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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Steuern und Finanzen

Steuerrückforderung aus L  

Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 325 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

leider gehöre ich auch zu den dummen Grenzpendlern, die sich ahnungslos auf Dienstreise nach D haben schicken lassen. Nun sind wohl offensichtlich in D dafür einige Steuernachzahlungen erforderlich.

Hat jemand schon Erfahrung, wie man dann seine zuviel gezahlte Steuer in L wieder zurückfordert. Geht das nur über eine Steuererklärung oder genügt auch ein Lohnsteuerausgleich oder gibt es dafür andere Formulare? Bisher war bei mir die pauschale Besteuerung immer günstiger, daher habe ich in L noch nie was abgegeben.

Das deutsche Finanzamt behauptet, das diese Fälle bei den luxemburger Behörden schneller bearbeitet werden. Gibt es schon jemand, der sein Geld zurückbekommen hat, oder war das nur so eine Behauptung.

Gruß MischMasch 😥


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Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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14 Jahren  ago  

Da gab es in Remich einen Vortrag von Steuerberater Wonnebauer. In deinem Fall erhälst du die Steuern mittels Steuererklärung aus Lux zurück. Sogar schneller als im Normalfall. Denn dein Fall läuft über die Schiene"eurpäische Regelung". oder so ähnlich. Lt. Wonnebauer. Also wenn du der erste bist...mach es am besten mit Steuerberater und berichte hier.


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Taxinfolux
19 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo zusammen, Ich bin seit kurzem selbständige Steuerberaterin und habe solche Fälle auch schon vorher in der Firma bearbeitet. Ob eine Steuererklärung oder Lohnsteuerausgleich abgegeben werden muss hänkt von deiner Situation ab. Auch wenn durch die jetzigen Diskussionen und Probleme das luxemburgische Steueramt diese besonderen Fälle schneller bearbeiten wird, denke ich nicht, da es vorher auch nicht der Fall war, dass du eine Rückerstattung erhälst ohne "Beweis" dass du das Einkommen was in Luxembourg steuerbefreit wird, in Deutschland besteuern lässt, d.h. 2 Steuererklärungen und, Kopie der deutschen Erklärung mit an das lux. Amt schicken. Steuererklärung falls mehr als +/- EUR 112,000 Einkommen, oder weniger und im Besitz einer Immobilie... sonst Lohnsteuerjahresausgleich. MfG Sandra


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adastra
85 Messages

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14 Jahren  ago  

Ich habe mal beim Lux Finanzamt nachgefragt, wann denn mit der Rückzahlung gerechnet werden könnte. Deren Aussage war:

Die Erklärungen werden erst einmal überhaupt nicht bearbeitet, bis es auf der politischen Ebene eine Einigung mit Deutschland gibt!!!

Dieses Problem wird also auf dem Rücken der Grenzgänger ausgetragen, denn das kann ja noch Jahre dauern!:cry::angry:


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golf
15 Messages

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14 Jahren  ago  

Wonnebauer nimmt 250,- Euro pro Stunde und 1% vom Jahresgehalt bei Steuererklärung.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Ich habe noch von keinem Fall gehört, bei dem die Luxemburger (so wie das FA Trier immer behauptet) "problemlos die zu Unrecht in Luxemburg gezahlten Steuern" erstattet hätte und glaube, dass adastra´s Informationen die Wirklichkeit widerspiegeln. Ist ja auch kein Wunder: Würdet Ihr als Finanzamt Luxemburg Steuern zurückzahlen, wenn hoch umstritten ist, ob überhaupt eine Besteuerung in Luxemburg falsch war?

Aber das Problem wird auch nicht auf dem Rücken der Grenzgänger ausgetragen. Wer seinen Einspruch gegen den deutschen Steuerbescheid vernünftig begründet (nämlich mit der offensichtlichen Europarechtswidrigkeit) und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellt, der bekommt den erfahrungsgemäß vom FA Trier. D.h.: Wer sich wehrt, der muss am Ende nicht bluten, sondern kann auch mit der Steuerzahlung in D warten, bis die Sache unter den Oberen geklärt ist.

Wer sich gar nicht wehrt, der wird eines Tages vielleicht in die Röhre schauen. Sein deutscher Steuerbescheid ist dann bestandskräftig und die Steuern kann das FA Trier behalten. Die Luxemburger wiederum werden nichts auszahlen, da sie zu Recht die Steuern einkassiert haben.

Aber Achtung: die Klagen gegen die neue Anwendung des FA Trier laufen bekanntlich schon beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz! Diese Klagen wandern über kurz oder lang als Vorlagefrage zum EuGH und da sagen viele Fachleute schon jetzt: Gute Nacht, deutsche Grenzgängerbesteuerung nach Luxemburg! Selbst wenn sich also jetzt LUX und D einigen sollten, dann bedeutet das letztlich noch nichts, denn hier sind auch Grundrechte des Bürgers nach primärem EU-Recht (Freizügigkeit) betroffen, über die LUX und D nichts "auskungeln" können.

Wem das Risiko zu hoch ist, dass der EuGH in ein paar Jahren zu Gunsten Deutschlands entscheidet und die neue Masche des FA Trier gutheißt (dann muss die Steuer mit hoher Verzugs-Verzinsung nachgezahlt werden), der kann ja Einspruch einlegen und die Steuer ausdrücklich unter Vorbehalt zahlen. Damit ist die Verzugsthematik erledigt und man bekommt seinerseits (falls der EuGH dem deutschen Fiskus einen auf die gierigen Finger gibt) seine zu Unrecht in D bezahlten Steuern mit gutem Zins (6% p.a.) zurück. Diese Zinsen gibt´s nicht mal bei Griechenland-Anleihen...

Nichtensegen


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Wieso klagt einer nicht mal gegen diese Wucherzinsen?


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Ich muß gegenüber dem Kommentar von Golf klarstellen, dass ich nicht 250 Euro pro Stunde nehme, sondern für eine Erstberatung. Diese dauert meist 1 Stunde. Daher wohl das Mißverständnis. Die Steuererklärung kostet bis zu 1% ( je nach Schwierigkeitsgrad) des Jahresgehaltes, wobei die Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Sie kostet also nicht grundsätzlich bzw. zusätzlich 1%. Im Prinzip wende ich die Steuerberatergebührenverordnung bei der Bemessung des Honorares an. Gruß Wonnebauer


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Michael125
209 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo

Darf ich kurz etwas fargen

beide in L arbeitend. sie Steuerklasse 1 ich in 1a (haben Kind zus.).

im Sept. 11 heiraten wir. Wenn wir beide in Klasse 2 gehen (sie die 2.Lohnsteuerkarte nimmt 12% Steuern) haben wir im Monat ca 50,-€ weniger als wenn wir in 1 und in 1a sind da wir beide nicht soviel verdienen. Ich 2550 brutto, sie 1055 brutto

Muss amn Steuererklärung am Ende machen ? 43260€ brutto zusammen.

Vielen Dank


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Hallo!

Eheleute müssen normalerweise immer eine Steuererlkärung machen. In Eurem Fall erst recht, weil Ihr ja ohnehin schon erfaßt seid.

Oft ist der Steuervorteil durch die Heirat gar nicht so hoch.


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Michael125
209 Messages

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14 Jahren  ago  

@steuerlux

wo ist denn bei uns da der Steuervorteil?

was ich nicht verstehe wenn ich es richtig ausgerechnet ahbe, haben wir ab der Heirat 50€ im MOnat weniger raus als bisher und das kann denke ich nicht sein. Ich bezahle z.Z. in 1a 11,70€ Steuern und sie in 1 ca 40,-€ Steuern. Wenn sie in 2 auch geht mit der 2.Karte (12%) muss sie ca 100,-€ Steuern bezaheln und cih in 2 nur noch 5€.

Da stimmt doch etwas nicht oder?