuerberater 😥