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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerklassen Ehemann/Ehefrau  

Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hallo, ich bekomme seit 2010 die Rente in Lux und DE. Seit 2013 bin ich verhairatet und wir haben seit 2013 die Steuerklasse 4/4 in DE, da zu dem Zeitpunkt sowohl meine Luxemburger Rente als auch meine Deutsche Rente in DE versteuert wurden. Da meine Frau in DE berufstätig ist und ich seit Januar letzten Jahres meine Lux-Rente in Lux versteuere stellt sich mir die Frage, ob wir die Steuerklassen nicht auf 1 Ich und 3 meine Frau ändern sollten. Die Deutsche Rente ist minimal und kann daher ruhig höher besteuert werden. Frage an euch ist meine Denke durchführbar und ratsam?

Gruss Paolo


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hallo, hat da niemand eine Idee zu; die Frage interessiert mich auch brennend.

Wir sind das auch am überlegen, da ich davon ausgehe, wenn man dann getrennte Veranlagung macht, ist die Lux. Rente ja eigentlich nicht mehr mit einzubeziehen, da sie ja schon in Lux. seit letztes Jahr versteuert wird oder sehe ich das falsch. D.h. wenn Partner, der noch arbeitet, Steuerklasse 3 bekommt und der Rentner dann Steuerklasse 1 oder 5 (keine Ahnung), dann getrennte Veranlagung, da müsste man sich doch rein theoretisch finanziell besser stehen?

Bin für jeden Tipp dankbar!


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herbea
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10 Jahren  ago  

Also, bei dem Ehepartner der Rente in D und in LU bekommt, müssen beide Renten in Deutschland angegeben werden. Der LU- Teil der Rente wird zwar dann nicht mehr in Deutschland versteuert, aber zur Berechnung de Steuersatzes hinzugerechnet under dann daurch höherer Steuersatz wird auf den deutschen Rententeil angewendet (Progressionsvorbehalt). Steuerklasse 4/4 ist am geeignetsten wenn beide etwa gleich viel verdienen, dies entspricht der Besteuerung eines Ledigen in der Steuerklasse 1. Vorteil es sind normalerweise keine Steuern nachzuzahlen und es gibt meistens was zurück bei der Steuererklärung (sinnvoll auch bei getrennter Veranlagung). Die Steuerklassen 3/5 werden gewählt, wenn die beiden Einkommen sehr unterschiedlich sind, da in der Klasse 3 weniger Abzüge sind und in der Klasse 5 mehr abgezogen wird. Dies kann aber zu Nachzahlungen führen, weil idR bei der Klasse 3 nicht genügend Abzüge sind;

relativ einfach zu checken ist das ganze mit einem Programm zum Ausfüllen der Steuererklärung, das einem dann auch gleich überprüft, ob einen gemeinsame oder eine getrennte Veranlagung sinnvoll ist (gute Programme ca 30-40 €)


Anonymous
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10 Jahren  ago  

Hallo Herbea, danke schon mal für Deine Erklärung.

Jetzt aber noch eine Verständnisfrage: Muss ich bei getrennter Veranlagung, d.h. meine Frau macht eine eigene Steuererklärung, da sie ein viel höheres Gehalt hat und ich würde eine eigene machen. Muss ich dann in meiner Erklärung die Lux. Rente auch angegeben w/Progressionsvorbehalt, also in meiner und nicht der von meiner Frau, da wir ja eine getrennte machen?

Ich dachte, das mit dem Progressionsvorbehalt gibt es nur bei gemeinsamer Veranlagung.

Danke nochmals für Deine Hilfe!


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info
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10 Jahren  ago  

hier ist das für eine Einzelveranlagung einfach erklärt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt