Hallo,
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Meine Freundin zieht zum 01.09.2011 von Deutschland nach Luxemburg und wird dort wohnen und arbeiten. Ich wohne und arbeite dagegen in Hannover. Wir würden gerne eine eingetragene Partnerschaft in Luxemburg eingehen, damit meine Freundin einen günstigereren Steuersatz in Luxemburg zu zahlen hat.
Muss ich hierfür ebenfalls meinen Hauptwohnsitz nach Luxemburg verlegen?
Wenn dem so ist und ich meinen Hauptwohnsitz in Luxemburg habe und ich mich mehr als 182,5 Tage dort aufhalte, bin ich dann berechtigt in Luxemburg auch Steuern zu zahlen?
Wenn dem nicht so ist, wie reagiert das deutsche Finanzamt/ luxemburguische Finanzamt auf eine solche Partnerschaft wenn ich weiterhin in Deutschland steuern abführe und meine Freundin in Luxemburg.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Rediger