Hallo, ich brauche dringenden Rat : schon älter, von meinem Mann getrennt lebend, habe ich als einziges Einkommen seine Unterhaltszahlung. Nun denke ich aus finanziellen Gründen an eine Auswanderung nach Deutschland, muss aber vorher dringend erfahren ob ich dort auf dieser Unterhaltszahlung besteuert werde ? Hier in Luxemburg ist das nicht der Fall, da sie aus einem schon durch meinen Ex versteuerten Einkommen stammt . Sehr dankbar für eine schnelle Antwort
14 Jahren ago
Hallo, wenn der Mann die Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzt, dann müssen die Unterhaltszahlungen (nur eigene, nicht die der Kinder), bei der Steuer angegeben werden. Jedoch MUSS der Mann die Steuer darauf übernehmen. Meist lohnt sich dies aber, da der Steuersatz des Mannes höher ist und er deshalb dadurch Steuern spart.
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