Gibt es für die Pension (ab 57) einen anderen Steuersatz als für das Gehalt? Wird dort eine andere Tabelle herangezogen oder gibt es andere Freibeträge? Was passiert, wenn man noch etwas ca. 1.000€ in Luxemburg hinzuverdient?
Is 1/3 Mindestlohn wird nichts angerechnet, ab 1/3 Mindestlohn wird bei selbständiger Beschäftigung zu 100% gekürzt und bei unselbständiger Beschäftigung wir die Kürzung auf der Basis des ex Einkommens berechnet.
Kann man so in den Broschüren des Rentenversicherung nachlesen.
Info, solltest du andere Informationen haben bitte hier eine Referenz einstellen.
Nicht selbständige dürfen ohne Abzüge bis auf das höchste Einkommen der letzten 5 Arbeitsjahre aufstocken. Aber aufpassen, diese Spanne reduziert sich anteilig um Jahre die nicht in Luxemburg gearbeitet wurde.
Ein einfaches Beispiel ohne realen Bezug, es geht hier nur um die Logik:
höchstes Einkommen der letzten 5 Jahre: 6000 Euro
Höhe der Rente 3000 Euro
50% der Arbeitsjahre in Luxemburg
Ergebnis: von der Differenz zwischen Rente und Einkommen iHv 3000 Euro dürfen wegen dem Anteil der Arbeitsjahre 50% dazu verdient werden, also 1500 Euro ohne Rentenkürzung.
siehe dazu die Broschüre der Cnap, Kapitel Zuverdienst
Die Frage ging aber oben über 1000 Euro und ob das möglich ist lässt sich halt nicht beantworten da für 1000 Euro nur die individuelle Situation des Fragesteller eine Beurteilung zulässt. Letztlich muss die Frage also selbst beantwortet werden, dazu kann man ja recht leicht meinem Beispiel oben folgen.
Noch ein kurzer Hinweis, es wird über den Mittelwert eines Jahres gerechnet, einzelne Monate können also drüber liegen ohne eine Kürzung wenn über 12 Monate der Mittelwert passt.
hier übrigens der link zur Cnap, da kann sich jetzt auf Seite 11 selbst einlesen.