logo site
icon recherche
INFO FLASH
Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Steuern bei einem AN und einem Rentner  

Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Guten Morgen

kann mir evtl. jemand weiterhelfen. Mein Frau hat ein Jobangebot aus Lux. bekommen. Jetzt stellt sich uns die Frage, wie berechnet man in etwa unsere Nettoeinkommen. Zu unserer Situation: Meine Frau wäre dann Hauptverdienerin, ich erhalte seit Jahren Invalidenrente aus Lux., die ja nun seit 2014 in Lux. versteuert wird. Ich denke, ich werde dann mehr Steuern zahlen müssen, da ich das geringere "Einkommen" habe oder was müssen wir hierbei beachten? Welche Steuerklasse hätte meine Frau und welche ich?

Danke schon einmal vorab für hilfreiche Infos!


Profilbild von
Juergen1964
833 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo @horn, auf der sicherern Seite bist, wenn du bei der CNAP selbst vorbei gehst.

Kleines Beispiel: höhe des Wartegeld ist nicht gleich die Höhe der Invalidenrente!


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Sorry Juergen, was soll mir denn Deine Antwort sagen? Ich möchte doch lediglich wissen, welche Steuerklasse meine Frau dann künftig in Lux. hat, sofern Sie das Angebot annimmt. Ist das, wenn einer AN ist und einer Rentner genauso, wie wenn beide dort arbeiten, d.h. der, der mehr verdient erhält die Steuerklasse 2, der gering Verdiener bekommt 15 % Steuern abgezogen, sprich, das wäre in unserem Fall ich auf meine Invalidenrente!

In wieweit sollte mir denn da die CNAP weiterhelfen? Ich kann Dir mir Deinen Anmerkungen ehrlich gesagt, nicht immer so ganz folgen!


Profilbild von
info
3692 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Steuerlich identisch zur Situation wenn beide Grenzgänger sind. Es existiert kein Splitting in Luxemburg, das Gehalt und die Rente kann man auf jedem Rechner laufen lassen. Letztlich ist es die Summe aus Rente und Einkommen mit Steuersatz für verheiratet.


Profilbild von
Ramon1
21 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Ich denke, in dem Fall sollte auch vorab geprüft werden ob bzw wieviel Steuervorrauszahlungen zu leisten wären; nicht dass nachher die böse Überraschung kommt.


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Danke - genau das wollte ich wissen.

Also ganz so, als ob beide berufstätig sind!

Sollte der Fall eintreten, werden wir so oder so einen Steuerberater aufsuchen müssen, der uns das ganze Prozedere dann mal durchrechnet!


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo, ich muss noch einmal kurz nachfragen. Also ich habe jetzt mal sowohl meine Rente als auch das evtl. zu erwartende Gehalt meiner Frau eingegeben. Soweit so gut, es kommt bei jedem ein Betrag X heraus.

Wie kann ich denn ausrechnen, was wir tatsächlich dann an Steuern zu zahlen hätten und was ich evtl. vorauszahlen müsste. Kann mir das evtl. noch jemand erklären, damit ich es verstehe!

Danke schon mal wie immer im voraus!


Profilbild von
herbea
122 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Das Gehalt Deiner Frau in der Steuertabelle Klasse 2 raussuchen, ist das was der Arbeitgeber Deiner Frau einbehält. Dann 15% auf die Rente rechnen. Tatsächlich sind aber zu zahlen, das was in der Steuertabelle rauskommt, wenn beide Einkünfte in der Klasse 2 zusammengerechnet werden. Die Differenz ist das, was nachzuzahlen ist, bzw. das was dann als Vorauszahlung für die kommenden Jahre zu erwarten ist.


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Vielen vielen Dank Herbea, das ist eine Erklärung, die sogar ein Horn versteht:bigsmile:


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo Horn, ich sehe es so, dass du wenn deine Frau mehr als 50% des Haushaltseinkommens aus Lux. verdient ihr beide die Klasse 2 erhalten werdet. Bei Unklarheiten...ab zur Gewerkschaft...kann ich dir empfehlen. Gruß


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Danke Jumbo, aber ich dachte, die 2. Steuerkarte würde immer und generell dann mit 15 % versteuert werden?

Ich bin in der Gewerkschaft, aber es macht ja nur Sinn sie anzusprechen, wenn es konkret wird. Im Moment steht meine Frau noch in Verhandlungen mit dem potentiellen neuen AG; hängt halt von einigen Faktoren ab.


Profilbild von
Ramon1
21 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Also Steuerklasse 2 habt ihr beide sowieso, weil ihr verheiratet seit. Das niedrigere Gehalt (bzw Pension) erhält die 2. Steuerkarte und damit einen Direktabzug von 15%. Das 1. Gehalt (das Deiner Frau) erhält den Abzug laut Steuertabelle Klasse 2. Rest genau wie herbea beschreibt, die zusammengerechneten Einkünfte aus der Steuertabelle Klasse 2 entnehmen und entnehmen was die tatsächlich zu zahlende Steuer beträgt.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Sorry Fehler von mir ....Ramon1 hat Recht