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Forum / Steuern und Finanzen

SteuerklasseEhepartner (D)  

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Grenzgaenger2014
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9 Jahren  ago  

Hallo an alle, Ich hätte da mal eine generelle Frage. Folgende Situation: 1 Ehepartner (+50% des Haushaltseinkommens) arbeitet in Luxembourg und 1 Ehepartner (-50% des Haushaltseinkommens) arbeitet in Deutschland. Der in Luxembourg arbeitende Ehepartner bekommt dann logischerweise die Steuerklasse 2, akllerdings frage ich mich, welche die "beste" bzw. "passendste" Steuerklasse für den Ehepartner welcher in Deutschland arbeitet wäre? Klasse 3?

Vielen Dank im Voraus für eventuelle Antworten.


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9 Jahren  ago  

Auf solche Fragen kann es nie eine pauschal richtige Antwort geben. Bei Steuerklasse 3 muss nur beachtet werden das eine Steuererklärung gemacht werden muss inkl Angabe des Einkommen aus Luxemburg.


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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen, auch wenn Info sagt, es gäbe keine pauschale richtige Antwort, sage ich das Gegenteil. Der in Deutschland arbeitende Ehepartner wählt die Steuerklasse 3 und fertig. Meine Frau und ich machen das schon immer so. Man muss nur wissen, dass wenn der Ehepartner der in Deutschland arbeitet eine Steuererklärung macht, diese eine dicke Steuerrückzahlung eventuell (je nachdem wie hoch die Ausgaben sind, welche man ansetzen kann) anfällt. Wenn einem das nicht passt, kann man auch die Steuerklasse 4 wählen. Ich sage aber lieber dem Finanzamt Geld schulden, als Geld unentgeltlich verleihen und später eventuell hinter laufen. Viele Grüße


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9 Jahren  ago  

Bei mir wurde gerade bei meiner Frau von 3 auf Einzelveranlagung umgestellt, weil es sich tatsächlich rechnet und wir darum weniger Steuern zahlen. Das war aber mal anders und damals hatte sich die 3 besser gerechnet.

Darum kann man niemanden einen pauschalen Rat geben, wir kennen ja die genauen Umstände nicht wirklich.

Einzelveranlagung: http://www.finanztip.de/getrennte-veranlagung/

Genau dieser Abschnitt beschreibt das Einkommen eines Ehepartner der Grenzgänger ist: "der andere steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Bei Zusammenveranlagung erhöhen diese Einkünfte die Steuerlast. Durch Einzelveranlagung lässt sich das vermeiden."


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9 Jahren  ago  

Ähm Info...

nur so am Rande, getrennte Veranlagung oder Gemeinsame Veranlagung haben NICHTS mit der Wahl der Steuerklasse zu tun! Ob man getrennt oder gemeinsam in der Steuererklärung angibt, muss jeder selbst entscheiden. ABER das hat nichts mit der Steuerklasse zu tun!

Viele Grüße


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9 Jahren  ago  

@Nachtfalke

Mein Hinweis sollte da hin gehen das bei dem Schritt der Einzelveranlagung am Ende für den Partner in Deutschland der Steuersatz der Klasse 1 raus kommt.

- Nimmt man dann die Steuerklasse 4 kommt es zu praktisch keiner Nachzahlung in Deutschland. - Nimmt man die Steuerklasse 3 kommt es garantiert zu einer deutlichen Nachzahlung.

Es gibt also schon einen Zusammenhang zwischen beiden Punkten im Steuerrecht den man beachten sollte, auch wenn ich oben tatsächlich schlecht erklärt habe.

Macht man übrigens eine gemeinsame Veranlagung 3-3 kommt es ebenso zu einer Nachzahlung wegen dem Progressionsvorbehalt.

Und jetzt nochmals zur Eingangsfrage. Man muss am Ende eine Steuererklärung machen und dann beide Möglichkeiten durch rechnen, Gemeinsame Veranlagung versus getrennte Veranlagung. Sollte sich im nächsten Jahr nicht viel ändern kann man gleich überlegen ob man 12 Monate in der 3 mit Nachzahlung bleiben möchte, oder in die 4 gehen will.

Bei mir gab es Jahre da war die gemeinsame Veranlagung gut, in anderen die getrennte Veranlagung, wie übrigens im aktuellen Jahr. Meine Frau hat die Klasse 4 genommen um die Nachzahlung >2500 Euro zu vermeiden.


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Moselfreund
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9 Jahren  ago  

..wobei das FA bei der Berechnung der Zinsen auf die Steuerschuld ja nicht gerade zimperlich ist und am aktuellen Zinsniveau deutlich vorbei geht....


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Hallo Info, kannst du mir ein Beispiel nennen, wann eine Gemeinsame Veranlagung für uns Grenzgänger Sinn macht?!

Hinsichtlich Zinsen von Moselfreund. Wenn das Finanzamt von mir eine Steuerrückzahlung haben will, brauch ich darauf keine Zinsen zu bezahlen! Die Steuerschuld wird ja dann erst festgestellt. Daher von mir wieder MEINE Meinung, ich zahle lieber dem Finanzamt im Jahr drauf Geld zurück und lege es in der Zwischenzeit an, als dem Finanzamt dem Jahr drauf hinterher zulaufen um eventuell Rückzahlungen zubekommen.

Aber wie bereits gesagt, da muss jeder selbst für sich entscheiden. Ob der Ehepartner in Deutschland in 3, 4 oder 5 geht. Wie ich bereits schon oben alles erklärt habe, muss dann damit rechnen Geld nachzuzahlen, je nachdem was man absetzen kann.

Viele Grüße


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9 Jahren  ago  

@Nachtfalke

Es macht dann Sinn wenn man deutlich über die 20 Tage Regelung raus gekommen ist.


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Grenzgaenger2014
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9 Jahren  ago  

Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Tipps.

Werde mich dann demnächst mal intensiver mit der Thematik befassen. 🙂

Allen noch eine schöne Restwoche.

MfG