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Forum / Steuern und Finanzen

steuerrechtliche Frage - Erfolgsprovision  

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patrick54292
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15 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich beginne im August eine Beschäftigung im abhängigen Angestelltenverhältnis. Das Gehalt soll aus Fixum und 10% Erfolgsprovision bestehen. Die Provisionsregelung soll aber nicht Bestandteil des Angestelltenvertrages (in dem Fall wäre die Provision sozialabgabenpflichtig!) sein, sondern außerhalb des Angestelltenvertrages in einen Provisionsvertrag , wo ich als Selbstständiger für das Unternehmen agieren soll.

Meine Fragen : (1) Ist es rechtlich überhaupt erlaubt gleichzeitig als Angestellter und selbstständiger Handelsvertreter für ein Unternehmen aufzutreten? (2) wie sieht es steuerrechtlich mit Erfolgsprovisionen aus? Das Unternehmen hat seinen Sitz in Luxemburg, was steuerrechtlich auch für Selbstständige seine Auswirkung haben wird, nehme ich mal.

ich bin euch dankbar für jede Hilfe, sonst bleibt mir wohl nur noch ein Steuerberater 😥


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franz2
257 Messages

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15 Jahren  ago  

Um den Steuerberater wirst Du nicht umhin kommen, denke ich.

Im Prinzip kann man in Luxemburg nur eine Vollbeschäftigung (40 h pro Woche) haben, darüber hinaus nur unbezahlte "Hobbies". Als Selbstständiger braucht man in Lux normalerweise auch eine Handelsermächtigung - also -> Mittelstandsministerium. Die geht Hand in Hand mit der Sozialversicherung und der Steuerbehörde, also am Ende nichts gespart. Ich sehe die Vorteile nur beim AG, und da sind sie auch eher mickrig: denn die Sozialabgaben sind nur ca. 24% , wovon Du sowieso die Hälfte bezahlst. Es geht also für deinen AG genau genommen um 12% von 10% Deines Bruttogehaltes = 1,2% Deines Gesamtgehaltes. Dafür würde ich mir an Deiner Stelle nicht eine bedenkliche Struktur aufs Auge drücken lassen.

Auf jeden Fall: ein Steuer- bzw. CCSS Beamter würde die Struktur meiner Meinung nach als Umgehung der Abgaben betrachten.


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amelie1
231 Messages

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15 Jahren  ago  

Freitag gibt es hier einen Steuer-Chat:

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3432