"Flüchtlinge, da gelten Sonderbonusregeln. " So ein Schwachsinn. Bei mir wohnt auch ein Flüchtling und die VG bezahlt die Miete. Warum soll ich den da nen Sonderbonus bekommen. Man muss nur richtig lessen.
Muss ich die Mieteinnahmen versteuern?
"Das Finanzamt gewährt für die Vermietung an Flüchtlinge keine speziellen Steuervorteile. Die Mieterlöse sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung einkommensteuerpflichtig. Bei Verträgen bis zu sechs Monaten fällt zudem Umsatzsteuer an, bei langfristigen Verträgen ist das nicht der Fall. Auch Einnahmen aus Untervermietung müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Steuerpflichtig ist aber nur der Gewinn aus der Untervermietung. Das heißt: Ausgaben, wie die Miete, die man selbst zahlt, können (anteilig für den untervermieteten Raum) von den Einnahmen abgezogen werden, sodass nicht viel steuerpflichtiger Gewinn übrig bleibt." ( http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/fluechtlinge-aufnehmen--das-muessen-sie-bei-der-vermietung-beachten-6548070.html)