logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Steuernachzahlung 2010  

Profilbild von
Leo2010
8 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Hallo, wir haben jetzt die Steuererklärung für 2010 gemacht und es scheint als ob für uns eine Nachzahlung ansteht, man sagte uns das kommt durch die Doppelbesteuerung weil wir beide in Lux arbeiten. Hat jemand von Euch schon mal davon gehört?


Profilbild von
Schaoten
483 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Normalerweise ist dies so - es sei denn, ihr habe genug Abzüge (z.B. außergewöhnliche Belastungen durch Kinderkrippe). In der Regel muss man was nachzahlen, wenn beide in Luxemburg arbeiten, da im Vorhinein eine Vergünstigung erfolgt. Vielleicht weiß noch jemand, warum diese so ist. Die genaue Erlärung weiß ich leider nicht mehr.


Profilbild von
herbea
122 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Das ganze kommt daher, wenn beide in Lux arbeiten, hat einer zwangsläufig die 2. Steuerkarte. Da werden dann pauschal nur 12% Steuern von dem Gehalt einbehalten. Am Ende des Jahres muss die Differenz zum Steuersatz, der auf das gemeinsame Einkommen anwendbar ist, nachgezahlt werden. Nach dem 1. kompletten JAhr werden dann auch Vorauszahlungen die vierteljährlich zu entrichten sind, festgesetzt. Also nicht das ganze Nettogehalt draufmachen, sondern jeden Monat was auf die Seite legen, ist zwar dann immer noch nicht so schön aber es tut nicht ganz so weh!!! Binn auch in der Situation.... LG herbea


Profilbild von
dasp76
51 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Es ist genau so wie herbea es erklärt. Dass auf dem Gehaltszettel nach der Heirat sowohl der Partner mit der 1. Steuerkarte weniger Steuern zahlt wie auch die Person mit der 2. Steurkarte (da Pauschal 12%). Aber dies ist halt nur auf der Gehaltsabrechnung so und später mit der Steuererklärung wird dann der normale Prozentsatz laut Einkommenssteuertabelle angewandt, und der richtet sich bekannlich nach dem zu versteuernden Einkommen des Haushalts und hat nichts mehr mit dem auf der Gehaltsabrechnung angehaltenen Steuern zu tun. Das zu versteuernde Einkommen kann gesenkt werden wenn man viele Investitionen zum "absetzen" hat (zB Hauskredit, Versicherungen, Pensionssparen, Kita, etc.).

Letztenendes stimmt der Spruch "Wenn Du heiratest zahlste weniger Steuern" nur bedingt. Dies zählt für Geringverdiener in etwa aber nicht für Normal- und schon gar nicht für Vielverdiener. Denn alle bekommen prozentual auf der Gehaltsabrechnung in gleichem Maße Steuern erlassen nach der heirat, aber nur die Geringverdiener haben auch in der Einkommenssteuertabelle nur geringe Steuern zu entrichten und mit steigendem Haushaltseinkommen ziehen die Steuern halt auch kräftig an. Also ist der Rat "sich jeden Monat inen gewissen Betrag auf Seite zu schaffen" gut, wieviel genau sollte vielleicht der Steuerberater ausrechnen.

Lg.


Profilbild von
pfdi1350
1 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Man kann in etwa davon ausgehen, dass der Ehepartner mit der 2. Steuerkarte zwischen 3-5 Monate, hängt vom Gehalt ab, nur für die Steuern arbeiten geht. Persönlich gebe ich den Rat, jeden Monat separates Geld für die Steuern auf die Kante zu legen und direkt nach dem 1. Hochzeitsjahr eine Steuererklärung abzugeben, damit man späterhin nicht um Jahre im Rückstand ist. D.


Profilbild von
herbea
122 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Wenn beide Ehegatten in Luxembourg arbeiten, sind sie ab dem Jahr der Eheschliessung auch in Luxembourg gemeinsam zu besteuern... da hat man gar keine Wahl... Ich hatte ja auch schon den Rat gegeben sich einen Teil des Gehalts auf sie Seite zu legen, um das aha-Erlebnis nicht soooo schlimm werden zu lassen.

Möglicherweise kann es aber im Jahr der Eheschliessung noch zu einer Erstattung kommen, da beide ja vorher in Steuerklasse 1 waren und daurch die Sonderausgaben und Hauszinsen und andere Abzugsbeträge dazu führen,dass es zu einer Erstattung kommt, weil ja auch beide den Tarifsteuersatz zahlen. Wie ich oben auch schon gesagt habe, ist bei der zweiten Steuerkarte nur ein pauschaler Betrag von 12% weg.


Profilbild von
Luxi1
645 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Ich habe mal mit dem Gehaltsrechner rumgespielt:

ein Lediger zahlt ab 3400 Bruttolohn 410 Steuern, also ungefähr 12% verheiratet hat man ja noch einen Freibetrag, aber kann man so ganz grob über den Daumen gepeilt sagen, dass man Steuern nachzahlen muss, sobald beide zusammen (2x3400)+Freibetrag, also irgendwas im Bereich 7000 im Monat verdienen?


Profilbild von
dasp76
51 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Ich denke das kann man so pauschal nicht sagen. Es hängt wie schon oben erwähnt davon ab ob es noch Zusatzaufwendungen (wie Hauskredit, Kita, Versicherungen, Pensionsparen, etc) gibt die das zu versteuernde Einkommen nach unten drücken.


Profilbild von
Lambe
66 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

wie sieht das denn aus wenn nur ein Ehegatte in Lux arbeitet?


Profilbild von
Kitty83
63 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

@lambe: Wie meinst du das? Wenn nur ein Ehegatte in Lux arbeitet muss man in Lux keine Steuererklaerung abgeben. Im Jahr der Eheschliessung lohnt es sich aber schon. Sollte man z.b am 31.12.2011 heiraten und macht im Jahr 2012 eine Steuererklaerung, so wird das ganze Jahr 2011 betrachtet als waere man schon ab Januar verheiratet gewesen. Da bekommt man meistens etwas zurueck. Als verheiratete Person bekommst du entweder Steuerklasse 1a oder 2, je nachdem ob du mehr oder weniger als 50 % des gemeinsamen Haushaltseinkommens hast. Steuerklasse 2 ist besser, da zahlt man weniger Steuern!!!! Hoffe das hilft als Antwort.


Profilbild von
LuxusFux
354 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Annahme: Du bist Mehrverdiener in Lux, Partner berufstätig in D.

Du musst in Luxemburg keine Erklärung abgeben, kannst du aber, wenn du die üblichen Absetzungsmöglichkeiten (Bausparen, Versicherung, Schuldzinsen etc.) hast. In diesem Fall sind sogar doppelte Beträge möglich, da du verheiratet bist. Die günstigere Steuerklasse führt dazu, dass du wesentlich mehr Netto hast, da dein Partner so behandelt wird, als würde er nix verdienen. Dein Partner wird allerdings in D wesentlich weniger Netto haben aufgrund des schon beschriebenen Progressionsvorbehaltes (Steuerklassenwahl ist irrelevant für die Höhe der Steuerschuld, da Steuererklärungspflicht). Wiederum doppelte Absetzbarkeit der Sonderausgaben.

Fazit: I.d.R. wird niemand schlechter gestellt durch die Heirat, aber der Vorteil ist evtl. nicht so hoch wie von manchen vermutet.

Also alles Gute allen Heiratswilligen.


Profilbild von
Michael125
209 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Dann hätte ich mal zu der ganzen Situation eine Frage

Wir beide in L beschäftigt sind seit 4 Monaten verheiratet Sie geht 7 Monate in L arbeiten (22 St/1022€ brutto) und bekommt dann immer 5 Monate AGL1 in D ich gehe Vollzeit in L und hab (2600€ brutto)

Ich hab die gute 2. Steuerkarte und sie die mit den 12%.

Muss ich wirklich eine Erklärung machen bei den Gehälter?


Profilbild von
dasp76
51 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Hi Michael, ich denke in Eurem Fall würde es sich nur lohnen eine StErklärung zu machen wenn ihr noch etwas zusätzliches abzusetzen habt. Nach meinen Berechnungen zahlt ihr monatlich zusammen so um die 150eur. Pro Jahr ca. 1800eur. Wenn ihr nun noch Sachen wie Pensionsparen, Wohnungskredit, Lebensversicherung, etc. abzusetzen hättet, dann könntet ihr durchaus noch 300 oder 500eur pro Jahr über die StErklärung rausholen. Wenn ihr momentan nichts weiter abzusetzen habt dann lohnt es sich für euch nicht. Lg.


Profilbild von
Michael125
209 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Mit deinen 150,-€ liegs du komplett falsch.

Zusammen 70,-€ Steuern