logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Steuern Deutschland bei Entsendung ins Ausland für 2-4 Monate ?  

Profilbild von
Einerderauchpendelt
1 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Guten morgen zusammen.

Ich hatte zu dem Thema die Suchfunktion schon genutzt, aber nicht spezifisches dazu gefunden und darum als Frage hier. Aktuell bietet mein Luxembourgischer Arbeitgeber an, befristet für 2-4 Monate ins Europäische Ausland (Niederland oder Irland) zu gehen. Nunmehr die Frage, müssten dafür Steuern in Deutschland gezahlt werden? Dauerhafter Wohnsitz ist und bleibt Deutschland und in den Niederlanden oder Irland würde keine Steuer anfallen soweit ich weiss, da es unter der 183 Tage Regelung liegt. Wenn ich als Deutscher in Deutschland meinen dauerhaften Wohnsitz habe, in Luxembourg angestellt bin und mehr als 19 Tage in Deutschland arbeite ist das klar - aber wie sieht es mit dem "Ausland" aus? Weiss einer spontan etwas dazu, ansonsten müssste ich das Finanzamt in Trier mal anschreiben . Aus dem Bauchgfühl raus vermute ich eine anfallende Steuer in Deutschland, die das ganze natürlich uninteressant machen würde. Danke schonmal :bigsmile:


Profilbild von
Hanna1
128 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Hallo, denke, Du hast richtig vermutet. Hier ein kleiner Ausschnitt aus einem Informationstext vom letzten Jahr (auf dieser Seite):

"Für den Teil des Arbeitslohns, der auf Tage entfällt, an denen der Arbeitnehmer ausschließlich in Deutschland beruflich tätig gewesen ist, hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Für Tage, an denen er in einem anderen Staat als Deutschland oder Luxemburg (sogenannter Drittstaat) tätig geworden ist, steht diesem dritten Staat das Besteuerungsrecht nur zu, wenn er dort an mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr tätig war. Ansonsten hat der Wohnsitzstaat für diesen Teil das Besteuerungsrecht."

Such doch mal unter dem Stichwort "Doppelbesteuerungsabkommen", da müsstest Du noch genaueres finden...


Profilbild von
info
3731 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Steuern - ja du wirst in D versteuern, Deutschland und alle anderen Länder ausser Lu sind gleich.

Du wirst bei der Dauer den Steuer-Gleichbehandlungsstatus in Lu verlieren. Dh, keine Möglichkeit auf Förderung, nichts mehr absetzbar.