Hallo, ich habe eine Frage bzgl. steuerlicher Anrechnung von Kapitalverlusten und bitte ausdrücklich nur zu antworten, wenn jemand wirklich sicher ist.
Situation: Ich habe meinen Wohnsitz im Land Luxemburg. Ich hatte vor über 2 Jahren eine Anleihe gekauft, dessen Emmitentin nun insolvent wurde.
Meine Fragen: 1. Wenn ich die Anleihe nun mit Verlust (ca. 20.000 €) verkaufe (Zeitspanne zwischen An- und Verkauf > 2 Jahre), kann dieser Verlust von dem normalen Verdienst aus Angestelltentätigkeit verrechnet werden ? Würde sich dadurch also das zu versteuernde Einkommen entsprechend veringern ? (Wäre dies auch nach über 2 Jahren noch möglich, denn Steuern auf Spekulationsgewinne fallen ja nur an, wenn innerhalb von 6 Monaten Kauf und Verkauf erfolgen).
2. Oder kann dieser Verlust nur mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinkünften steuerlich verrechnet werden ? (auch mit Gewinnen aus Aktientransaktionen oder nur mit Anleihetransaktionen ?)
3. Würde sich prinzipiell etwas an der steuerlichen Situation ändern, wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommt, und dann eine Quote ausgeschüttet wird?