@Nachtfalke
Mein Hinweis sollte da hin gehen das bei dem Schritt der Einzelveranlagung am Ende für den Partner in Deutschland der Steuersatz der Klasse 1 raus kommt.
- Nimmt man dann die Steuerklasse 4 kommt es zu praktisch keiner Nachzahlung in Deutschland.
- Nimmt man die Steuerklasse 3 kommt es garantiert zu einer deutlichen Nachzahlung.
Es gibt also schon einen Zusammenhang zwischen beiden Punkten im Steuerrecht den man beachten sollte, auch wenn ich oben tatsächlich schlecht erklärt habe.
Macht man übrigens eine gemeinsame Veranlagung 3-3 kommt es ebenso zu einer Nachzahlung wegen dem Progressionsvorbehalt.
Und jetzt nochmals zur Eingangsfrage.
Man muss am Ende eine Steuererklärung machen und dann beide Möglichkeiten durch rechnen, Gemeinsame Veranlagung versus getrennte Veranlagung.
Sollte sich im nächsten Jahr nicht viel ändern kann man gleich überlegen ob man 12 Monate in der 3 mit Nachzahlung bleiben möchte, oder in die 4 gehen will.
Bei mir gab es Jahre da war die gemeinsame Veranlagung gut, in anderen die getrennte Veranlagung, wie übrigens im aktuellen Jahr. Meine Frau hat die Klasse 4 genommen um die Nachzahlung >2500 Euro zu vermeiden.