logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Steuerklasse richtig?  

Profilbild von
Luchs3000
31 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe heute meine Steuerkarte bekommen, aber ich bin etwas verwundert, dass ich nun doch die Steuerklase I anstatt II bekommen habe, obwohl ich verheiratet bin und hier in Luxembourg mit meinem Wohnsitz gemeldet bin. Auf den Seiten der RTS Luxembourg lese ich, dass folgende Personen Klasse II erhalten:

"die Klasse 2 begreift: a) Ehegatten und Lebenspartner, die zusammen zu veranlagen sind"

Kann es sein, dass der Wohnsitz meiner Frau (der zur Zeit noch in Deutschland ist) noch eine Rolle spielt?

Schöne Grüße und schon mal ein schönes Wochenende!


Profilbild von
oernie
1263 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

wimre müssen Ehepaare auch zusammen leben dh auf der gleichen Adresse gemeldet sein.


Profilbild von
bttaxconsulting
2 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Guten Tag,

zunächst beachten Sie, dass die folgenden Aussagen keine Rechts- oder Steuerberatung für Ihren konkreten Fall darstellen, sondern allgemeiner Natur sind, und nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater/Expert-Comptable ersetzen.

Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben werden auf Antrag auch dann zusammenveranlagt, wenn einer der Eheleute keinen Wohnsitz oders seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg hat. Voraussetzung ist allerdings, dass 90% der weltweiten beruflichen Einkünfte in Luxemburg erzielt werden. Auf Antrag soll die Steuerklasse 2 bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren (auf der Lohnsteuerkarte) gewährt werden, sofern diese Voraussetzung voraussichtlich erfüllt sein wird.

Es stellt sich jedoch bei Eheleuten, die nicht dauernd getrennt leben und von denen einer keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg hat die Frage, ob der Mittelpunkt des Lebensinteresses im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens nicht weiterhin in Deutschland liegt. In solchen Fällen sollte die luxemburgische Steuerverwaltung Steuerpflichtige auch für das innerstaatliche luxemburgische Einkommensteuerrecht als beschränkt steuerpflichtig (nicht ansässig) behandeln. In diesem Fall würde die Steuerklasse 2 bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren gewährt, wenn 50% der weltweiten beruflichen Einkünfte des Haushalts in Luxemburg erzielt werden.

Gerne können Sie zu dieser Frage Kontakt mit uns aufnehmen: www.bt-taxconsulting.com

Mit besten Grüßen, Jakob Breuer