Ich habe noch von keinem Fall gehört, bei dem die Luxemburger (so wie das FA Trier immer behauptet) "problemlos die zu Unrecht in Luxemburg gezahlten Steuern" erstattet hätte und glaube, dass adastra´s Informationen die Wirklichkeit widerspiegeln. Ist ja auch kein Wunder: Würdet Ihr als Finanzamt Luxemburg Steuern zurückzahlen, wenn hoch umstritten ist, ob überhaupt eine Besteuerung in Luxemburg falsch war?
Aber das Problem wird auch nicht auf dem Rücken der Grenzgänger ausgetragen. Wer seinen Einspruch gegen den deutschen Steuerbescheid vernünftig begründet (nämlich mit der offensichtlichen Europarechtswidrigkeit) und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellt, der bekommt den erfahrungsgemäß vom FA Trier. D.h.: Wer sich wehrt, der muss am Ende nicht bluten, sondern kann auch mit der Steuerzahlung in D warten, bis die Sache unter den Oberen geklärt ist.
Wer sich gar nicht wehrt, der wird eines Tages vielleicht in die Röhre schauen. Sein deutscher Steuerbescheid ist dann bestandskräftig und die Steuern kann das FA Trier behalten. Die Luxemburger wiederum werden nichts auszahlen, da sie zu Recht die Steuern einkassiert haben.
Aber Achtung: die Klagen gegen die neue Anwendung des FA Trier laufen bekanntlich schon beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz! Diese Klagen wandern über kurz oder lang als Vorlagefrage zum EuGH und da sagen viele Fachleute schon jetzt: Gute Nacht, deutsche Grenzgängerbesteuerung nach Luxemburg!
Selbst wenn sich also jetzt LUX und D einigen sollten, dann bedeutet das letztlich noch nichts, denn hier sind auch Grundrechte des Bürgers nach primärem EU-Recht (Freizügigkeit) betroffen, über die LUX und D nichts "auskungeln" können.
Wem das Risiko zu hoch ist, dass der EuGH in ein paar Jahren zu Gunsten Deutschlands entscheidet und die neue Masche des FA Trier gutheißt (dann muss die Steuer mit hoher Verzugs-Verzinsung nachgezahlt werden), der kann ja Einspruch einlegen und die Steuer ausdrücklich unter Vorbehalt zahlen. Damit ist die Verzugsthematik erledigt und man bekommt seinerseits (falls der EuGH dem deutschen Fiskus einen auf die gierigen Finger gibt) seine zu Unrecht in D bezahlten Steuern mit gutem Zins (6% p.a.) zurück. Diese Zinsen gibt´s nicht mal bei Griechenland-Anleihen...
Nichtensegen