logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Steuern auf Mieteinkommen !  

Profilbild von
Baker
57 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

"Flüchtlinge, da gelten Sonderbonusregeln. " So ein Schwachsinn. Bei mir wohnt auch ein Flüchtling und die VG bezahlt die Miete. Warum soll ich den da nen Sonderbonus bekommen. Man muss nur richtig lessen.

Muss ich die Mieteinnahmen versteuern?

"Das Finanzamt gewährt für die Vermietung an Flüchtlinge keine speziellen Steuervorteile. Die Mieterlöse sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung einkommensteuerpflichtig. Bei Verträgen bis zu sechs Monaten fällt zudem Umsatzsteuer an, bei langfristigen Verträgen ist das nicht der Fall. Auch Einnahmen aus Untervermietung müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Steuerpflichtig ist aber nur der Gewinn aus der Untervermietung. Das heißt: Ausgaben, wie die Miete, die man selbst zahlt, können (anteilig für den untervermieteten Raum) von den Einnahmen abgezogen werden, sodass nicht viel steuerpflichtiger Gewinn übrig bleibt." ( http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/fluechtlinge-aufnehmen--das-muessen-sie-bei-der-vermietung-beachten-6548070.html)


Profilbild von
Vera79
1791 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

@Baker: Gut so, jetzt hat der OP 2 x den link bekommen ... .ob's was bringt???


Profilbild von
info
3731 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

@Baker

Weil bei Flüchtlingen Zuschüsse bezahlt werden (zB im Bereich Sanierungskredit, Übernahme von evtl anfallenden Sachbeschädigungen usw...) die bei einer Vermietung an Nicht-Flüchtlinge nicht bezahlt werden, diese Investitionen sind doch wohl Steuerrelevant, oder sehen Sie das anders?

Hätten Sie den Eintrag von mir komplett gelesen, dann hätten Sie es evtl verstanden.


Profilbild von
Baker
57 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

@ info

Ein Sanierungskredit zu besonderen Zinskonditionen? Das ist doch quatsch. Findet man nichts bei der kFW. Uebernahme von evtl. anfallenden Sachbeschädigungen? Das ist ja noch grösserer Schwachsinn. Jede juristische Person muss für eventuell anfallende Schäden haften oder etwa nicht? Die meisten Personen bezahlen meistens eine Art Kaution um das zu verhindern beziehungsweise dem Vermieter eine Art an Sicherheit zu gewährleisten oder? Jeder haftet gesetzlich für anfallende Kosten da sowas in einem Mietvertrag festgehalten wird. Der einzige Unterschied ist, das mein Mieter der Staat ist. Ob das Vorteile oder Nachteile hat kann ich noch nicht beurteilen da ich noch nie eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Staat oder einer juristischen Person bezüglich Sachbeschädigung hatte. Kann gut sein aber auch schlecht. Und NEIN, der Staat gibt mir keine Kaution birgt aber mit seinem Namen. Also bitte erstmal einlesen in die Thematik bevor man hier so einen Schmarn erzählt. Zu mal man merkt dass Sie noch nie einem Flüchtling Unterkunft gewährt haben. Man bekommt normale Miete (ortsüblich) und muss auch alles versteuern wie jeder normale Mensch mit Nichtflüchtlingsmietern auch. Ich habe Ihren Beitrag gelsen und kann jetzt nochmals betonen dass Sie im Unrecht sind. Es gibt einen grossen Vorteil wenn man seine Wohnung an einen Flüchtling vermietet welcher leider nicht finanziell ist. Man hat die Chance zu helfen und jemanden in seine eigene Gemeinde, in der man selber lebt, zu integrien. Man hat eine Art Verantwortung für jemanden im Sinne einer erfolgreichen Integration. Man hat die Möglichkeit jemanden neues im Leben kennenzulernen und über seinen Kulturellen Tellerrand hinaus zu gucken. Ja das kann man bei jedem anderen auch aber ich habe mich für den Weg entschieden einer anderen Kultur meine etwas näher zu bringen und umgekehrt.


Profilbild von
info
3731 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

nix kappiert?

Wenn bei einem Flüchtling zB ein Schaden verursacht wird und ich diese Rechnung vom Amt bezahlt bekomme, dann darf ich diese Rechnung nicht nochmals steuerlich geltend machen. Hat das Beispiel gefruchtet?

Hier ist (im Gegensatz zu einem anderen Mietverhältnis) der Auftraggeber der Wohnungseigentümer und da liegt die Versuchung hoch die Rechnung bei der Steuer abzusetzen.

Ps. Beim Darlehen sichert mir das Amt eine garantierte Mietdauer und daraus resultierende Mieteinnahmen zu - Also gibt es keinen evtl Leerstand den ich absetzen kann, selbst wenn tatsächlich niemand in der Wohnung lebt. Hier muss man aufpassen, formell wird das Mietverhältnis dann beendet und in eine Kostenübernahme umgewandelt.


Profilbild von
Baker
57 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Mein Mietvertrag ist unbefristet! die VG's bzw. der Staat machen meist keine befristeten Verträge. Hatten Sie schonmal solch einen vertrag in der Hand und wissen wie er aussieht. Ich bezweifle es doch sehr mittlereile.

Ich hoffe doch mal sehr das an dem Flüchtling bei mir kein Schaden verursacht wird denn das ware garnicht gut. Zumindestens für Ihn.

Was Sie mir mit Ihrem ersten Kommentar sagen wollen verstehe ich nicht aber meine rede.

Sie sollten Ihren Username mal revidieren


Profilbild von
info
3731 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

oben habe ich im Eingang erklärt das von den Mieteinnahmen evtl anfallende Ausgaben abgezogen werden können und nur der Restbetrag steuerrelevant ist.

Mein zweiter Satz sollte nur darauf hinweisen das es bei einer Vermietung an Flüchtlinge die Möglichkeit gibt gewisse Kosten ans Amt weiter zu reichen, wenn sowas erflogt ist darf man natürlich diese Rechnung nicht zum senken der Steuerlast verwenden. Ich hoffe jetzt wird es klarer.

Der zweite Punkt, wer sich bei der KfW einen Kredit aufnimmt mit dem Ziel der Wohnraumschaffung für Flüchtlinge, der bekommt eine Garantie auf die Mieteinnahmen. Das soll sicher stellen das Menschen keine Angst haben evtl auf Schulden sitzen zu bleiben und eine leere Wohnung da stehen zu haben.


Profilbild von
Baker
57 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

"oben habe ich im Eingang erklärt das von den Mieteinnahmen evtl anfallende Ausgaben abgezogen werden können und nur der Restbetrag steuerrelevant ist."

Das ist bei jedem anderen Mieter (Nichtflüchtling) genau das selbe Prozedere.

"Mein zweiter Satz sollte nur darauf hinweisen das es bei einer Vermietung an Flüchtlinge die Möglichkeit gibt gewisse Kosten ans Amt weiter zu reichen, wenn sowas erflogt ist darf man natürlich diese Rechnung nicht zum senken der Steuerlast verwenden. Ich hoffe jetzt wird es klarer. "

Das ist bei jedem anderen Mieter (Nichtflüchtling genau das selbe Prozedere.

"Der zweite Punkt, wer sich bei der KfW einen Kredit aufnimmt mit dem Ziel der Wohnraumschaffung für Flüchtlinge, der bekommt eine Garantie auf die Mieteinnahmen. Das soll sicher stellen das Menschen keine Angst haben evtl auf Schulden sitzen zu bleiben und eine leere Wohnung da stehen zu haben. "

Wohnraumschaffung für Flüchtlinge gibt es bei der KfW nicht. Und wie bekommt man eine Garantie auf Mieteinnahmen von der kfW?


Profilbild von
info
3731 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Ist es halt nicht - wenn ein "normaler" Mieter was kaputt macht muss er selbst für den Schaden gerade stehen und diesen beseitigen und folglich erhält er auch die Rechnung und nicht der Eigentümer.

Für den Kredit hilft nun wirklich google weiter, oder die Kontaktstelle auf deinem Amt.


Profilbild von
Baker
57 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Die Erklärungen werden immer kürzer, abschweifender und ungenauer. Ich wiederhole, dass Sie sich nicht mit der Situation auskennen und nicht richtig auseinandergesetzt haben. Wenn jemand fragen über die Vermietung von Wohneigentum an Flüchtlinge hat, kann er sich ja besser bei Ihnen melden, oder? Ne spass bei Seite. Stehe gerne für Fragen zur Verfügung.

Gruss Baker


Profilbild von
piroschka
27 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Hallo an alle,

Das ist jetzt so zerfahren dass ich komplette irritiert bin was richtig und was falsch ist.

Danke trotzdem Piroschka


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
764 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Und deshalb gebe ich dir jetzt den einzig vernünftigen Tipp, gehe zum Steuerberater und nicht in ein Internetforum, welches vordergründig erst mal so wenig mit deutschen Steuern zu tun hat wie das Opelforum mit VW 😉


Profilbild von
Baker
57 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Genua wie einige bereits berichten konnten. Mir gehts es änhlich. Arbeite in Lux und habe eine Mieteinnahme un Deutschland. Zur Bestimmung des Steuersatzes geht der Fiskus her und rechnet beides Zusammen (Gehalt + Mieteinnahmen). Das macht den Betrag X welcher benötigt "wird um den Steuersatz zu bestimmen. Egal wo man arbeitet, hier zählt das Land wo das "Einkommen aus Vermietung und Verpachtung" erzielt wird. Der errechnete Steuersatz, sagen wir mal 50 % wird dann der Steuersatz sein, mit dem deine Miete versteuert wird aber: Es gibt gewisse Freibeträge. Bedeutet, dass von deiner Monatsnetto miete sagen wir mal 20% abgezogen wird die der Bewirtschaftung dienen. Das bedeutet dass die 20 % nicht versteuert warden. Des weiteren kannst du Rechnungen, Kredite die der Finanzierung des Hauses dienen ebenfalls gegen rechnen. Wenn auf dem Haus ein Kredit läuft umso besser. Hoffe du hast es einigermassen verstanden. Als erstes Info sollte das reichen.


Profilbild von
piroschka
27 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

PsstGeheim,

So ist es


Profilbild von
info
3731 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

http://blog.devepo.de/vermieten-an-fluechtlinge/

Hier eine einfache Zusammenfassung für die welche an Flüchtlinge vermieten wollen, unten den Hinweis beachten "Welche Kosten werden wann übernommen, welche Bonuszahlungen oder Anreize gibt es?"

In meinem angesprochenen Fall gabe es:

1) ein über 5 Jahre garantierter Mietvertrag. 2) 15.000 Euro aus KfW Mittel die über die Gemeinde vermittelt wurden. Die Rückzahlung läuft über die 5 Jahre und alles über der Rückzahlungs-Rate geht auf's Konto.

Hier liegt übrigens auch einer der steuerlichen Unterschiede - den Invest von 15.000 Euro kann man Abschreiben aber da die Rückzahlung des Kredit praktisch von der Gemeinde gemacht wird und über Reduktion der Miete läuft taucht dieses Delta nicht bei der Steuer auf.

3) Miete mindestens 15% über dem üblichen Mietspiegel und wird jährlich angepasst - aber nur nach oben wenn der Mietspiegel steigt, eine Reduktion ist ausgeschlossen. 4) Gemeinde übernimmt die "Gartenarbeit" und den Winterdienst wenn die Flüchtlinge (es geht um ein Haus) das nicht erledigen wollen. 5) Nach 5 Jahren bekomme man das Haus garantiert so zurück wie es nach dem Verbauen der 15.000 Euro ausgesehen hat, alle laufenden Schäden werden nach einreichen der Rechnung vom Amt übernommen.

Aber für einige scheint das alles nicht Wahr zu sein und es wird so hingestellt als ob alle die Punkte in einem "normalen" Mietverhältnis automatisch auch vorhanden sind.

ps - bin nicht der Vermieter, das ist mein Nachbar und darum hat es auch eine Rückfrage gebraucht um die wichtigsten Fakten hier zu erklären.