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Forum / Steuern und Finanzen

Steuern/Finanzen bei doppelter Staatsbürgerschaft  

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Franziii38
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9 Jahren  ago  

Moien,

durch die Regelung von 2009 (recouvrement, direkter Vorfahr usw.) habe ich die Möglichkeit, eine doppelte Staatsbürgerschaft deutsch-luxemburgisch anzunehmen (bin selbst Deutscher). Seit vielen Jahren schon arbeite ich nun bei einem Unternehmen im Süden Luxemburg, wohne aber regulär weiterhin in Deutschland (Saar-Pfalz-Gebiet). Meine Frau arbeitet hier und ist selbst auch Deutsche.

Abgesehen von Sinn und Unsinn einer doppelten Staatsbürgerschaft beschäftigt mich allerdings der Punkt, ob mir durch eine doppelte Staatsbürgerschaft finanzielle (steuerliche) Nachteile entstehen würden. Kennt sich damit jemand aus?

Schöne Grüße und schonmal vielen Dank!


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CaptainHook
635 Messages

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9 Jahren  ago  

Die Nationalität hat keinen Einfluss auf steuerliche Belange, zumindest in der EU.


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bazi
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9 Jahren  ago  

Guten Morgen,

das ist falsch. Die Nationalität hat je nach Arbeitgeber sehr wohl eine steuerrechtliche Bedeutung. Das ist keine Frage von EU oder nicht, sondern einzig des DBA der jeweiligen Länder

Servus


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

meines Erachtens spielt die Nationalität keine Rolle, da für die steuerliche Behandlung der aktuelle Wohnort ausschlaggebend ist.

Ich wusste ja gar nicht, dass der Arbeitgeber die Steuer festlegt. Was es nicht alles gibt?!

Viele Grüße


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bazi
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9 Jahren  ago  

Hallo,

kein Problem, jeder lernt mal was dazu 🙂

tiao


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Sarceni
137 Messages

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9 Jahren  ago  

Wie schon von Captain Hook und Nachtfalke erwähnt: Die Staatsangehörigkeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Besteuerung - mir bekannte Ausnahme: US-Bürger. Aber hier geht es um deutsche und ggf. bald auch luxemburgischen Staatsbürger.

@ Bazi: schön, dass du etwas dazugelernt hast. Das DBA zwischen D und Lux. zielt nicht explizit auf deutsche Staatsbürger ab, sondern auf Gebietsansässige in Deutschland. Das ist ein feiner Unterschied.

Lektüre-Empfehlung:

Artikel 1 DBA D/Lux: "Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind."

http://www.luxemburg.diplo.de/contentblob/4000714/Daten/3530178/DBA.pdf

http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Luxemburg/luxemburg.html


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bazi
34 Messages

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9 Jahren  ago  

Guten Morgen,

lieber Sacreni, es liegt mir fern Sie zu korrigieren, aber wenn Sie die Posts als auch das DBA korrekt gelesen hätten, wären Sie zur selben Erkenntnis wie ich gekommen. Nämlich dass die Pauschale Aussage von Nachtfalke falsch ist.

Fakt ist dass bsp. Deutsche, welche nicht in Lux gebietsansässig sind, jedoch bsp. bei einer Körperschaft des Bundes im Ausland beschäftigt sind, voll der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Die Gebietsansässigkeit wird jedoch erst geprüft, wenn sich die Frage der anzusetzenden Nationalität geklärt hat.


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Sarceni
137 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo Bazi,

Ausnahmen für Beschäftigte bei Körperschaften des Bundes im Ausland dürften hier die wenigstens betreffen. Des Weiteren: Beschäftigte der EU unterliegen weder der deutschen noch der luxemburgischen Besteuerung, um mal bei den Abweichungen vom Grundsatz zu bleiben.

Grundsätzlich wird das DBA aber auf die überwiegende Mehrheit der Grenzgänger, egal welcher Staatsangehörigkeit, Anwendung finden.

Die wenigstens Grenzgänger werden als deutsche Bundesbeamte in Luxemburg beschäftigt sein, von daher sind pauschale Aussagen aus dem DBA hier durchaus zielführend.

Grundsätzlich: die Staatsangehörigkeit hat keinen Einfluss auf die Besteuerung, in D ansässige Luxemburger, die in Luxemburg arbeiten, werden steuerlich genauso behandelt, wie deutsche Grenzgänger.

Ausnahmen für Beschäftigte bei Körperschaften des Bundes im Ausland dürften hier die wenigstens betreffen.


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Apfelsaft29
1 Messages

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3 Jahren  ago  

Guten Tag Sarceni und Co.,

kannst du mir vllt sagen ob ich Steuern in Deutschland zahlen muss wenn ich:

-eine Deutsche (Heimatland) sowie Amerikanische (Erworbene Green Card) Staatsbürgerschaft besitzte. Egal ob per Marrige, Lotto oder Naturalization.

-derzeit in den USA als Psychologe arbeite und mit meiner Frau in meinem Haus lebe.

-viel hin und her reise wegen der Familie und noch einen Wohnsitz + diverse Besitztgüter in Deutschland habe. 

-eventuell plane in Deutschland zu arbeiten.

——

Ich weiß, dass die USA immer Steuergelder verlangt egal was, ist dies auch der Fall mit Deutschland, wenn ich wie beschrieben im Außland 70% des Jahre lebe und arbeite? Verlangen Sie Steuern wenn ich hier daheim arbeite? Dies ist alles rein theoretisch und ich stelle es mir trotzdem einfacher vor als der Erwerb überhaupt sowie den Antrag auf Beibehaltung zu erhalten.

 

vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

mfg

apfelsaft29


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info
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3 Jahren  ago  

Wenn Besitz in Deutschland existiert zahlst du natürlich Steuern, zB Grund und Gebäudesteuer. Sofern der erste Wohnsitz in USA ist wird das Einkommen aber da versteuert und nicht hier. Das würde nur passieren wenn hier Geld verdient wird, egal ob durch Arbeit oder Vermietung oä.