logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Steuerlich als Nichtansässiger "optieren/votieren" - Auswirkungen  

Profilbild von
Toleranter
235 Messages

Offline

1 Woche  ago  

Ein großer Anteil der verheirateten Grenzgänger wählen wohl die Steuerklasse "2".

Damit sind diese automatisch in Luxemburg zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

In der Regel votieren/optieren diese dann, als "Ansässiger" besteuert zu werden.

Hat den Vorteil, dass Sonderausgaben geltend gemacht werden können, hat den "Nachteil", dass damit auch Einkommen aus Deutschland zwecks Progression angegeben werden müssen.

Nun die Frage in die Runde:

Wenn jemand trotz Steuerklasse "2" sich dafür entscheidet, als NICHT-Ansässiger besteuert zu werden:

=> Keine Absetzbarkeit von Sonderausgaben/Werbungskosten - okay

Aber was ust mit:

  1. Den Sozialabgaben, sind diese trotzdem noch Sonderausgaben?
  2. Erfolgt dennoch die Anerkennung des Ausserberuflichen Freibetragses von 4.500EUR?
  3. Sind Abschreibungen auf Immobilien in Lux dennoch absetzbar?

Profilbild von
info
3667 Messages

Offline

1 Woche  ago  

Da kann man nur nicht gezahlte Sozialleistungen wie Kindergeld angeben, ein einfacher Blick ins Formular hilft übrigens echt weiter.


Profilbild von
foxi1000
221 Messages

Offline

1 Woche  ago  

Auch wenn Du als Nichtansässiger votierst, musst Du z.B. Zinseinahmen angeben die dann beim Progressionsvorbehalt mit einfließen. 


Profilbild von
Toleranter
235 Messages

Offline

1 Woche  ago  

@Foxi1000

Bist du dir da sicher? Würde doch absolut keinen Sinn geben.

Wenn ich als verheirateter in der "1" besteuert werden möchte, müsste ich m.E. die deutschen Einnahmen auch nicht angeben - wäre ja (abgesehen von der EK-Grenze von 100K), gar nicht zur Steuererklärung verpflichtet ...

 

@Info: Im Steurformular 100 meinst du?

 

Danke euch beiden

Bei der 2 geht es eher um den Außerberuflichen Freibetrag von 4,5K


Profilbild von
foxi1000
221 Messages

Offline

1 Woche  ago  

Wenn Du nicht zur Steuererklärung verpflichtet bist, musst Du keine Zinseinahmen angeben. Ansonsten musst Du sie unter "steuerbefreite Einkünfte" angeben, wobei Du in Lux. einen Freibetrag von 1500 Euro hast.


Profilbild von
info
3667 Messages

Offline

1 Woche  ago  

Du willst offensichtlich den Individualsteuersatz widerrufen, ja dann bist du in der SK 1 und absetzen läuft da praktisch nicht. Spiel die Sache eher mal mit dem Individualsteuersatz und der strikten Einzelveranlagung durch, das dürfte die klügere Entscheidung sein.


Profilbild von
Toleranter
235 Messages

Offline

1 Woche  ago  

@Info: Genau das trifft meine Intension ...!!!!!

Wo bitte finde ich diesbezüglich mehr detaillierte Informationen und geht das,

trotz Mieteinnahmen in Lux ?


Profilbild von
Profilbild von
Toleranter
235 Messages

Offline

6 Tagen  ago  

Danke