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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Steuern und Finanzen

Steuerklasse während der Trennung von der Ehefrau!!!Dringend!!!  

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Grenzpendler1
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13 Jahren  ago  

Hallo an alle hier,

ich habe folgendes Problem: Ich lebe seit dem 13.01.2011 von meiner Noch-Ehefrau getrennt. Das Scheidungsverfahren läuft noch. Die Steuerklasse lief für das Jahr 2011 noch komplett auf Klasse 2. Jetzt auf der neuen Steuerkarte für 2012 musste ich ja die meine neue Adresse angeben, also ohne meine Noch-Ehefrau. Jetzt hat mich das Finanzamt in Luxembourg automatisch in Steuerklasse 1 gesetzt, mit der Begründung : " Bei getrennt lebenden Steuerpflichtigen ist die Steuerklasse 1 gerechtfertigt bis zur Scheidung." Also nach der Scheidung wieder Klasse 2. Das ist mir einleuchtend. Aber ich habe nicht nur 3 Jahre lang nach der Scheidung Leistungen an meine Ex-Frau und Kind zu zahlen, sondern JETZT auch. Und ich bin ja noch verheiratet!!! Gibt es irgendeine Möglichkeit die Steuerklasse 2 bis zum Scheidungsurteil wiederzubekommen ??? Ich hoffe auf Antworten von Euch. Vielen Dank!!!!!

S.


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RoyalFalcon
110 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo,

die Steuerklasse 2 bekommst Du erst nach der Scheidung wieder. Unterhalt kannst Du in der Steuererklärung dann in Abzug bringen. Evt. akannst Du auch mit dem Steueramt reden und Dir einen Freibetrag eintragen lasse.

RoyalFalcon


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uhu001
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13 Jahren  ago  

Wenn es eine Vereinbarung gibt kannst du den Unterhalt auf der Steuerkarte als Aussergewöhnliche Belastung eintragen lassen http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/2012/164_R_EM_2012_DE.pdf Aber in die Steuerklasse 2 kommst du erst wieder im Jahr nach der Scheidung.


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JimPanse
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13 Jahren  ago  

Hallo,

es ist leider so! Steuerklasse 2 bekommst Du erst wieder für das Jahr 2013, sofern Deine Scheidung in 2012 durch ist. Habe genau dasselbe Problem. Ich hatte ebenfalls für 2011 die Steuerklasse 2 da Trennung März 2011 erfolgte. Jetzt habe ich die Steuerklasse 1 bei Status séparé und ich habe den KINDES-Unterhalt als aussergewöhnliche Belastung auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Den Trennungsunterhalt für die Noch-Ehefrau konnte ich nicht auf der Karte eintragen lassen. Die kann man wohl bei der Steuererklärung geltend machen. Für die gezahlten Leistungen musst Du Beweise in Form eines Anwaltschreibens sowie Kontoauszüge beifügen!

Hoffe ich konnte Dir helfen!


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Saskia3
37 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo, es ist wahr Du bekommst die Steuerklasse 2 erst nach der Scheidung und das auch nur für 2 Jahre - aber in Deutschland hättest Du ab Trennung Lohnsteuerkarte 1 - wie JUNGGESELLE/IN und auch nach der Scheidung noch Steuerklasse 1. Scheiden tut weh, nicht nur emotional.


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Grenzpendler1
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13 Jahren  ago  

Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen. 🙂