logo site
icon recherche
INFO FLASH
Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Steuernachzahlung und Zusammenveranlagung  

Profilbild von
tobias89
2 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Hallo,

ich bin seit 2019 getrennt und seit 2022 geschieden.

Wir haben zusammenveranlagt, damit ich mehr Nettogehalt habe und meine Ex-Frau mehr Unterhalt bekommt.

Ich soll nun einen größeren Betrag Steuern für 2021 nachzahlen, weil ich in dem Jahr deutlich mehr verdient habe als 202o und der Steuersatz nicht angepasst wurde.

Muss ich das alleine zahlen oder meine Ex-Frau und ich jeweils die Hälfte?

Meine Frau weigert sich zu zahlen und wir haben mittlerweile keinen Kontakt mehr.

Hat jemand eine Idee?


Profilbild von
TheDuke
139 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Ich gehe mal davon aus dass die Höhe des Unterhalts sich durch die Zusammenveranlagung nicht verdoppelt hat somit ist es für mich nicht logisch das die Nachzahlung jeweils hälftig aufgeteilt wird. Hat sich der Unterhalt 2021 durch den deutlichen Mehrverdienst in 2021 erhöht?

Grüße

TheDuke


Profilbild von
info
3692 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Der Unterhalt berechnet sich am bereinigten Nettoeinkommen, also nach der Steuererklärung. Daher ist der Unterhalt neu zu berechnen und die Nachzahlung in Abzug zu bringen, ändert sich der Unterhaltsanspruch durch die Steuernachzahlung um mehr als 50Euro oder 10% wird der Unterhalt neu festgesetzt und ausgeglichen. Liegt der Unterschied jedoch unterhalb der Bagatellgrenze von 50Euro oder 10% bleibt der Unterhalt bestehen und die Steuernachzahlung ist leider das alleinige Problem des Steuerpflichtigen.

Die Exfrau haftet übrigens nur für die Steuerschuld wenn beim Steuerpflichtigen ein Zahlungsausfall eintritt.