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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerliche Behandlung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente  

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Dudelhorn
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9 Jahren  ago  

Hallo Forum Ich (Grenzgänger in Luxemburg, kein Einkommen in D) beziehe seit 2015 Leistungen aus einer (deutschen) privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn ich das richtig verstanden habe, meldet die Versicherungsgesellschaft die erbrachten Leistungen an das deutsche Finanzamt. Muss ich nun die Rente in Deutschland, Luxemburg oder überhaupt nicht versteuern?

Danke für die Beiträge


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info
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9 Jahren  ago  

http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung-experten.com/versteuerung-berufsunfaehigkeitsrente.html

Da wird's erklärt.


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Dudelhorn
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9 Jahren  ago  

Hallo Info, Die Versteuerung der Berufsunfähigkeitsrente wird zwar gut erklärt. Aber es bleiben Fragen offen.

1. Meine Rente liegt unter dem Freibetrag von 8004 €. Ergo muss ich nichts in Deutschland versteuern, oder? 2. Aber für mich stellt sich dann noch die Frage, ob durch den Progressionsvorbehalt die Einkünfte auch bei der luxemburgischen Steuer berücksichtigt werden müssen.

Danke für die Beiträge


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herbea
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9 Jahren  ago  

Hallo, es fehlen wesentliche Angaben, um eine Aussage treffen zu können: verheiratet oder nicht, Einkommen in Deutschland durch Ehegatten, gemeinsame Besteuerung in Lux? Wenn nicht, ist der Betrag der BU Versicherung mehr als 10% des weltweiten Einkommens? Wenn ja, entfällt in Lux die Möglichkeit eine Steuererklärung als Grenzgänger machen zu können, da die BU Vesicherung ja anstelle eines Einkommens gezahlt wird und eine socleh Versicherung in Lux auch zum steuerpflichtigen Einkommen zählt.


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Dudelhorn
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9 Jahren  ago  

Hallo Herbea, Ja, verheiratet, wir arbeiten beide in Luxemburg und werden dort gemeinsam besteuert (Artikel 157ter L.I.R.). Außerhalb Luxemburg haben wir keine weiteren Einkünfte.

Der Betrag der BU beträgt weniger als 10 % des weltweiten Einkommens.

Danke für die Beiträge


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Luxi63
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4 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich ziehe das Thema nochmal hoch. Mir geht es um die Einbeziehung von deutscher gesetzliche BU-Rente wg. voller Erwerbsminderung und private BU-Rente in der lux. Steuererklärung.

Konkreter Fall: Ich arbeite Vollzeit in LU, meine Frau bezieht seit dem vergangenen Jahr sowohl eine gesetzliche BU-Rente wg. voller Erwerbsminderung als auch eine private BU-Rente (sonst keine Einkünfte).

Die Versteuerung in der DE-Steuererklärung ist klar, aber mit welchem Betrag gebe ich die Renten (wg. Progessionsvorbehalt bei Klasse 2/Zusammenveranlagung) in der LU-Erklärung an? In Deutschland ist ja insbesondere die private BU-Rente nur zu einem sehr geringen Teil steuerpflichtig. Gibt es da evtl. auch in LU Freibeträge?


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wiwa001
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4 Jahren  ago  

Hi, leider sind beide Renten zu 100% bei der Steuererklärung mit zu berücksichtigen.

ich glaube es sind die Felder 804 und 808 die die jeweilige Bruttojahressumme eingetragen bekommen. 

Es handelt sich um steuerbefreite Einkünfte aus Pensionen oder Renten deines Partner / Ehepartner. In Feld 840 kannst du Pauschal 300€ in Abzug bringen.

Vermutung da Berufsunfähigkeit oftmals mit eine Behinderung einher geht. Wenn das nicht zutrifft, bitte ignorieren.

Zudem kannst du einen Pauschbetrag für Behinderungen anrechnen sofern dies zutrifft. Feld 1718. Betrag hängt vom Grad der Behinderung ab.

Die Renten werden nicht besteuert erhöhen aber deinen Steuersatz....


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Luxi63
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4 Jahren  ago  

Hallo, danke für die ausführliche Antwort! Hatte ich leider schon befürchtet, aber gehofft zumindest die private BU-Rente sei (teilweise) nicht einzubeziehen.

Bzgl. des Pauschbetrages für Behinderungen: Reicht es hier die Felder 1711/1715/1717 auszufüllen und der Pauschbetrag (gem. https://impotsdirects.public.lu/fr/az/a/abat_forf_inval.html) wird automatisch berücksichtigt, oder muss ich hier in 1718 noch was ausfüllen?

 

 

 


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ohneix
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4 Jahren  ago  

Grds. Handelt es sich bei privater BU um sonstige Einkünfte, die in D steuerpflichtig sind.

Eine gesetzliche BU ist Grds. steuerfrei.

I L ist grundsätzlich die Bemessungsgrundlage nach luxemburgischen Steuerrecht zu ermitteln und ggf. unter Progressionsvorbehalt zu erklären. Gerade bei Telerwerbsunfähigkeit.


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Luxi63
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4 Jahren  ago  

Die Informationen von Ohneix sind leider nicht ganz korrekt, die gesetzliche BU ist in DE natürlich nicht steuerfrei! Allerdings ist sie auch nicht komplett steuerpflichtig sondern es gibt einen "Rentenfreibetrag" der vom Zeitpunkt des Erstbezuges der Rente abhängt und vom Finanzamt errechnet wird. Bei der Privaten BU ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig, auch dieser hängt vom Erstbezug und der Bezugsdauer der Rente ab, auch dieser wird vom Finanzamt im Zuge der Steuererklärung ermittelt.

Evtl. kann Ohneix auch etwas zur "Bemessungsgrundlage" für die beiden Rentenarten in LU sagen. Bisher waren alle Aussagen: Angabe der vollen Beträge (natürlich nur zur Ermittlung des Progressionsvorbehaltes).