Also Steuern sind immer so eine Sache - aber:
- wenn du in D Klasse 3 wählst, bekommt deine Frau Klasse 5
- wenn du Klasse 4 wählst, bekommt deine Frau auch Klasse 4
- das wusstest du bereits :bigsmile:
- aber: in deiner Steuererklärung kannst du angeben, ob du getrennt oder zusammen veranlagen möchtest - also ob das Einkommen deiner Frau in deinen Progressionsvorbehalt einfliesst oder nicht
- wenn deine Frau viel weniger verdient als du, wäre Steuerklassenwahl 3 - 5 und gemeinsame Veranlagung günstiger
- wenn deine Frau viel mehr verdient als du, wäre Steuerklassenwahl 4 - 4 und getrennte Veranlagung günstiger (da dann das Einkommen deiner Frau nicht in den Progressionsvorbehalt fällt)
- wenn ihr ungefähr das Gleiche verdient, ist es eigentlich egal - bei der Zusammenveranlagung wird jedoch der Ehegattenpauschbetrag vom Einkommen abgezogen
Mein Tip: für's erste Jahr einen Steuerberater aufsuchen und bezahlen - und dann auf diesen Erkenntnissen aufbauen.