Ein großer Anteil der verheirateten Grenzgänger wählen wohl die Steuerklasse "2".
Damit sind diese automatisch in Luxemburg zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
In der Regel votieren/optieren diese dann, als "Ansässiger" besteuert zu werden.
Hat den Vorteil, dass Sonderausgaben geltend gemacht werden können, hat den "Nachteil", dass damit auch Einkommen aus Deutschland zwecks Progression angegeben werden müssen.
Nun die Frage in die Runde:
Wenn jemand trotz Steuerklasse "2" sich dafür entscheidet, als NICHT-Ansässiger besteuert zu werden:
=> Keine Absetzbarkeit von Sonderausgaben/Werbungskosten - okay
Aber was ust mit:
- Den Sozialabgaben, sind diese trotzdem noch Sonderausgaben?
- Erfolgt dennoch die Anerkennung des Ausserberuflichen Freibetragses von 4.500EUR?
- Sind Abschreibungen auf Immobilien in Lux dennoch absetzbar?