Hallo,
seit 2017 haben sich die Steuerklassen für Grenzgänger geändert.
Das bedeutet in meinem Fall, dass ich als verheirateter Rentner ( 90% Regelung trifft nicht zu)
die Steuerklasse 1 bekomme.
Jetzt habe ich gelesen, dass Rentner mit der Steuerklasse 1 ab dem 64. Lebensjahr die Steuerklasse 1a bekommen.
Ich bin mitlerweile älter als 64 und habe immernoch die Steuerklasse 1.
Muss ich jetzt davon ausgehen, dass das auf verheiratete nicht zutrifft??