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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerklassenwahl und Elterngeld  

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Sorcerer
11 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo Forum,

dass es idR günstig ist bei der Kombi "er in Lux gut verdienend, sie in D mittelmäßig verdienend, beide wohnen in D" die Steuerklassen IV IV zu nehmen habe ich zwischenzeitlich kapiert. Aber was ist mit dem Elterngeld, das wird doch nach dem letzten Jahresnetto berechnet? Ist es da nicht sinnvoll, dass ich die V und meine Frau die III nimmt? Ich bezahle in D bis auf ein paar Zinsen doch eh keine Steuern. Und was ist mit getrennt bzw. zusammen veranlagter Besteuerung, macht das einen Unterschied, wenn man ansonsten außer ein paar (geringen) Zinsen keine Einkünfte hat?

Danke für Eure Hilfe!


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Jack
117 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo Sorcerer,

bei uns liegt der Fall genauso wie bei dir. Wir hatten die ersten Jahre immer IV IV. Als wir aber beschlossen hatten Nachwuchs zu bekommen haben wir gewechselt auf III und V. Das mehr an Lohnsteuer legt man sich auf Seite, denn bei der Steuererklärung kommt dann eine Nachzahlung raus. Aber beim Elterngeld kommt so natürlich sehr viel mehr raus. Also ich kanns nur empfehlen. Sollte meine Frau später wieder arbeiten gehen ändern wirs wieder auf IV IV.

Gruß Jack


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Carrie
17 Messages

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16 Jahren  ago  

Sorcerer, ich weiß nicht wie akut bei euch die Lage in Sachen Elterngeld ist, aber es könnte für einen Wechsel vielleicht schon zu spät sein weil für die Berechnung des Elterngelds die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes zugrunde gelegt werden...


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Surfikus
21 Messages

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16 Jahren  ago  

Eine böse Überraschung könnte dann aber kommen wenn das Finanzamt die Steuerklasse rückwirken ändert da die verstärkt danach Ausschau halten ob nur wegen Elterngeld gewechselt wurde, sollte also nicht zu kurzfristig ausfallen der Wechsel 😉


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trc
7 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo, aus oben genannten Gründen überlegen wir auch unsere Steuerklassen von derzeit IV-IV auf III-V ändern zu lassen. Reicht das mehr an Lohnsteuer aus um die Nachzahlung zu begleichen oder muß man mit einer wesentlich höheren Nachzahlung rechnen? Bei dem d. Steuerrecht weiß man ja nie... Wie sieht es hier mit Einkommensteuer-Vorauszahlung aus?

@Surfikus: Ein Wechsel der Steuerklasse nur wegen Elterngeld ist durchaus legal. Habe hierzu auch schon 2 Urteile gefunden. Wenn ich die wieder finde, werde ich sie hier posten.